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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.02.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-02-20
- Erscheinungsdatum
- 20.02.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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X- 43, 20. Februar 1834. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. b. Dtschn Buchhandel. schastlichen Kompendium, vom Kochbuch bis zum schöngeistigen Roman, der von Hand zu Hand geht. In jedem von ihnen wird man aber das Meisterliche erkennen, sei es im Gesamteindruck oder im Ein band, sei es im Druck oder in der Ausstattung. In jedem Buche, mag es billig oder teuer sein, zeigt sich jenes hohe Gefühl von Eleganz und Schönheit, von Ausgeglichensein; jedes einzelne ist ein Meister werk graphischer Kunst. Man verdankt die Ausstellung des deutschen Buches großenteils der Initiative und beharrlichen Arbeit eines unserer Kollegen, des Herrn T h e o d o r M i e l i tz, der seit Monaten in Lissabon lebt und arbeitet. Diese Ausstellung verdient die Auf merksamkeit aller, die geistige Bildung besitzen und von der Liebe zu schönen Sachen erfüllt sind. Deutschland hat wie kein anderes Land jene Wissenschaft zu eigen, Bücher in Grenzen des überhaupt Mög lichen zur Schau zu stellen. Der, der es nicht weiß oder glaubt, möge die Treppen zu jenem ersten Stockwerk in der Madalena-Straße er steigen, er möge eintreten und alles durchblättern und sich ergötzen an dem, was sich ihm darbietet. — Am Tage der offiziellen Er öffnung waren anwesend unter anderen: der Kultusminister und die Herren seines Ressorts, der Rektor der Universität und verschiedene Professoren dieser hohen Lehrstätte, der deutsche Gesandte mit seinem Stab, der deutsche und österreichische Konsul sowie hervorragende Mitglieder der deutschen Kolonie und der portugiesischen Presse. Theodor Mielitz ließ seinen in auserlesener Zahl erschienenen Gästen einen Ehren-Porto reichen.« Jubiläum. - Die Firma Joh. Lucius, Halle (Saale) wurde am 20. Februar 1884 von den Schwestern Konkordia, Johanna und Margarete Lucius gegründet. Die Leitung lag in den Händen von Fräulein Johanna Lucius und Frau Margarete Franke, geb. Lucius. Nach dem Tode von Fräulein Johanna Lucius im Jahre 1928 war Frau Franke alleinige Inhaberin. Sie starb im Jahre 1930; ihre Nachfolger waren ihr Gatte Herr Hermann Franke und ihre Nichte Fräulein Anuelise Nietzschmann, die die Firma jetzt leitet. Krebs, Verein jüngerer Buchhändler in Berlin. — Um den Wünschen der Mitglieder entgegenzukommen, wird für Februar der Vereinsabeud mit Damen auf Sonnabend, den 24. Fe ll r u a r (Vereinsheim Wilhelmshof, Anhaltstraße 12), 20 Uhr ver legt. Damen- und Herren-Gäste willkommen. Der Buchhändlervercin »Rübezahl« in Breslau veranstaltete für seine Mitglieder und deren Angehörige wieder einen frohen Abend anläßlich der Übergabe des von den Damen des Vereins gestifteten Hakenkreuzbauners. Ansprachen des Vorsitzenden Konrad Schneider, der Damen Müller und Schneider, Tasellieder sowie Vorträge heiterer Art verschönten die Feier. Typographische Gesellschaft zu Leipzig. — Am Mittwoch, dem 21. Februar 1934, 17 bis 18 Uhr, im Hörsaal 11 der Universität (Augustusplatz) Lichtbildervortrag: »Der Buchdruck der Lutherzeit« von Herrn vr. Bockwitz (Deutsches Buchmuseum). Pünktliches Erscheinen X5 Uhr erwünscht. Gäste willkommen. Zum 100. Todestage des Erfinders der Lithographie. — Die neueste Nummer der Leipziger »Jllustrirten Zeitung« bringt an läßlich des 100. Todestages Alois Senefelders einen ausführlichen Beitrag über das Leben und Schassen des Erfinders des Steindrucks von Hans Garte. Zahlreiche, zum Teil farbige Abbildungen aus den Anfängen des Steindrucks geben in Verbindung mit erläuterndem Text einen interessanten Überblick über das Lebenswerk Senefelders. Die Nummer (4640) wird wegen dieses Beitrags in den Kreisen des Buchhandels und des Buchgewerbes sicher besonderem Interesse be gegnen. Die Kunsthandlung P. H. Beyer L Sohn, Leipzig, be reitet eine interessante Ausstellung vor, die ein anschauliches Bild der Entwicklung der künstlerischen Original-Lithographie von den An fängen bis zur neuesten Zeit gibt: von Eugelmann über Daumier, Menzel, Manet, Thoma, Klinger, Greiner, Toulouse-Lautrec und die Impressionisten bis etwa zu Munch. Aus dem Buchdruckgcwerbe. — Den in Nr. 9 des Börsenblattes (S. 36) erwähnten »Mindestpreisen der gebräuchlichsten Geschäftsdruck- sacheu« und »Berechnungstabelle für Buchdruck« hat nunmehr das Berechnungsamt des Deutschen Buchdrucker-Vereins »Mindestpreise für Durchschreibbücher« und »Mindestpreise für die gebräuchlichsten Bahn-, Zoll- und Postsormulare« folgen lassen. — Bereits vor eini gen Wochen hatten der Deutsche Buchdrucker-Verein und der Deutsche Arbeiterverband des graphischen Gewerbes mit Zustimmung des zu ständigen Treuhänders der Arbeit folgendes vereinbart: »In Buch- öruckereibetriebeu, in denen keine Gehilfen beschäftigt werden, darf die Einstellung eines Lehrlings nur in der Sparte erfolgen, die der Betriebsinhaber erlernt hat. Die Einstellung eines Lehrlings darf in der anderen Sparte nur erfolgen, wenn in dem Betrieb dauernd ein Gehilfe beschäftigt ist, der diese Sparte erlernt hat, und die Ge währ für eine einwandfreie Ausbildung des Lehrlings gegeben ist.