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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.06.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-06-22
- Erscheinungsdatum
- 22.06.1940
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 143 <R. 55> Leipzig. Sonnabend den 22. Juni 1940 187. Jahrgang Bekanntmachungen und Mitteilungen Mitteilung d. Geschäftsstelle des Börsenvereins Anwendung von 8 28 der Verkehrsordnung für Leihbuchhändler Eine allgemein analoge Anwendung des 8 28 der Verkehrs ordnung aus Leihbuchhändler ist nicht möglich. Dagegen war zu prüfen, ob in Anlehnung an die Bestimmun gen des K 26 der Verkehrsordnung bei Beschlagnahme von Bü chern, die sich auf dem Wege zum Leihbuchhändler befinden oder bei ihm noch unbenutzt lagern, ein Schadcnsersatzanspruch gerecht fertigt ist. Nach Anhörung des Kleinen Rates ist dahin entschieden wor den, daß in solchen Fällen 8 26 der Verkehrsordnung Anwendung findet. L e i p z i g, den 20. Juni 1940 vr. Heß Alle Betriebsführer des Berliner Buchhandels werden aufgefordert, bis spätestens 5. Juli 1940 die Lehrlings- pässe ihrer sämtlichen buchhändlerischen Lehr linge (auch für die nach dem 1. April 1940 cingetretenen) zur Prüfung an den Landcsobmann des Buchhandels, Anschrift: Neichs- schrifttumskammer, Bcrlin-Charlottenburg 2, Hardenbergstraße 6, einzuseuden. Die Zusendung kann auch über die »Bestellaustalt« erfolgen. Es ist daraus zu achten, daß im Begleitschreiben die genaue An schrift der Lehrlinge vermerkt wird. Die Rückgabe der Lehrlings- Pässe erfolgt an die Lehrlinge selbst. Ein entsprechender Aufruf er geht zu gegebener Zeit durch Börsenblatt-Bekanntmachung und Rundschreiben über »Bestellanstalt«. Martin Wülfing, Landesleiter für Schrifttum Reichsschrifttumskammer. Abt. m, Gr. Buchhandel Entlassung aus der Mitgliedschaft — Ungültigkeitserklärung von Ausweisen — Anschriftgesuchc Herr Fritz Evanschitzky, geb. 14. Juli 1901 in Saar brücken, zuletzt wohnhaft in Westhauscn Krs. Heiligenstadt (Eichs- feld), der den Ausweis 9510 besaß, ist wegen Nichtfeststellung der Anschrift aus der Mitgliedschaft zur Neichsschrifttumskammer entlassen worden. Herr Evanschitzky darf somit nicht ohne weiteres als Buchvertreter beschäftigt werden. — Da der in seinen Händen befindliche Ausweis 9510 nicht eingezogen werden konnte, wird er hiermit für ungültig erklärt. Fräulein Klara Kappel, geb. am 28. Juni 1914 in St. Ar nual, zuletzt wohnhaft in Saarbrückcu-St. Arnual, Saargemünder Straße 185, die den Ausweis 6V 10 019 besaß, ist wegen Nichtsest- ftellung der Anschrift aus der Mitgliedschaft der Neichsschristtums- kammer entlassen worden. Fräulein Klara Kappel darf somit nicht als Buchvertreterin beschäftigt werden. — Da der in ihren Händen befindliche Ausweis 6V 10 019 nicht cingezogen werden konnte, wird er hiermit für ungültig erklärt. Fräulein Agnes Weyland, geb. 7. April 1900 in Walpers hofen, zuletzt wohnhaft in Saarbrücken, Trierer Straße 84, die den Ausweis 7278 besaß, ist wegen Nichtfeststellung der Anschrift aus der Mitgliedschaft der Neichsschrifttumskammer entlassen wor den. Fräulein Agnes Weylaud darf somit nicht als Buchvertreterin beschäftigt werden. — Da der in ihren Händen befindliche Ausweis H 7278 nicht cingezogen werden konnte, wird er hiermit für un gültig erklärt. Der Neichsschrifttumskammer-A'.lswcis 6 II 20 606, lautend auf Herrn Ernst Kuhnert, damals in der Zoar-Vuchhandlung in Nothenburg/Lausitz tätig, wird hiermit für ungültig erklärt. Die