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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.05.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1937-05-29
- Erscheinungsdatum
- 29.05.1937
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- Deutsch
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einen festen Platz im Schaufenster finden. Wissen die Passanten der Gegend, in der das Geschäft des Sortimenters liegt, daß sie hier stets etwas finden, das den im Kino laufenden Kulturfilm betrifft, werden sie dem Schaufenster stets von neuem Aufmerksamkeit schenken. Diese Auslage soll nicht eintönig sein — es liegt im Kön nen und der werblichen Geschicklichkeit des einzelnen Sortimenters, mit neuen Einfällen, Bildern oder sonstigen Dekorationen den Zu sammenhang zwischen Buch und Kulturfilm aufzuzeigen. Was für den kurzen Kultursilm im Beiprogramm gilt, ist in noch stärkerem Matze für den langen, den abendfüllenden Kulturfilm zwischen 1k>00 und 8000 Metern Länge von Wich tigkeit. Er wird zum Teil im üblichen Kinoprogramm, zum Teil in besonderen Nachtvorstellungen oder Veranstaltungen am Sonntag Vormittag vorgeführt. Diese Filme bieten oft stärkere Erlebnisse als ein durchschnittlicher Spielfilm und finden nicht zuletzt dank der Tätigkeit der NS.-Kulturgemeinde allmählich etwas mehr Ver breitung, wenn sie auch noch weit mehr Beachtung urch Aufnahme in das regelmäßige Kinoprogramm verdienten. Filme wie »Das ewige Eis«, »Jugend der Welt«, »Die Insel der Dämonen«, »Die Kopfjäger von Borneo«, »Palos Brautfahrt«, »Von Königsberg bis Berchtesgaden«, »Auf den Spuren der Hanse«, »Thüringen — Land und Leute«, »Abenteuer auf dem Meeresgrund«, »Nanga Parbat«, »Im Trommelfeuer der Westfront«, »Was ist dis Welt» und der Sachsen-Film haben nicht selten auch ihren Niederschlag in Büchern gefunden, und ihre Wirkung im Filmtheater ist so groß, daß die Filmbesucher wohl manchmal an die Anschaffung eines ergänzenden oder das Erlebnis festhaltenden Buches denken. Aber die Absicht Zeitschriften- und Kenntlichmachung der Zugehörigkeit zu den zuständigen Fach- vrrbänden der Rcichsprcssckaniincr In Ziffer VIII der »Berufsschutzanordnung für den werbenden Zeitfchristenhandel, den Lesezirkel, den Zeitungs- und Zeitschriften- Grotzvertrieb, den Bahnhossbuchhandel« bzw. Ziffer II der »Beruss- schntzanordnung für den Zeitungs- und Zeltschristen-Einzelhandel« ist bestimmt, daß die Mitglieder verpflichtet sind, im geschäftlichen Ver kehr untereinander oder mit anderen Angehörigen der Neichspresse- kammer ihre Zugehörigkeit zu dem für sie zuständigen Fachverband der Reichspressekammer kenntlich zu machen. Das gleiche gilt sinngemäß auch für die listenmäßig geführten Unternehmen und Personen. Im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Reichspressekammer ist im Interesse einer einheitlichen Handhabung von der Haupt sachgruppe »Vertrieb« solgende Regelung getroffen worben: »Der Nachweis der Zugehörigkeit zu einem Fachverband inner halb der Hauptsachgruppe .Vertrieb' ist in erster Linie durch die laut Muster abgekürzte Bezeichnung desjenigen Fachvcrbandes, bei dem die Vollmitgliedschaft erworben ist, unter gleichzeitiger Angabe der Mitgliedsnummer zu führen. Diejenigen Fachverbände, bei denen nur eine listenmäßige Füh rung erfolgt, sind in der ebenfalls laut Muster angeführten Form ohne Ausweisnummer zu benennen. Zur Bezeichnung der einzelnen Kachverbände sind folgende Ab kürzungen zu verwenden: 1. Reichsverband sür den werbenden Zeitschriftenhandel — NVWZ. 2. Neichsverband der Deutschen Leseztrkelbesitzer — NBLB. 3. Verband Deutscher Zeitungs- und Zettschristcn-Grossisten — VZZG. 4. Fachschast des Deutschen Zeitungs- und Zeitschriften-Einzel- handels — FZZE. 5. Neichsverband Deutscher Bahnhofsbuchhändler — RVBB. Beispiel: Mitglied RVWZ Nr. 883 NVLB Diese Angaben können auf den Geschäftsbriefbogen auch durch Stempelaufdruck erfolgen. Soweit auf den bisherigen Briefbogen auf Grund früherer Hin weise auf die Mitgliedschaft zu Fachverbänden innerhalb der Haupt sachgruppe .Vertrieb' hingewiesen wurde, ist diese Angabe ent sprechend dieser Bekanntmachung zu andern. Damit ist die Möglich keit gegeben, alte Briefbogen ausbrauchen zu können.