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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.02.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1934-02-20
- Erscheinungsdatum
- 20.02.1934
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- Deutsch
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X- 4Z, 20. Februar 1934. Redaltioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschu Buchhandel. 5. Bau von Kleinwohnungen und Eigenheimen. Die Steuerbefreiung für ncnerrichtcte Kleinwohnungen und Eigen heime, die dem Gesetz vom LI. September 1933 gemäß gewährt wird, erstreckt sich auf Kleinwohnungen, die in den Haushaltsjahren 1934 und 1935 errichtet werden, und aus Eigenheime, die in den Haushalts jahren 1934 bis 1938 errichtet werden. Es sprechen alle Anzeichen dafür, daß ln Auswirkung dieser Steuerbesrelungsoorschristen und gleichzeitig in Auswirkung der Maßnahmen zur Förderung der Ehe schließungen der Ban von Kleinwohnungen und Eigenheimen im Jahr 1934 und in den folgenden Jahren ein sehr reger werden wird. Dadurch wird ans die Dauer Arbeit geschaffen: erstens auf den Bau stellen und dann durch die laufend erforderliche» Instandsetzungen und Ergänzungen der Kleinwohnungen und Eigenheime. 9. A n S b a u t e n, H c r r i ch t u n g e n u n d B c s ch a s fu n g c n z n Zwecken des zivilen Luftschutzes und Anschassungen zu Zwecken des zivilen Sanitätsdienstes in Industrie- u. Wcrksbetriebc». Auswcnbnngen für alle diese Dinge können bei der Ermittlung des Einkommens ans Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft und ans Vermietung »nd Verpachtung von unbeweglichem Vermögen für Zwecke der Einkommensteuer und KörperschaftSftencr im Steuer abschnitt der Ausgabe voll abgesetzt werden, die einen auf Grund des Nnndcrlasscs des Rclchsministcrs der Finanzen, betreffend Auf wendungen zu Zwecken des zivilen Luftschutzes vom 19. Ok tober 1933, die anderen ans Grund des Erlasses betressend Auf wendungen zu Zwecken des zivilen Sanitätsdienstes vom 27. Januar 1934. In keinem der beiden Nnndcrlassc ist eine Fristbegrenzung enthalten. Die Inanspruchnahme dieser beiden Rnnderlasse bedeutet Teilnahme am Kampf um die Verminderung der Arbeitslosigkeit. Sie wird belohnt durch Freistellung eines entsprechenden Einkommcns- teils von der Einkommensteuer oder Körpcrschaftsstener. 7. Vermehrung der Zahl der Hausgehilfinnen und dadurch Entlastung des Arbeitsmarktcs der weiblichen Arbeits kräfte. Diese Vermehrung der Zahl der Hausgehilfinnen ist die zwangsläufige Folge des Gesetzes zur Überführung weiblicher Ar beitskräfte in die Hauswirtschaft vom 1. Juni 1933, wonach für die Einstellung von Hausgehilfinnen eine Erhöhung der Familicn- crmäßigung bei der Berechnung der Einkommensteuer gewährt wird. 8. Zunahme der Eheschließungen und dadurch bedcntendc Entlastung des Arbeitsmarktes, unmittelbar durch Freiwerden von Arbeitsplätzen der künftigen Ehefrauen und mittelbar durch Erhöhung des Beschäftigungsgrades in der Möbel-, Hausgeräte- und dergleichen Industrie. Diese Entwicklung ergibt sich zwangsläufig ans dem Gesetz zur Förderung der Eheschließungen vom 1. Juni 1933 und ans dem Runderlaß des Neichsmlnisters der Finanzen, betreffend Steuerfreiheit für Hciratsbcihilfcn vom 13. Fe bruar 1934. Beide sind unbefristet. Die Entlastung des Arbeits- marktcs, die sich ans der Förderung der Eheschließungen ergibt, wird im zweiten Httlcriahr mindestens 399 999 betragen. 9. Verbesserung der finanziellen Lage der Unter nehmer u m etwa 159 Millionen Reichsmark aus S t e u c r g u t f ch c i n c n. Diese Verbesserung ergibt sich daraus, baß ab 1. April 1934 das Reich bei der Entgegennahme von Steuerzahlungen rund 399 Mil lionen Reichsmark in Steucrgutscheinen in Zahlung nehmen muß. Von diesen 399 Millionen Reichsmark werden noch mindestens 159 Millionen Reichsmark im Besitz der Steuerzahler sei». Kür diese bedeutet die Bezahlung von Steuern durch Stenergntscheine statt in barem Geld eine Erhöhung ihrer finanziellen Beweglichkeit. Sie gewinnen 159 Millionen Reichsmark, die sie für Instandsetzungen, Er gänzungen, Ersatzbcschafsungen, Lageraufsiillung oder dergleichen ver wenden und auf diese Weise in den Kampf um die Verminderung der Arbeitslosigkeit einsctzen können. 