Ol-, jur. Völker-keckt Segen 6olsckewismus Mit einem ocleitivort des NeicksrecktsfUIirci-s Ikeiclisministers ve. fjgns frank 250 Seiten, Leinen RM s.—, kartoniert RM 4.— (neu erschienen 19Z?) Inhalt: 4. Das Problem 2. Sowjetische Antistaatslehre - z. Sowjetische Antirechtslehre - 4. Strategie und Taktik als „Legalitäts- und Legitimitätsbegriffe" - 5. Das sowjetische Antivölkerrecht. 6. Das sowjetische Weltrevolutions- und Interventionssystem im Völkerbund - 2. Das Derfaffungsbild des sowjetischen Welt revolutionssystems. a) Volksverfaffung — Weltverfaffung. b) Kommunistische Partei — Komintern — Sowjetapparat, e) Die Organisationsprinzipien des Sowjetsystems - s. Das Propagandadokument der sowjetischen Scheinverfassung . y. Ist die Sowjetunion ein Staat und Subjekt des Völkerrechts? 40. Vechtsnotwehr und die Frage der Neutralität gegenüber dem Bolschewismus - 44. Völkerrechtlicher Ausnahmezustand über die „Basis der Weltrevolution" als fortgesetzten völkerrechtlichen Verbrechens tatbestand-Anhang: Das deutsch-japanische Antikomintern-Abkommen. Die Presse urteilt: „Oie Vorgänge in Spanien, das Verhalten der Sowjetdiplomatie auf der Londoner Nichtelnmischungskonferenz und nicht zu letzt der verbrecherische Mord zu Ibiza haben wieder einmal mit voller Deutlichkeit erkennen lassen, daß dem Bolschewismus mit den bisherigen Begriffen und Gepflogenheiten des Völkerrechts und der Diplomatie westlicher Prägung nicht beizukommen ist. Oer Verfasser hat es sich zur Aufgabe gestellt, die bolschewistische Feindschaft gegenüber Staat, Recht und Volk sowie die Schliche und juristischen Übertölpelungsmethoden, Strategie und Taktik aufzudecken, die der rote Imperialismus zur Verdeckung seiner Illegalität anzuwenden gezwungen ist. Das Buch stellt in seiner Folgerichtigkeit und Eindringlichkeit eine wertvolle Bereicherung des antibolschewistischen Schrifttums dar und kann als Grundlage für weitere juristische Arbeit im Abwehrkampf gegen den Weltfeind nur begrüßt werden." „Deutsche Iustiz", Berlin „Oie vorliegende Arbeit eines jungen nationalsozialistischen Rechtswahrers zerreißt durch eine gründliche Forschungsarbeit zum ersten Male — vom Standpunkt des Iuristen aus — den Schleier der bolschewistischen,Rechtslehre', die keine Lehre des Rechts sondern eine Anti-Rechtslehre des Sowjet-Iudentums ist. Erstmalig werden die neuen Probleme behandelt, die der Bolsche wismus der Rechtswissenschaft aufgibt und die mit den bisherigen Rechtsbegriffen des Staats- und Völkerrechts gar nicht zu lösen sind. Oie juristischen Tarnungsversuche und vorgespiegelten ,Rechtsmethoden' des Bolschewismus, die er zur Ablenkung von seinen weltrevolutionären und weltimperialistischen Zielen und zur Verdeckung seiner totalen Illegalität braucht, werden als bloße Täuschungshandlungen entlarvt" „Deutsche Rechtspflege", Berlin ^ Aibelungen-Verlag, Äerlm/Lei'pzsg 4 Umschlag zu Nr. LOS, Freitag, den 10. September 1937