« kommt meist sticht zur Durchführung, weil ein entsprechendes Buch nicht bekannt ist und man das Aufsuchen der Buchhandlung aufs Geratewohl scheut. Hier mutz die Werbung des Buchhändlers be sonders umsichtig sein und wirklich die geeigneten Bücher wirkungs voll ins Feld führen. Leicht können von diesen größeren Filmen auch Photos beschafft werden, die besonders geeignet sind, die Bücher anschaulich hervortreten zu lassen. So bietet der Kulturfilm in allen seinen Formen einen Weg zum Buch. Die Flüchtigkeit des Filmerlebnisses legt es von vorn herein nahe, es festzuhalten, und das Buch bietet sich dazu von selbst an. Aber es kommt beim Kulturfilm stets das sachliche Inter esse dazu — die Filmgestalter nehmen dem Buchhändler schon die Vorarbeit ab, für einen bestimmten Stoff Interesse zu erregen, und es kann gar kein Zweifel sein, daß die zahlreichen Bilderbücher deutscher Landschaften durch die entsprechenden Kulturfilme eine ständige unsichtbare Förderung ersahren. Oft weiß aber der Kino besucher auch nicht, daß und welche Bücher zu dem Thema eines Kulturfilms vorhanden sind, und die beratende Tätigkeit des Buch händlers hat hier einzusetzen. Es liegt in seiner Hand, die geeigneten Bücher, die Anschaulichkeit, Lebendigkeit, Gründlichkeit und im Interesse des Kunden auch Billigkeit vereinen, herauszustcllen. Hat er einmal diesen Weg beschriften und Kunden und Passanten an seine Aufgeschlossenheit gegenüber dem Kulturfilm gewöhnt, wird er die Erfolge seiner Arbeit bald spüren. Der Kulturfilm führt zum Buch — sorge der einzelne Sortimenter dafür, daß dieser Weg über sein Geschäft geht! Gerd Eckert. Zeitungswesen Preiserhöhungen für Anzeigen Nach einer Mitteilung des Werberates der deutschen Wirtschaft (Wirtschaftswerbung H. 5) hat der Neichskommissar für die Preis bildung in einem Schreiben vom 9. April des Jahres nochmals darauf hingewiesen, daß für alle mittelbaren und unmittelbaren Erhöhungen von Anzeigenpreisen gegenüber dem Stande vom 17. Oktober 1936 bei der gesamten Presse, also auch bei den konfessionellen und rein wissen schaftlichen Zeitschriften, bei der Nundfunkpresse usw. eine ausdrück liche Genehmigung nach 8 3 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 RGBl. I S. 955 vor liegen muß. Als Preiserhöhung gilt nicht nur eine Erhöhung der allgemeinen Grundpreise für den Anzeigen- und Textteil, sondern auch Erhöhung der ermäßigten Grundpreise, Neufestsetzung oder Erhöhung von Auf schlägen, Erhöhung der Beilagenpreise usw. Auch der Übergang zu einer neuen Nachlaßstaffel, die höhere Umsätze für die Erreichung der bisherigen Sätze bedingt, stellt eine Preiserhöhung dar. Nach den beim Reichskommissar für die Preisbildung geführten Besprechungen gilt selbstverständlich auch die Verschmälerung der Textspalten als Preiserhöhung. Auch die Erhöhung der Spaltenzahlen im Anzeigenteil, die eine Verteuerung für ganzseitige Anzeigen und für Streifenanzeigen mit sich bringen würde, ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung zulässig. Künstlername und Pressephotos Auf Veranlassung der Reichskammer der bildenden Künste hat der Präsident der Neichspressekammer die Verlage und Schriftleitun gen der Tagespresse und Zeitschriften nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß nach den geltenden Richtlinien mit der vielfach verbreiteten Unsitte, bei Photos von Kunstwerken zwar den Namen des Photographen, aber nicht den des Künstlers zu nennen, unbedingt gebrochen werden muß. Platzvorschristen Um unnötige Schwierigkeiten zwischen Verlegern und Auzeigen- mittlern zu beseitigen, hat der Werberat der deutschen Wirtschaft an den Neichsverband der deutschen Werbungsmittler ein Schreiben gerichtet, in dem er zusätzliche Richtlinien für den Verkehr zwischen Anzeigen Mittlern und Ver legern bekanntgibt. Punkt 5 dieser Richtlinien, die von beiden Tei len eingehalten werden müssen, lautet: Ich betrachte es als eine Aufgabe der Anzeigenmittler, die Werbungtreibenden darüber aufzuklären, daß ein größerer Teil der 4<;7
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