19. Senkung derAbgabe zur Arbeitslosenhilfe. Die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe erbringt im laufenden Rech nungsjahr 1934 rund 559 Millionen Reichsmark. Es wird erwogen, diese Abgabe Im Laufe des Jahres 1934 wesentlich zu senken. Das Ausmaß der Senkung wird sich „ach der Größe des Rückgangs der Arbcitsloscnzifscr im Laufe des Jahres 1934 bestimmen. Es steht zu erwarten, daß die ArbcitSloscnzisfer weiter stark sinken wird. Durch die Senkung der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe wird die Kauf kraft der Massen gehoben und damit der Verbrauch der Massen belebt werden. — Die Frist für die freiwillige Spende zur Förde rung der nationalen Arbeit läuft am 31. März 1934 ab. Die Spende ist infolgedessen nur noch lm März 1934 zu leisten. Die Spende hat rund 129 Millionen Reichsmark erbracht. Diese Stimme ist bestimmt gewesen und bestimmt, im gegenwärtigen Winter in den Kampf um 164 die Verminderung der Arbeitslosigkeit eingesetzt zu werden. Die Spende hat ihren Zweck erreicht, denn auch ans den Einsatz dieser Mittel ist die günstige Entwicklung des Arbcitsmarktes im Januar und im Februar 1934 zuriickzusühren. Ein großer Teil der Spcnden- mittel wird sich erst in den kommenden Wochen voll auswirkcn. Ab 1. April 1934 werden den Spendern die Teile ihres Einkommens, mit denen sie sich bisher an der Arbeitsspende beteiligt hatten, für Zwecke ihres persönlichen Verbrauchs zur Verfügung stehen. Marktanalyse. Vor etwa Jahresfrist wurde im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel die Frage diskutiert, welche Bedeutung der Nat des Buch händlers habe im Hinblick auf den Kaufentschluß des Kunden. Die Diskussion war angeregt worden durch einen Bericht in Engel- horns »Literarischen Flugblättern« über eine Rund frage, die der Verlag I. Engelhorns Nachf. an die Leser seiner Flug blätter gerichtet hatte und aus der hervorgehen sollte, in welchem Maße der Bücherkäufer dem Rat des Buchhändlers folgt. Die Engel- Horn-Nundfrage bzw. ihre Auswertung wurde in ihrer Bedeutung beeinträchtigt erstens: durch den Umstand, daß von vielen tausend Gefragten nur 609 geantwortet hatten; zweitens durch die Tatsache, daß es sich bei den hier Gefragten meist um Menschen mit literari schen Voraussetzungen handelte, die also anders zu beurteilen sind als der unbefangene voraussetzungslose Bttcherkäufer. Als Ergänzung zu unserer damaligen Diskussion veröffentlichen wir heute einen Bericht, den die Hanseatische Verlagsanstalt in ihrem »S o r t i m e n t e r ö i e n st« (Februar 1934) bringt über den gleichen Gegenstand: Wer löst im Käufer den letzten Entschluß aus, sich dies oder jenes Buch zu kaufen? Selbstverständlich hat die Sache hier insofern auch einen Haken, als es sich dabei um Verlagserscheinungen nur einer ganz bestimmten Richtung handelt. Doch werden sich bei derartigen Versuchen gewisse technische Unzulänglichkeiten nie ganz vermeiden lassen. Wir lassen nunmehr den Bericht der Hanseatischen Verlagsanstalt selbst folgen: Seit Jahren liegen sämtlichen Werken, die wir herausbringen, unsere bekannten grünen Fragekarten bei, die uns u. a. Aufschluß geben über die berufliche Gliederung unserer Leser und ein Urteil gestatten über die bereits von Engelhorn erörterte Frage, ob und in welchem Umfange sich das Publikum durch den Buchhändler beraten läßt. Unsere Untersuchung greift weit über das Ergebnis der Engel- hornschen Rundfrage hinaus, da wir über 10 000 Karten auswerten konnten, die uns aus allen Berufskreisen unmittelbar nach Erwerb des Buches zugingen, während Engelhorn nur 609 Antworten zur Verfügung standen, die auf Grund einer Rundfrage unter den lite rarisch interessierten Lesern seiner Hauszeitschrift — vorzugsweise von Akademikern, Schriftstellern, Bibliothekaren und Schulmännern — eiugingen, während der unbefangene Bücherkäufer kaum erfaßt wurde. Die berufliche Gliederung: Arbeiter und Angestellte 2254 ^ 21,8 v. H., Studenten und Schüler 2096 ^ 20,2 v. H., Lehrer, Studienräte u. Hochschullehrer 1694 — 16,4 v. H., Beamte 651 — 6,3 v. H., Geistliche 381 3,7 v. H., Offiziere 142 — 1,4 v. H., Rechtsanwälte, Arzte, Architekten, Ingenieure u. andere freie Berufe 1283 ^ 12,4 v. H., Kaufleute und Gewerbetreibende 521— 5,1 v.H., Landwirte 182 ^ 1,7 v. H., Büchereien 118 — 1,1 v. H., Frauen 566 — 5,4 v. H., ohne Berufsangabe 464 — 4,5v.H. Wir wollen diese nüchternen Zahlen nicht kommentieren, aber den Bericht einer bekannten Uuiversitätsbuchhandlung, die das Er gebnis bei unserem Schaufensterwettbewerb verwertete, wollen wir Ihnen nicht vorenthalten: »Das Plakat ,Eiue interessante Statistik' erregte unverständlicherweise bei einigen Beamten Mißfallen, sodaß ein ,Höherer Beamter' mit der Bitte zu mir kam, das Plakat zu entfernen, da die Herren nicht glaubten, daß sie nur mit 6 v.H. au dem Kauf der Bücher beteiligt wären. Es fänden auch dann neue Gerüchte über das mangelnde Interesse au Büchern bei diesen Kreisen wieder Platz.« Die Beratung des Käufers gestaltete sich folgender maßen: Die Gesamtzahl der ausgewerteten Karten betrug 10 352 Stück. Davon schieden 2923 aus, da sie sich für diese Untersuchung nicht verwenden ließen (Geschenke usw.). Verwertbar blieben für uns also 7429 Antworten.
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