« Nach der bisherigen tariflichen Bestimmung war es Betrieben, die keinen Gehilfen beschäftigten, möglich, sowohl einen Setzer- als auch einen Druckerlehrliug zu halten. Das hat sich für das Buchdruck gewerbe als schädlich erwiesen und lag nicht im Interesse der Heran bildung eines gut ausgebildeten Nachwuchses. In einer kürzlich im Sportpalast zu Berlin abgehaltenen General mitgliederversammlung des Deutschen Arbeiterverbandes des graphi schen Gewerbes wurden weitere mit dem Deutschen Buchdrucker-Ver ein vereinbarte Änderungen der Neichstarife des Buchdruckgewerbes bekauntgegebeu, die sich zunächst wieder auf die Lehrlinge be ziehen. Sie erhalten in Zukunft an Urlaub im ersten Lehrjahre 24, im zweiten 18, im dritten 12 und im vierten Lehrjahre 6 Arbeitstage (bisher 9, 8, 7 und 6). N e u a u s g e l e r u t e, die zu Ostern 1934 ihre Lehrzeit beenden, sind mindestens 6 Monate nach diesem Termin als Gehilfen w e i t e r z u b e s ch ä f t i g e u. Anstatt der bisheri gen einwöchigen K ü u d i g u n g s f r i st für die Gehilfen und für die Hilfsarbeiterschaft sowie für die Buchdruckerei-Bnchbinder gilt nun mehr die zweiwöchige. Die vorgenannten Arbeitskräfte erhalten des weiteren wieder das volle Urlaubsgeld, statt bisher 75o/o. — Zur Führung der R e i ch s b e t r i e b s g r u p p e »D r u ck« wurde von Staatsrat Ur. Ley der Leiter des Deutschen Arbeiterver bandes des graphischen Gewerbes, Pg. Oswald Coler, berufe». E. Eintragungen ins Handelsregister. — Wilhelm Brummer Buchdruckerei u. Verlag G. in. b. H., Dresden, Au der Mauer 6. Geschäftsführer: Kurt Heuze. ^/Deutscher Wirtschaftsverlag G. m. b. H., Berlin. Geschäftsführer: I)?. rov. pol. Waldemar Woite. Fremdsprachen-Gesellsch. m. b. H. (vorm. Aufstieg-Verlag), München. Geschäftsführer: Verlagsdirektor Richard Pille und Kaufmann Halls Schütz. Kreditpraxis Verlag Unimentor G. m. b. H., Berlin. Geschäfts führer: Karl Friedrich vom Scheidt, Heidelberg. Richard Kunze L Co., Druckerei und Verlags-Ges. m. b. H., Berlin. >Neuer Kommunalverlag G. m. b. H., Berlin. Stammkapital: 100 000 NM. Geschäftsführer: Eugen Haueisen und Erwin Stein. Ostthüringer N.S. Verlag, G. m. b. H., Altenburg. Geschäftsführer: vr. Hellmuth Wolfgang Müller, Weimar. Arbeitsdicnstpflicht für Studentinnen. — Von Ostern 1934 ab wird eine halbjährige Arbeitsdienstpflicht für alle diejenigen Abitu rientinnen durchgeführt, die Ostern 1934 die Hochschulreife erhalten und zu studieren beabsichtigen. Mit dem Sommersemester 1934 kann sich keine Studentin, die Ostern 1934 das Abitur gemacht hat, an einer dentschen Hochschule neu einschrciben lassen, die nicht vorher ihrer Dienstpflicht genügt hat. Abiturientinnen, die nicht zu studieren beabsichtigen, werden von der Dienstpflicht nicht betroffen. Veränderungen im Vorstand der Akademie der Dichtkunst. — Hans Friedrich Bluuck hat sich mit Rücksicht auf seine umfängliche Tätigkeit in der Neichsschrifttumskammer von seinen Pflichten im Vorstand der Akademie der Dichtkunst entbinden lassen. Während der Reise Hanns Johsts nimmt Werner Beumelburg die Geschäfte des Vorstandes wahr. Verbotene Druckschriften. — Die von der Wachtturm-, Bibel- und Traktatgesellschaft herausgegebeue und in der Schweiz hergestellte Druckschrift »Jahrbuch 1934 der Zeugen Jehovas« wurde gemäß § 7 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 4. Februar 1933 für Preußen beschlagnahmt und eingezvgen. II I) 132/34. Berlin, 13. Fe bruar 1934. Geh. StaatspolA. Das vom Ocsterreichischen Bundeskanzleramt herausgegebene Braunbuch »Hakenkreuz gegen Oesterreich« wurde gemäß § 7 der Ver ordnung des Reichspräsidenten vom 4. Februar 1933 für Preußen beschlagnahmt und eingezogeu. II v 47/34. Berlin, 13. Februar 1934. Geh. StaatspolA. (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 1781 vom 16. Februar 1934.) Alle Exemplare des Flugblatts »Arbeiter, Bauern, SA. und Stahlhelmkameraden« sind unbrauchbar zu machen. Die Verbreitung der Druckschrift »Zum Kampf für Wahrhaftig keit, Recht und Freiheit — Werkblatt der Friedenskämpfer« (Saar brücken) ist im Inland bis auf weiteres verboten. (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 1782 vom 17. Februar 1934.) 167
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