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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.02.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-02-20
- Erscheinungsdatum
- 20.02.1934
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- Deutsch
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43, 20. Februar 1934. Redaktioneller Teil — Sprechsaal Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. Verkekrönackrickten. Neue Verordnung über Deoiscubewirtschastung. — Das von der NcichSregierung deschlosscnc Gesetz zur Änderung der Verordnung über die Deviscnbewirtschastung enthält zwei Artikel, die gewisse Lutten des materiellen Devisenstrasrechts beseitigen und das Ver- sahrcn in Slrassachcn wegen Dcvisenvergehens vereinfachen und wlrk- sanicr gestalte». Im ersten Artikel wird der Z 12 dahin erweitert, dass eins ver botswidrige Versendung oder Überbringung von Zahlungsmitteln, Wertpapieren, Gold oder Edelnietallen ins Ausland nicht nur ein Vergehen nach der Dcviscnvcrordnung, sondern auch ein Verstoß gegen das Ausfuhrverbot des K 1S4 des Berelnszollgesetzes sBannbruch) darstcllt. Die Ziffer 2 des Gesetzes enthält die Bestimmung, daß aus einem Devisenvergehen gezogene Gewinne, beispielsweise Provisionen ans einem gesetzwidrigen Wertpapiergeschäst, ebenfalls erfaßt werden können, was bisher nicht der Fall war. Von besonderer Bedeutung ist Ziffer 5, nach der gegen de» In haber oder Leiter eines Unternehmens, in dessen Betrieb eine nach 8 Nt der Dcviscnverordnung strafbare Handlung begangen wird, unbeschadet seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit eine Ordnungs strafe bis zu 388 UVV RM festgesetzt werden kann, sofern er nicht nachweist, daß er die erforderliche Sorgfalt zur Verhütung der straf bare» Handlung angewcndct hat. Erwerb und Verwendung von Scrips genehmigungspflichtig. — Das Reichswirtfchastsministcrinm teilt mit: I» letzter Zelt haben verschiedentlich inländische Ausfuhrfirmen von ihren ausländischen Abnehmern Schuldscheine der Konvcrsionskasse für deutsche Aus landsschulden sScrips) als Bezahlung für ihre Warcnforderunge» zugcsandt erhalten. In einzelnen Fällen ist versucht worden, die Schuldscheine im Inland abzusctzen. Es besteht deshalb Veranlassung, ausdrücklich darauf hinznwcisen, daß der Erwerb solcher Schuld scheine und die Verfügung über sie nach der Sechsten Durchführungs verordnung zur Dcvisenverorbnung vom 18. September 1833 nur mit Genehmigung der Devisenstelle zulässig ist und daß Zuwider handlungen nach den Bestimmungen der Dcvisenvcrordnuug mit schweren Strafen bedroht sind. ?ersona1nackricktey. Jubiläum. — Am 2l>. Februar ist Herr Hugo Baum gartner, Prokurist der Union Deutsche Verlagsgescllfchaft, Stutt gart, SU Jahre in diesem Hause tätig. Er hat bei K. F. Koehler i» Leipzig gelernt, wo er auch die Buchhändlcrlchranstalt besuchte. Nach beendeter Lehrzeit blieb er noch längere Zeit im gleichen Hause, ivar nachher bei Winckelmaun in Berlin und ging von dort vor SV Jahre» zu W. Spcman» in Stuttgart, der ihn als einen äußerst zuverlässigen und begabten Mitarbeiter besonders schätzte. Als bei Gründung der Union die Firma W. Speman» mit in diese aufging, trat Baum gärtner ebenfalls in dieses Unternehmen über. In den langen Jahren hat er seine bewährte große Arbeitskraft dem Hause in verschiedenen Abteilungen gewidmet, seit vielen Jahren schon als Prokurist an ver antwortlichem Posten. Möge dem Jubilar, der sich bei seinen 7S Jahren noch einer ungewöhnlichen Frische und Spannkraft er freut, noch manches weitere Jahr rüstige» Schaffens beschicden sein. Lz. Konsulat. — Dem Großherzoglich Luxemburgischen Konsulat sür Württemberg und Hohcnzollern in Stuttgart, dessen Inhaber Herr Verlagsbuchhändler Euchar Nehmanu ist, wurde jetzt auch Baden zum Amtsbereich zngeteilt. Gleichzeitig wurde Herr Tony Kellen, Literarischer Beirat der Frauckh'schcn Berlagshaudlung, zum Vize konsul für diese Länder ernannt. Spreckjaal Ansichtssendungen, Schutzumschlägc und Weihnachtsliataloge. sS. Sprcchsaalansrage in Nr. 25.) Zu Frage 1: Es ist psychologisch richtiger, den Kunden durch einen Zettel, der am vorteilhaftesten der Ansichtsfaktur aufgcklebt wird, ans die Notwendigkeit schonender Behandlung noch nicht Eigen tum gewordener Bücher aufmerksam zu mache». Dieser gedruckte Hinweis wirkt nicht nur unpersönlicher und wird deshalb sonst empfindliche Naturen nicht so leicht verletzen, sondern erleichtert bei Nichtbeachtung dieser Mahnung auch eine, sich cv. ergebende zweite, diesmal jedoch persönliche Erinnerung. Zu Frage 2: Auch versiegelte Streifbänder sind zweckmäßig, wenn durch sie so viel setwa ein Drittel des Umfangs) vom Inhalt, vor allem aber seine Übersicht, zugänglich