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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.05.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1937-05-05
- Erscheinungsdatum
- 05.05.1937
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Rückschau Unter den Bekanntmachungen des vergangenen Monats sei an erster Stelle an diejenigen erinnert, die von sämtlichen Ange hörigen der Gruppe Buchhandel in der Reichsschrifttumskammer zu beachten sind: Nach dem Reichskullurkammergesetz kann die Zugehörigkeit zur zuständigen Einzelkammer und die Einhaltung der Anord nungen der Kammer unter Umständen mit Ordnungsstrafen er zwungen werden. Da in der bisherigen Praxis Zweifel über die mögliche Höhe dieser Strafen sich ergeben hatten, hat der Reichs minister sür Volksaufklärung und Propaganda durch eine dritte Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes bestimmt, Hatz solche Ordnungsstrafen bis zu RM 100 000.— ver hängt werden können (s. Börsenblatt Nr. 87, S. 379). Eine dreimal erschienene Bekanntmachung der Reichsschrift tumskammer sNr. 73, 77 und 83) gibt an, wohin in Zukunft die Beiträge für die Reichsschrifttumskammer zu zahlen sind. In einer in Nr. 73 erschienenen Mitteilung wird ausge sprochen, datz jedes Mitglied jederzeit in der Lage sein mutz, seine arische Abstammung bis 1800 lückenlos nachzuweisen und auf Anfordern die Unterlagen in beglaubigter Abschrift der Ge schäftsstelle einzusenden. Das Abzeichen der Reichskulturkammer (An stecknadel) ist bei der Geschäftsstelle erhältlich. Die Lieferung er folgt nur gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheck konto der Reichsschrifttumskammer (näheres s. Mitteilung in Nr. 97, S. 380). Fehlleitungcn werden vermieden, wenn jedes Mitglied sich von vornherein darüber im klaren ist, ob es sein Anliegen beim Börsenverein oder bei der Reichsschrifttumskammer vorzubringen hat. über dieZuständigkeit des Börsenvereins gibt eine in Nr. 75 erschienene Bekanntmachung Aufschluß. Besonders sei daraus verwiesen, daß Steuersragen wieder von der Geschäfts stelle des Börsenvereins bearbeitet werden. Im Börsenblatt Nr. 83 wurde auf Grund zahlreicher An fragen mitgeteilt, datz der redaktionelle Teil des Börsenblattes gesondert zum Preise von RM 1.50 monatlich bezogen werden kann. Von dieser Einrichtung weiden zweifellos zahlreiche Firmen Gebrauch machen wollen. Die sür mehrere Spezialgebiete des Verlagswesens eingerich teten Beratungsstellen wurden zu einer Dienststelle vereinigt, die den Namen »Beratungsstelle Verlag» führt (Bekannt machung der Reichsschrifttumskammer in Nr. 77). Richtlinien für den Druckkostenzuschutzverlag wer den in der Bekanntmachung der Reichsschrifttumskammer Nr. 119 (Börsenblatt Nr. 81) gegeben. Danach lassen nur noch wissen schaftliche Werke, Heimat- und familienkundliche Schriften, Kunst schrifttum und bibliophile Erscheinungen eine Beteiligung des Autors oder Herausgebers am Verlagsrisiko zu. Auf Anordnung des Leiters des Deutschen Buchhandels wurde ein Werbeschild »Bitte treten Sie ein ...« geschaffen, das sich in Händen sämtlicher Mitglieder der Fachgruppe Sorti ment befindet. Es wird seinen Zweck aber erst erreichen, wenn es auch an den Ladentüren sämtlicher Sortimentsbuch handlungen zu finden sein wird. (Lesen Sie bitte das im Börsen blatt Nr. 81, S. 315 darüber Gesagte nach.) In der Echten Anordnung zum Schutze des Leih bücherei-Gewerbes» des Präsidenten der Reichsschrift tumskammer (s. Nr. 98) wird die Neueröffnung und Wieder eröffnung von Leihbüchereien bis 30. September 1939 untersagt. Eine vorläufige Mitteilung über dieBerufskundlichen Arbeitswochen für den Buchhandel, wie die früheren Frei zeiten jetzt heißen, ist im Börsenblatt Nr. 86 erschienen. Der vom Leiter des Deutschen Buchhandels eingeführte Lehrlingspaß soll der Übersicht über ordnungsgemäßen Fortgang und Durchführung der Ausbildung dienen. Er wird eingeführt sür Lehrlinge