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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.05.1937
- Strukturtyp
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- 1937-05-29
- Erscheinungsdatum
- 29.05.1937
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- Deutsch
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Neue Fassung der Gebührenordnung der Äberwachungsftelle für Papier Im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 107 vom 13. Mai wird die neue Fassung der Gebührenordnung der Uberwachungsstelle für Papier veröffentlicht, die seit dem 14. Mai in Kraft ist. Sie enthält einige Ergänzungen bzm. Abänderungen der am 28. August 1936 er lassenen Fassung, die wir im Börsenblatt 1936 Nr. 209 veröffent lichten. Als »gebührenpflichtiger Tatbestand« kommt jetzt noch hinzu die Er teilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen (8 2, Ziff. 6), die nach dem neuen 8 8 im einzelnen wie folgt bewertet wird: »1. Für die Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen durch die Uber wachungsstelle wird eine Gebühr von 1°/„o vom Wert der Waren erhoben. Als Wert der Ware gilt: bei Ausfuhrbewilligungen der Wert der Sendung franko Grenze oder kob deutschen Hafen; bei Waren, die im Lohnveredlungsverkehr hergestellt sind, gilt als Wert der Ver edlungslohn; bei Einfuhrbewilligungen der Wert der Sendung franko Grenze oder eit deutschen Hafen. 2. Soweit nicht die Bestimmungen des Abs. 3 Anwendung finden, wird eine feste Gebühr von- RM 1.— (Mindestgebühr) ohne Rücksicht auf den Wert der Ware in Fällen erhoben, in denen es sich handelt um die Einfuhr von Waren zur Vornahme von Prüfungen oder Ver suchen oder zur Bemusterung oder um solche, die glaubwürdig als Geschenk oder Eigentum (Heirats-, Erbschaft-, Umzugsgut) bezeichnet sind. 3. Für jede Bewilligung sind bei Werten bis zu NM 20.— NM —.50, bei Werten über NM 20.— mindestens NM 1.— zu er heben. Von der Erhebung einer Gebühr kann abgesehen werden, wenn der Wert der Sendung RM 20.— nicht übersteigt. 4. Im übrigen finden die allgemeinen Vorschriften der Ge bührenordnung entsprechende Anwendung.« Der 8 4 Ziff. 2 hat insofern eine Änderung erfahren, als die Gebühr für einen auf ausländische Währung gestellten Rechnungs betrag in Reichsmark aus Grund des jeweils im Zeitpunkt des Ent stehens der Gebühr gellenden amtlichen Berliner Mittelkurses festzu setzen ist. Der 8 6, Ziff. 2 setzt die Bearbeitungsgebühr bet Anträgen auf Erteilung von Genehmigungen auf dem Gebiet der innerdeutschen Bewirtschaftung einheitlich auf RM 2.— fest. Wird der Antrag ganz oder teilweise genehmigt, so wird die Bearbeitungsgebllhr auf die nach 8 2 Ziffer 2—5 entstehenden Gebühren (Devisen-, Verkehrs-, Zusatz- und Mitwirkungsgebühr) voll angerechnet (8 6, Ziff. 3). Die Ver kehrsgebühr für die Erteilung von Zulassungsgenehmigungen von Betrieben zum Handel mit Roh-, Halb- oder Altstoffen beträgt ein heitlich RM 25.— (8 5. Ziff. 6 b). Aufgaben der Werkbücherei Vor Vertretern der hamburgischen Industrie sprach der Leiter der Reichsarbeitsgemeinschaft deutscher Werkbllchereien, vr. Busse- Berlin. Als Aufgabe der Werkbüchereien bezeichnete er es, dem Buche zu dienen durch den Betrieb und wiederum dem Betriebe zu dienen durch das Buch. Als Leiter der Werkbücherei in Siemensstadt konnte er aus der Praxis die großen Möglichkeiten aufzeigen. In Siemensstadt werden durch die Werkbücherei 30 bis 50 v. H. der Arbeiter und Ange stellten erfaßt. In ähnlichen Betrieben stieg diese Zahl bis auf 60 v. H-, obwohl dort öffentliche Bibliotheken zur Verfügung standen. Die Wcrk- bücherei müsse das ganze Buchschaffen des Deutschen Reiches erfassen, und zwar in einer bestimmten Auswahl, die den anspruchslosesten Be triebsangehörigen wie den gebildeten gleichermaßen zum Lesen anregt. Auch ausländisches Schrifttum sei aufzunehmen. All dies aber müsse immer in Hinsicht auf die besondere Zusammensetzung des jeweiligen Betriebes geschehen. Für die Einzelfragen stehe die Neichsarbeitsge- meinschaft den Betrieben jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung. Nach ihren Erhebungen stellten sich die Kosten einer Werkbücherei im Jahr je Gefolgschaftsmitglied auf 1.50 RM, wobei eine Leserschaft von 50 v. H. angenommen ist. Die Ausgaben je Buch würden damit für den Betrieb etwa 30 Pfg. betragen, während öffentliche Bibliotheken z. B. mit 50 bis 60 Pfg. rechneten. Es sei jedoch Ausfassung der Neichsarbeits- gemeinschaft, daß das Buch dem Gefolgschaftsmitglied kostenlos zur Verfügung zu stellen sei. Walter Herfurth, Leipzig. - Verlag: Verlag des Bö r^en vere t n s der dttton: Leipzig 6 1, Gerichtsweg 26, Postschließsach 274/75. — Druck: Ernst H durchschnittlich mit Angeootcne und Gesuchte Bit Vier Jahre