bleibt, daß der Interessent sich daraus noch umfassend über das Werk unterrichten und von der Not wendigkeit der Anschafsung überzeugen kann. Zu Frage 3: Dem Beschmutzen der Einbände und Heller Schutz- nmschläge im Lager und bei Auslage der Bücher kann durch Ver wendung der in anderen Gewerbe» sbesondcrs in der Aahruugs- und Gcnnßmittelbrauche) immer stärker in den Vordergrund treten den Cellophanuinschlägc vorgcbcugt werden. Neben großer Schmieg samkeit und relativ vollständiger Durchsichtigkeit spricht auch der Vorzug, schützend gegen die schädliche» Einwirkungen von Licht und Sonne zu wirken, sür stärkere Verwendung des Ccllophaunmschlags beim Buch. Einige Verleger verwenden ihn auch schon längere Zeit und, wie cs scheint, mit Erfolg. Aus dem üblichen Bogensormat können die Umschläge in der gewünschten Größe selbst zugcschuitten und durch jeweilige Abnahme vor dem Verkauf des Werkes mehr mals für ähnliche Buchsormate verwendet werden. Es ist überhaupt zu empfehlen, die Schuhnmschläge bei Vorlage des Buches, dem Kunden unsichtbar, zu entfernen, uni einer evtl. Beeinträchtigung der Kauflust durch schlechte Umschläge vorzubeugen. Zu Frage 4: Meist sind cs wohl die bis kurz vor dem Fest zur Ausgabe gelangenden Neuerscheinungen, die eine frühere Fertig stellung des Weihnachtskatalogcs unmöglich machen. Er soll eine mög lichst umfassende Schau des Wichtigsten der deutschen Jahresbuch- probuktiou sein, dann aber auch in einem kurzen Besprechungstcxt Wesentliches über Art und Inhalt des Buches Herausstellen. Letzteres jedoch verlangt vom Bearbeiter die Kenntnis des Werkes. Der Weg vom Manuskript des Katalogcs bis zu seiner Fertigstellung erfordert weitere zwei bis drei Wochen, sodaß ein wesentlich früheres Er scheinen als etwa zwei Woche» vor dem Fest kaum möglich sein wird. Leipzig. Fritz Thoma. Beschädigte Paketsendungen. Unsere Postsendungen werden stets besonders sorgfältig in Well pappe und gute Packpappc eingepackt, da wir Wert darauf lege», daß die Bücher tadellos l» die Hände der Besteller gelangen. Trotzdem können natürlich bei dem Transport ans der Post, wenn die Sen dungen auf die Ecken geschlagen oder zwischen schwere, ungleichmäßig große Pakete eingeguetscht werden, Beschädigungen Vorkommen, denn Packpappen sind keine Panzerplatten. Obwohl nun laut Verkehrsordnung und auch Handelsbrauch di rekte Sendungen stets ans Gesahr des Empfängers gehen, verlangen einzelne Eortlmcntsbuchhandluugcn immer wieder Umtausch sowie auch Portokostcnersatz, obwohl am Aussehen der Bücher ohne wei teres scstgestellt werde» kann, daß die Beschädigung auf dem Transport erfolgt ist. Wenn die Firme» in solchen Fällen die Annahme wegen Beschädigung verweigerten, müßte die Post den ent standenen Schade» ersetzen, soweit Paket scnduugen in Frage kom men. sFiir Krcuzbandsendungcn übernimmt die Post keine Haftung. Nur der schuldige Beamte ist schabeuscrsatzpslichtig, er ist aber selten oder nie zu ermitteln.) Alle Scherereien und Unkosten für den Buch handel würden aus diese Welse vermieden. Es wäre also wünschenswert, daß bas Sortiment sich jede Post sendung vor Annahme ausicht, ob sie nicht äußerliche Merkmale von Beschädigungen trägt, vor allem die Ecken, und gcgebcncnsalls die Annahme verweigert unter gleichzeitiger Mitteilung an den Verlag zwecks sofortiger Ersatzlieferung. — Ei» solches Verfahre» ist doch allgemein im Wareuhandcl üblich, warum soll cs nicht beim Buch handel durchführbar sein? Berll n. Auslieferung des Ncmbraudt-Verlages und der Deutschen V e r I a g s g c s e l l s ch a f t m. b. H. Anfragen und Adresscngesuche. Wer ist Verleger von Ahnentafeln, reichend bis in das fünfte Glied? sF. P. Attenkofer, Landshut i. B.) In welchem Werke von Fritz Reuter kommt eln Joche» AHI- grimm vor? sSchrlsllcltung des Börsenblattes.) Wer kennt das Gedicht: »Die Kranze», beginnend: Unlcr den Linden In Berlin ein Herbstvormittag? (Rudolf Kriebel, Hapnau l. Schl.) Wer kennt das Gedicht: »Die Schlacht bei Zülpich»? (Paul Jütt- ners Buchh., Wernigerode.) Wer liefert einen praktischen Apparat zum Borzclge» von Kunst blättern? sDoni Buchhandlung, Regensburg.) Adressen gesucht von: vr. Richard Behrendt, bisher Motzenmllhle, Krs. Teltow lNlcolalschc Buchhandlung l» Berlin NW 7). — Sprachlehrer H. G. Gardner sSt. Kugll in Zagreb). Verantwortlich: vr. Hellmuth Laugeubucher. — Verantw. Anzeigeulciter: Wolter Hersurth, Leipzig— Verlag: Der Vürienverein der Deutsche» Buchhäubter au Leipzig. — Alllchrilt her Schrtfileitung uuü Srpet-iiion: Leipzig L l, AerichtSweg g s, Postschtictzlach NIM. — Druck: Trust H-drich Nacht.. Leipzig S I, Holpiiaiftraste It.-tS. - D«: Sdog/I. 168
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