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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.07.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1940-07-09
- Erscheinungsdatum
- 09.07.1940
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- Deutsch
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Vörsenblatt für den Deutschen Vuchhandel Rr. 157 <R. 81) Leipzig, Dienstag den 9. Juli 1940 107. Jahrgang Bekanntmachungen und Mitteilungen Reichsschrifttumskammer, Ab«, m, Gr. Buchhandel Ausschluß — Abgclchnte Ausnahmen — Entlassungen aus der Mit gliedschaft — Anschrlstgesuche Der Herr Präsident der Rcichsschristtumskammer hat am 27. Dezember 1988 den Buchhandelsangestellten Otto Ger win n, früher wohnhaft Düsseldorf, Schadowstraßc 4g aus der Rcichsschristtumskammer ausgeschlossen und am 7. Februar 194V die Ausnahme des Reisebuchhandelsvertreters Eduard Stöckl, München 15, Linbivurmstraße 48/8, am 2Ü. Februar 194Ü die Aufnahme des Reisebuchhandclsvertreters Franz Weber, Wien 15, Alliogasse 24VII/8 abgelehnt. Damit ist den Genannten jede Tätigkeit im Zuständigkeitsbereiche der Rcichsschristtumskammer untersagt. Der Herr Präsident der Rcichsschristtumskammer hat am 27. De zember 1939 die Ausnahme der buchhändlcrischen Angestellten Ma ria »neMühlhäußer, Landau i. d. Pfalz, Stadtschrctbcrgasse 9, aus Grund der Amtl. Bekanntmachung Nr. 138, K 1<I abgelehnt. Damit ist der Genannten jede Tätigkeit im Zuständigkeitsbereiche der Rcichsschristtumskammer untersagt. Herr Otto Lichtblau, geb. 13. Mai 1898 in Horrem, zuletzt wohnhaft in Saarbrücken 2, Trierer Straße 12, der den Ausweis VL 9188 besaß, ist wegen Nichtfeststellung der Anschrist aus der Mitgliedschaft der Rcichsschristtumskammer entlassen worden. Herr Lichtblau darf somit nicht als Buchvertretcr beschäftigt werden. Da der in seinen Händen befindliche Ausweis Vtl 8198 nicht einge zogen werden konnte, wird er hiermit für ungültig erklärt. Die Rcichsschristtumskammer — Gruppe Buchhandel — stellt fest, daß Frau Erna Maria Streisand (Berlin B 5V, Eis lebener Straße 4> nicht berechtigt ist, sich buchhändlerisch oder in sonstiger Weise in buchhändlerischen Betrieben zu betätigen. Be werbungen der Genannten sind daher nicht zu berücksichtigen. — In diesem Zusammenhang wird daraus hingewiesen, daß Hugo Strei sand nicht berechtigt ist, Schrifttum unter Gewährung eines Nach lasses zu beziehen. Sollten den Verlagen und Großbuchhandlungen Bestellungen des Vorgenannten zugehcn, dürfen diese nicht erledigt werden. Der Buchhandel wirb daraus ausmerksam gemacht, baß Herr Hans Galland, geb. 28. Februar 1815 in Berlin-Wilmersdorf, zuletzt wohnhaft Berlin W 51, Aonstanzer Straße 2, der Reichsschrist- tumskammer nicht angehört und dcmzusolge auch nicht berechtigt ist, sich buchhändlerisch zu betätigen. Der Buchhandel wird darauf ausmerksam gemacht, daß Herr Egon Nupsch, geb. am 3V. Januar 1904 zu Berlin, zuletzt wohn haft in Leipzig S 3, Bornaische Straße 112, bereits unter dem 81. März 1989 aus der Mitgliedschaft als Reisebuchhandeisvertreter entlassen wurde. Herr Rupsch, der bisher einen Wiederausnahme antrag nicht gestellt hat, dars somit eine Tätigkeit der genannten Art nicht ausübcn. Es war bisher nicht möglich, die derzeitige Anschrist und Be- schaftigungssirma von Marianne Kütterer, geb. 80. Juli 1918 in Bad Tölz, zuletzt wohnhaft in München, Liebigstraße 39/3, sestzusteilen. Die Firmen des Buchhandels werden gebeten, sofern ihnen die gewünschten Angaben bekannt sind, diese der Abteilung III sGruppe Buchhandel) der Neichsschrifttumskammer, Leipzig C 1, Hospitalstraße 11, unter dem Aktenzeichen III/48672 milzuteilen. Firmen, die Herrn Heinrich Schirmbeck, geb. am 23. Fe bruar 1915 zu Recklinghausen-Süd, zuletzt wohnhaft in Potsdam, Sigismundstraße 