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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.05.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1937-05-29
- Erscheinungsdatum
- 29.05.1937
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Vörsenblatt für den Deutschen Vuchhandel Nr. 120 (N. 60) Leipzig, Sonnabend den 29. Mai 1937 101.Jahrgang Lieferung des Lehrlingspaffes Mitteilung der Geschäftsstellen der Neichsschristtumskammer, Gruppe Buchhandel und des Börsenvereins Anfang Juni erfolgt in Zusammenarbeit mit der Fachschaft der Angestellten in der Gruppe Buchhandel der Reichsschristtums- lammer die Zustellung des Lehrlingspasses an diejenigen Firmen, die aus Grund der Mitteilung des Leiters des Deutschen Buchhandels zur Führung des Passes für ihre Lehrlinge verpflichtet sind. Bei dieser Gelegenheit wird nachstehend nochmals aus die Mitteilung des Leiters der Gruppe Buchhandel über die Ein führung des Lehrlingspasses im Börsenblatt Nr. 89 vom 20. April 1937 hingewiesen. Diese Mitteilung lautet: 1. Für jeden buchhändlerischen Lehrling ist ein Lehrlingspaß zu führen. Er dient der Übersicht über Fortgang und Durchführung einer ordnungsgemäßen Berufsausbildung während der Lehrzeit. Der Lehrlingspaß ist beim Abschluß des Lehrver trages vom Betriebssichrer (Lchrherrn) auszustellen und muß zusammen mit dem Lehrvertrag an die Reichsschrist- tumskammer — Gruppe Buchhandel — cingeschickt werden, wo die Nummer des vorläufigen Ausweises des Lehrlings eingetragen wird. Leipzig, den 28. Mai 1937 Der Lehrlingspaß ist beim Besuch der Reichsschule vom Lehrling mitzubringen. Er wird vom Lehrherrn bei der Anmeldung des Lehrlings zur Gehilsenprüsung mit den übrigen Unterlagen ivgl. Prüfungsordnung 8 8) eingereicht. Rückgabe erfolgt nach Beendigung der Prüfung mit den übrigen Papieren. 2. Dieser Lehrlingspaß wird sofort eingeführt für Lehrlinge, die in diesem Jahre ihre Lehre begonnen haben, und diejeni gen, die am I. April d. I. in ihr zweites Lehrjahr einge treten sind. 3. Die Gauobmänner des Buchhandels sind befugt, sich jeder zeit an Hand des Lehrlingspasses über den Stand der Aus bildung zu unterrichten. Der Lehrlingspaß wird vom Verlag des Börsenvereins zum Preise von 50 Pfg. geliefert. Die Kosten trägt der Lehrherr. Wei tere Stücke des Lehrlingspasses, die von den Firmen außer den ihnen in diesen Tagen zugehenden benötigt werden, sind umgehend anzufordern. vr. Heß Thulke Mitteilung d. Geschäftsstelle d. Börsenvereins Ausfuhrregelung Die deutschen Verleger sind verpflichtet, alle nicht unter das Ausfuhrverfahren fallenden Werke dem Börsenverein zu melden. Von dem Verzeichnis der bisher gemeldeten Werke ist ein Neudruck in Vorbereitung. Dieser Neudruck wird das Hauptverzeichnis mit den zehn Nachträgen in einem durchgehenden Verlegeralphabet zu- sammensassen. Trotz der Bekanntmachung vom 19. April (Börsenblatt vom 22. April 1937), mit der abschließende Meldung bis zum 3. Mai erbeten wurde, gehen jetzt noch täglich Meldungen von älteren Werken ein. Zur Vermeidung von Nachträgen bitten wir deshalb nochmals, uns endgültig alle Titel, deren Anmeldung bisher versäumt wurde, spätestens bis zum 8. Juni mitzutellen. Leipzig, den 28. Mai 1937 Or. Heß Mitteilungen der Geschäftsstelle der Neichs- schrifttumskammer, Gruppe Buchhandel Oktober-Kursus der Reichsschule Der Oktober-Kursus der Reitschule, der für die Zeit vom 18. Oktober bis 13. November festgesetzt ist, wird in den allernächsten Tagen zusammcngestellt. Es ist der letzte Vollkursus in diesem Jahre. Von Mitte bis Ende November wird lediglich noch ein verkürzter Kursus für die Lehrlinge, die bereits Schüler der Deutschen Buch händler-Lehranstalt waren oder noch sind, sofern sie die Gehilfen- prllfung jetzt noch nicht abgelegt haben und ihre Lehrzeit bis Sommer 1938 beenden, durchgesührt. Die Kurse bis einschließlich August sind geschlossen, die Einberufungen zum September-Kursus bereits er gangen. Anmeldungen zum Oktober-Kursus sind um gehend an die Verwaltungsstelle der Reichsschule beim Börsenverein zu richten, da sonst ihre Berücksich tigung nicht zugcsichert werden kann. Es kommen auch für den Oktober-Kursus nur die Lehrlinge in Frage, die bis Ostern 1938 auslernen. Die Termine für die beiden ersten Kurse 1938, die ebenfalls noch vor den Frühjahrsprüfungen 1938 liegen, sind wie folgt fest gesetzt: Januar-Kursus: 9. Januar bis 5. Februar, Februar-Kursus: 6. Februar bis 5. März. Auch für diese Kurse werden bereits Vormerkungen bei der Ver waltungsstelle der Reichsschule angenommen. Wciterführung der »Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft« — Fünftes Spendcnjahr Es wird schon jetzt daraus hingewiesen, daß die »Molf-Hitler- Spende der deutschen Wirtschaft- auf Wunsch des Führers ein Jahr wcitcrgeführt wird. Die buchhändlerischen Mitglieder der Reichsschrift tumskammer werden deshalb darauf aufmerksam gemacht, daß sie bei allen an sie hcrantretenden Sammlungen und Werbungen auf die »Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft» Rücksicht nehmen müssen und keine Verpflichtungen cingehen dürfen, die ihre Beteili gung an der »Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft« unmög lich machen. Für die Wirtschaft ist die Beteiligung an dieser Spende allen anderen Sammlungen und Werbungen gegenüber vordringlich. Durch die »Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft« sind so gut wie alle Sammlungen und Werbungen bei der Wirtschaft ab- gelöst. Es wird aber immer wieder sestgestellt, daß die Firmen von dieser Bestimmung nicht ausreichend Gebrauch machen und sich dann über zusätzliche Belastungen beschweren. Sie erklären, durch andere Nr. 120 Sonnabend, den 29. Mai 1937 465
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