Zoar-Buchhaudlung wurde am 31. März d. I. aufgelöst. Herr Kuh nert befindet sich zur Zeit bei der Wehrmacht. Der Neichsschrifttumskammer-Ausweis 6 II Nr. 17 645 des Herrn Albert Kr eit low, zuletzt Geschäftsführer der Firma Blank L Kreitlow, Köln a. Nh., wird hiermit für ungültig erklärt, da er verloren gegangen ist. Herr Albert Kreitlow ist nicht mehr buchhändlcrisch tätig. Herr Ernst Pfaff, zuletzt wohnhaft in Baden b. Wien, Gra bengasse 27, besitzt weder einen Berufsausmcis noch eine Arbeits- geuehmigung der Neichsschrifttumskammer. Herr Psaff darf sich so mit auch nicht als Buchvertreter betätigen. Auf diese Tatsache werden die Firmen des Reise- und Versandbuchhandels ausdrücklich auf merksam gemacht. Der Buchvertreter Albert Birling, geb. am 15. Novem ber 1911 in Augsburg, zuletzt wohnhaft in Augsburg, Nngenda- straße 4/4, besitzt den Ausweis Nr. 9498; — die Buchvertreteriu Frau Cilly Kränzle geb. Kränzle, geb. am 22. November 1882 in Mühlhausen-Els., zuletzt wohnhaft in Hannover, Alleestraßc 6, besitzt den Ausweis Nr. 9363. — Es war bisher nicht möglich, die derzeitige Anschrift und Beschäftigungsfirma der Genannten fest zustellen. Die Firmen des Reise- und Versandbuchhaudcls werden daher gebeten, der Neichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel — Leipzig C 1, Hospitalstr. 11,1, Mitteilung zu machen, falls sie sie beschäftigen oder ihre Anschrift kennen. Sortimenter-Hinweis auf den Das ganze deutsche Volk hat mit allen Regungen des Her zens den Kampf verfolgt, den ostmärkische Gebirgsjäger für Deutschland, ihr großes Vaterland, hoch im Norden bei Narvik kämpften. Als wir am 10. April durch Rundfunk und Presse den Gegenzug des Führers gegen ein abgekartetes SpielderWcstmächte in Norwegen erfuhren und gleichzeitig die Nachricht erhielten, daß dieser Gegenzug bereits bis Narvik in der Nähe der Polar grenze reiche, da erschien uns diese Nachricht zunächst unglaub lich. Gemessen an den bisherigen Begriffen ist sie auch unglaub lich, sie ist eine Sage. Dieser großen Sage — Sagen entstehen nur in geschichtsvollen, weltbildenden Zeiten — haben die Trup pen von Narvik eine zweite angefügt. Wenige Tage nach dem 10. April sickerte es durch, daß es Gebirgstruppen aus Kärnten und der Steiermark sind, die da oben Narvik besetzt haben. Den Kern der Eroberer und Verteidiger von Narvik bildeten Ost märker, zu denen dann die Besatzungen von der Waterkant deutschen Verlag in der Ostmark stießen. Man wird das Heldenkapitel von Narvik später einmal aufschreiben und sich erzählen in den Tälern der grünen Steier mark und Kärntens. Freilich nicht allein durch diese Tat, sondern zuvor schon und hundertfach hat die Ostmark auch in jüngster Zeit ihr deut sches Bekenntnis soldatisch und kulturell abgelegt, und wenn die Ballade von Narvik uns noch fester umschließt, so darf der deutsche Buchhandel sich doch mit gutem Recht daraus besinnen, daß er in einem stilleren Kampf schon lange das Seine dazu bei getragen hat, dieses Band zu knüpfen. Wie wohl kein anderer Beruf hat der deutsche Buchhandel unter einer großdeut schen Idee gearbeitet. Dies nicht nur, indem z. B. ein deut scher Verlag sich für ostmärkische Dichtung einsetzte oder die Sorti menter in den ostmärkischen Städten das deutsche Schrifttum gleichmäßig vertrieben, sondern auch darin, daß der Verlag in der Ostmark ein deutsches Werk verrichtet hat. Vergessen wir Nr. 143 Sonnabend, den 22. Juni 1!>40 229
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