49 b. Eggert, beschäftigen oder Angaben über seinen derzeitigen Wohnort machen können, werden gebeten, die Anschrist des Genannten der Gruppe Buchhandel unter dem Aktenzeichen III L 3 — KV 895/2 — bekanntzugebcn. Der Buchvertreter Carl Paulus, geb. 8. Oktober 1884 in Speper/Psalz, zuletzt wohnhaft in Stuttgart, Rosenbergstraße 54, besitzt den Ausweis KV 7834. Es war bisher nicht möglich, seine derzeitige Anschrist und Beschäftigungssirma sestzusteilen. Die Fir men des Reise- und Versandbuchhandels werden daher gebeten, der Rcichsschristtumskammer — Gruppe Buchhandel — in Leipzig C 1, Hospitalstraße 11, Mitteilung zu machen, falls sie Herrn Paulus be schäftigen oder seine Anschrist kennen.» Achtung! Arbeitswoche für Buchhändler! Unter Bezugnahme aus den kürzlich verössentlichten Hinweis wirb mitgeteilt, daß voraussichtlich in der ersten Augustwoche eine Arbeitswoche durchgesllhrt wird. Sie wird den neuen Grundleseplan der Rcichsschule des Deutschen Buchhandels zum Hauptthema haben: »Das mußt du lesen!» Ais Ort ist ein schöner Flecken in der Ostmark in Aussicht ge nommen. Die Leitung hat Hans Köster, Köntgstein i. T. Ein genauer Plan wird demnächst verösscntlicht. Interessenten wollen sich aber jetzt schon melden bei Hans Köster, Königstein i. Taunus, Am Grünen Weg 3. Es wird ausdrücklich darauf htngewiesen, daß sich nicht nur Jungbuchhändler melden können. Bfs. Kalkulation und Ladenpreisbildung des Buchverlages Die in den letzten Jahren entwickelten besonderen Gesetze auf einem Teilgebiet des Wirtschaftsrechtes, des Preisrechtes, haben das seit jeher viel erörterte Thema des buchhändlerischen Ladenpreis systems, das auch stets ein beliebter Gegenstand wirtschaftswissen schaftlicher und -rechtlicher Untersuchungen gewesen ist, immer mehr aus dem eigentlichen begrenzten Fachbereich des Berussstandes her ausgehoben. Der Fragenkreis der buchhändlerischen Ladenpreisbtl- dung und -bindung hat seit Beginn des Vierjahresplanes, mit dem das Gesamtgebiet der Preisbildung in den Vordergrund getreten ist, durch die neue Preisstop-Gesetzgebung und seit Kriegsansang durch die Preisvorschriften der Kriegswirtschafts-Verordnung abermals er höhte Bedeutung erhalten. Ein überaus aktueller Beitrag zum Fra gengebiet der Preisbildung ist soeben in der neuen Schrift von Horst Klient»»»') über den gerechten Ladenpreis erschienen"). Bei dieser dem Seminar sür Buchhandelsbetriebslehre an der Han- ') Kltemann, Horst: Der gerechte Ladenpreis. Überlegungen zur Berechnung des Ladenpreises im Buchhandel. Stuttgart: C. E. Poeschel Verlag. 1940. 31 S. NM 1.50. dels-Hochschulc zu Leipzig und seinem Dliektor Professor vr. Menz gewidmeten Neuerscheinung handelt es sich nicht um eine erschöpfende wissenschaftliche Untersuchung. Klicmann vermittelt vielmehr bewußt in gedrängter Form aus kleinstem Raum eine einsiihrende Dar stellung der verlegerischen Präzis. Sie hat aber nicht nur dem Jung buchhandel, dessen Kragen und an den Verfasser herangetragenen Wünschen die neue Schrift ihr Entstehen verdankt, und dem er- "> Die besondere Aktualität gerade des Vcrlagskalkulations- probiems wird übrigens durch das säst gleichzeitige Erscheinen zweier weiterer Beiträge bestätigt, aus die wir in diesem Zusammenhänge Hinweisen möchten: vr. Adolf Spcmann: Die Kalkulation im schöngeistigen Verlag. Mit einer Kalkulationstasel. Stuttgart 194V, 21 S. Beim Verfasser. Dipl.-Ksm. vr. Johann Schlemminger: Verlagskalkulation. In »Wirtschastsguelle», vr. Wilh. Bartels Verlag, Berlin-Chemnitz 194g, Lieferung 11/12, Juni-Hcst 194V, mit seinem besonderen Aussatz: »Prcisstop-Vcrordnung, Kriegswirtschafts-Verordnung und Buch handel», a. a. O. Seite 1—20. Nr. 157 Dienstag, den s. Juli IStd LS»
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