des Jahrgangs 1937 und solche, die am 1. April 1937 in ihr zweites Lehrjahr eingetreten sind. Alles Nähere ist aus der in Nr. 89 erschienenen Mitteilung ersichtlich. — Eine ähnliche Einrichtung besteht für sämtliche Lehrlinge des Einzelhandels, sür die die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel die Führung eines Lehrheftes vorschreibt. Unsere Mitglieder im Ausland, soweit sie Musikalien führen, erinnern wir an die mit dem Leiter des Deutschen Musi- kalien-Verleger-Vereins getroffene Vereinbarung, die ihnen den Bezug der Zeitschrift »Musikalienhandel» wesentlich erleichtert. Wa. Gehilfenprüfungen Gaue Hamburg und Osthannover Zur Prüfung, die für beide Gaue gemeinsam am 21. März in Hamburg abgehalten wurde, stellten sich achtundzwanzig Prüflinge, davon waren siebenundzwanzig aus Hamburg-Altona und einer aus Bremerhaven. Im Gegensatz zu früheren Jahren waren die männlichen Prüflinge in der Überzahl, das Verhältnis war 16 :12. Tie meisten Prüflinge kamen aus dem Sortiment, während der Verlag nur vier Prüflinge entsandt hatte. Geprüft wurde in drei Gruppen. Der eigent lichen Prüfung ging am Donnerstag, dem 18. März, eine Prüfung voraus, die sich auf Buchführung und die kaufmännischen Fächer erstreckte. Hierbei muhte festgestellt werden, daß keineswegs nur Lehr linge, die in kleinen Geschäften lernten, bei der Prüfung versagen. Gerade in diesem Jahr hat es sich wieder gezeigt, daß Lehrlinge aus großen Firmen an die Führung der Verlegerkonten, an Abrechnungen und an ähnliche Arbeiten überhaupt nicht herankamen, weil in den betreffenden Lehrfirmen hierfür Spezialkräfte angestellt sind. Also gerade da, wo eine besondere Ausbildungsmöglichkeit vorhanden war, ist sie nicht ausgenützt worden! Bei den Verlagslehrlingen ergab sich, daß sie fast durchweg in der Bibliographie schwach waren. Die Hauptprüfung erstreckte sich auf Aufbau und Geschichte des Buchhandels, deutsche und ausländische Literatur, buchhändlerische Ordnungen und Weltanschauung und in ihrem zweiten, praktischen Teil auf Bestellmesen, Expedition, Bibliographie und Verkauf. Im theoretischen Teil wurden jedem Prüfling zehn Jntelligenzfragen vor gelegt, die einen Einblick in sein literarisches, zeitgeschichtliches und berufliches Wissen gaben. Vierzehn Tage vor der Prüfung erhielt jeder Prüfling das Thema für eine schriftliche Arbeit zugewiesen, nach dem er einen literarischen, weltanschaulichen oder fachlichen Gegenstand zu behandeln hatte. Es wurde diesmal davon abgesehen, dem Prüfling die Wahl unter mehreren Themen zu lassen, weil erstens in einem Stadtgau wie hier die Möglichkeit einer Zusammenarbeit besteht und zweitens jeder Prüfling sich der gestellten Aufgabe gewachsen zeigen soll. Im allgemeinen ergab sich bei der diesjährigen Prüfung ein höheres Niveau als in den vorhergehenden, was sich aus der größeren Reife der Prüflinge erklärt. Zweifellos trägt hierzu auch bei, daß sie sämtlich die Neichsschule des Deutschen Buchhandels besucht hatten. Alle bestanden die Prüfung bis auf einen, der für ein halbes Jahr zurückgestellt wurde. An der Prüfung nahmen als Gäste verschiedene Berufskameraden aus dem Gaubeirat teil, an erster Stelle der Obmann des Buchhandels im Gau Hamburg Pg. Riegel und außerdem der Leiter der Fachschaft Handel Pg. Sippel. Im Anschluß an die Prüfung vereinigte ein Essen die Prüflinge, Prüfer und Gäste. Hierbei ergriff einleitend der Gau obmann Pg. Riegel das Wort, indem er die Prüflinge auf die wich tigen Aufgaben ihres Berufs hinwies, die sie im Geiste des National sozialismus zu erfüllen hätten. Worte der Verabschiedung widmete Berusskamerad H. O. Böhme denjenigen Lehrlingen, die nach der Lehre in den Arbeitsdienst eintreten und später zum Heer übergehen. Jeder Prüfling erhielt als Geschenk »Geißler, Vom deutschen Stil«. Die vier besten Leistungen wurden besonders hervorgehoben. H.O.B. 400
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