WZWZM S in neuen ^utlsyen Neuzeitliche Buchführung der Fabrik. Zeiger, z. neubearbeitete Auflage. Kart. RM. z,8o / Das Werk bietet in seiner neuen Gestalt nicht nur eine grundlegende Dar stellung der Fabrikbuchhaltung in ihren An wendungsformen, sondern gleichzeitig eine Einführung in bas gesamte Rechnungswesen der Fabrikunternehmung nach neuzeitlichen Gesichtspunkten. Mit dieser Ausgabe wird dem Praktiker ein Lehrbuch in die Hand gege ben, das den heutigen Anforderungen in jeder Weise entspricht und das wesentlich zurErwei- terung seines beruflichen Könnens beiträgt. Durchschreibebuchführung. Eine systema tische Darstellung der Hand- und Maschinen- Durchschreibebuchführung. Mit Beispielen, Abbildungen und Übungsgeschäftsgängen. Von Karl Bott. z. erweiterte Ausl. Kart. RM. i,8o / Das Werk ist ein unentbehrliches läge, die die neueste Entwicklung berücksich tigt, wurde durch Beispiele für die Durch führung der Monats- und Jahresabschlüsse Leistung steigern — aber wie? Richtiges Anhang: Wichtige Fachschulen. Von Gustaf Messarius. 2. erweiterte Auflage. Kart. RM. i,8o / Diese Schrift, die aus der Praxis erreichbare Ziele für sein Schöpfer-, Gestalter- und Verwaltertum geben. OZe Zerc^le rÄ «Ziemern /Umen, öZr'e M cZen TräcZrÄeTr M-na/en re/oZZen, örttL-r Wr> öc/ron r/m <Ze/- MdZ er>r2eZ?re7r / //lMsalZöc/re l^/-Za§F<r7r^a:Z/ //omZu-'A Carl Heymanns Verlag, Berlin eirsren e/^c/rer'/rL.- Die Unterstützung der Angehörigen der Wehr- und Arbeitsdienstpflichtigen Familienunterstützungsgesetz nebst Familienunterstützungsvorschriften und Durchführungserlaß 2., erweiterte Auflage Jusammengestellt und erläutert von Fritz Ruppert Carl Ludwig Krug v. Nidda Ministerialrat OberrcgierungSrat im Reichs- und Preußischen Ministerium des Innern Preis gebunden RM 6.— Dieser Kommentar, der - wie die Urteile übereinstimmend lauten - als Hilfsmittel für die mit der Durchführung der Familienunterstützung betrauten Behörden und Beamten unentbehrlich ist, erscheint in seiner zweiten Auflage bereits in doppeltem Umfange. Das ist ein Beweis dafür, wie umfangreich das Fragengebiet geworden ist, das sich aus dem Gesetz ergab und wie sehr sich die Verfasser bemüht haben, alle strittigen Fragen bis ins kleinste zu beantworten und allen Anregungen und Wünschen Genüge zu tun. Die Verfasser haben an der Ausarbeitung des Gesetzes mitgewirkt, ihre Ausführungen und Erläuterungen können daher als Richtschnur genommen werden. Interessenten: Gemeindeverwaltungen mit ihren Beamten (Landräte, Bezirksämter, Oberämter, Kreisdirekiorcn), Kreis ausschüsse, Fürsorgebehörden, Fürsorgeverbande, Wohlfabrtspfleger, Gliederungen der NSV. S24S