Einzelhandelsschutz Der Referent im Reichswirtschastsministerium, Regierungsrat vr. Britsch, kündigt im Einzelhandels-Pressedienst eine Umgestaltung des Einzelhandelsschutzgesetzes an. In einem Überblick über die vier Jahre des Bestehens des Einzelhandclsschutzgesetzes erklärt er, daß das Gesetz allmählich den Weg vom reinen Sperrgesetz zum Zulassungs gesetz genommen habe. Sachkunde und persönliche Zuverlässigkeit seien als Hauptvoraussetzungen für den Zugang zum Einzelhandel in den Vordergrund gerückt und hätten es dem Gesetzgeber ermöglicht, nicht nur die Errichtung, Erweiterung und Verlegung von Einzelhandels- Verkaufsstellen der staatlichen Kontrolle zu unterwerfen, sondern durch Hinzunahme des Verbots der Übernahme von Verkaufsstellen zu ermög lichen, daß der Zugang zum Einzelhandel und damit der Berussstand des Einzelhändlers selbst der staatlichen Einflußnahme nicht entzogen bleibt. Damit sei das Verbotsgesetz auf dem Wege über die Zulassungs- Vorschriften praktisch schon heute zu einem Berussgesetz für den Einzel handel geworden. Es stehe zu erwarten, daß in einer Neufassung des Einzelhandelsschutzgesetzes und seiner Durchführungsverordnung auch der äußeren Form nach das Verbotsgesetz zu einem Zulassungs- und Be rufsgesetz umgestaltet werde. Eine solche Neufassung würde es dem Gesetzgeber vor allen Dingen ermöglichen, nicht mehr ausschließlich die Verkaufsstelle, sondern darüber hinaus den Einzelhändler als solchen bei den genehmigungspflichtigen Tatbeständen zu erfassen und diejenigen Voraussetzungen, die ihm für die künftige Entwicklung des Zulassungs gesetzes als wesentlich erscheinen, heute schon in das Gesetz selbst zu übernehmen, gleichzeitig aber auch für das Zulassungsversahren im einzelnen Richtlinien auszustellen. Weiterhin könne erwogen werden, inwieweit etwa Genehmigungen unter Auflagen und Bedingungen künf tig möglich sein sollen. Büchereinfuhr in Rumänien Im Uvnitorul Okieial Nr. 106 vom 10. Mai d. I. wurde das Kgl. Dekret über die Aufhebung der 12"/oigen ack valorem-Taxe bei der Einfuhr leinengebundener Bücher veröffentlicht, das folgenden Wortlaut hat: »Von der 12°/»igen ad valorem Taxe befreit werden mit so fortiger Wirkung in Leinen gebundene fremdsprachige Bücher (Art. 796, Abs. b des Zolltarifes); Globen, wissenschaftliche, geo graphische, geologische, astronomische, nautische Karten jeder Art: mechanische, architektonische, anatomische und naturgeschichtliche Zeich nungen; Tabellen in fremden Sprachen jeder Art, die als Lehrmaterial bestimmt sind und unter Art. 802 des Zolltarifs fallen«. Ehrung langjähriger Betriebsangehöriger des Bibliogr. Instituts Am 24. Mai fand im Bibliographischen Institut in Leipzig ein Betriebsappell statt, der der Ehrung von vier Gesolgschaftsmitgliedern, und zwar der Steindruck-Anlegerin Martha verw. Stein, des Schrift setzers Richard Kirstein, des Korrekturen-Abziehers Alfred Sieber, des Buchdruckers Richard Schmidt, gewidmet war, die alle auf eine vierzigjährige Dienstzeit im Betrieb zurückblicken können. Der Be triebsführer vr. Bücking überreichte jedem eine Ehrenurkunde des Bibliographischen Instituts und ein Geschenk und stellte ihnen die neuen Diplome der Deutschen Arbeitsfront in Aussicht. Todesnachrichten aus Wissenschaft, Literatur und Kunst In Wiesbaden starb im Alter von 74 Jahren der Germanist Prof. vr. K a r l E u l i n g; in Bochum der Bergbaufachmann Prof, vr. Fr. Herbst; in Halle im 79. Jahre der langjährige frühere Direktor des Instituts für Pflanzenkrankheiten Prof. vr. Max Hollrung; in Berlin im 76. Jahre der Physiker Geh. Obcrregierungsrat Prof. vr. W i l h e l m I a e g e r; in Erlangen im 64. Jahre der Philosoph Prof. vr. Hermann Leser; in Bielefeld im Alter von fast 85 Jahren der Widukindforscher Super intendent v. Niemöller; in Bonn im 82. Jahre der Vor geschichtsforscher Prof. vr. H a n s P o h l i g; in Berlin im 71. Jahre der frühere Ordinarius für Elektrokonstruktion Geheimrat Prof. Dr.-Jng. e. h. W a l t e r R e i ch e l ; in Leipzig im 77. Jahre der früh, stellvertr. Direktor der Offentl. Höh. Handelslehranstalt Prof. vr. Richard Rößger; in Kopenhagen im 69. Jahre der Psychiater Prof. vr. A u g u st W i m m e r. Verkehrsnachrichten Nach Mitteilung der italienischen Postverwaltung führen die italie nischen Kolonien Tripolitanien und Cyrenaika künftig die gemeinsame Bezeichnung Libyen. des Hauptschriftlcitcrs: Franz Wagner, Leipzig. Verantw. Anzetgenlciter: Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Anschrift der Schrtstleitung und Erpe- cdrtch Nachf.. Leipzig 6 1, Hospitalstrabe 11a—18. — DA. 8028/IV. Davon 6441 cher. — *) Zur Zeit ist Preisliste Nr. 8 gültig! 47S Nr. 120 Sonnabend, den 29. Mat 1987
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