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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.05.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1937-05-04
- Erscheinungsdatum
- 04.05.1937
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- Deutsch
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Geschäftsgrundsähe für den werbenden Zeitschriftenhandel Anlage 1 der Berufsschutzanordnung für den werbenden Zeitschriftenhandel, den Lesezirkel, den Zeitungs- und Zeitschriften-Grotz vertrieb, den Bahnhossbuchhandel I. Die Geschästsgrundsätze gelten für alle Unternehmen und Per sonen, die Bezieher von periodischen Druckschristen für eigene Rechnung werben und beliefern, bl, 1, Umarbeitungen sind verboten. Eine Umarbeitung ist nur dann gegeben, wenn der Bezieher einer Zeitung oder Zeitschrift unter Verstoß gegen die siir die Bezieherwerbung von mir in meiner 8, Anordnung vom 31, Januar 1835 und meiner 12. Anordnung vom 8, September 1835 erlassenen Richtlinien zur Abbestellung des bisher bezogenen Blattes und zur Neubestellung eines anderen Blattes veranlaßt worden ist. Liegt ein Verstoß gegen die Richt linien nicht vor, so hat bei rechtzeitiger Kündigung des Bezugs vertrages die Lieferfirma lediglich Anspruch aus Erfüllung des lausenden Bezugsvertrages, Aufträge, die den Beginn der Liefe rung für einen späteren Zeitpunkt als acht Wochen nach Abschluß wünschen, dürfen nicht abgeschlossen und von keiner Firma an genommen werden. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind Verträge aus den Bezug von Tageszeitungen, 2. Eine Umarbeitung gemäß Ziss, 1 ist wie folgt zu erledigen: s> Der Bezieherwerber erhält keine Provision, d) Die Belieferung des Beziehers erfolgt aus dem bisher be stehenden Bczugsvertrag, e) Wünscht der Bezieher die Umschreibung des Bezugsvertrages aus eine^anderc Zeitschrift, so Ist diesem Wunsche stattzugeben. ck) Der Bezieher ist in der Auswahl der Lieferfirma srei, «) Für den Verlust eines Beziehers infolge der Umschreibung ist entsprechender Ersatz zu leisten. Alle Ansprüche müssen innerhalb einer Frist von drei Mo naten nach Lösung des ersten Bezugsvertrages geltend gemacht werden. Wird diese Frist nicht gewahrt, so sind alle Ansprüche als erloschen zu betrachten. Aus Umarbeitungen geltend gemachte Ansprüche müssen sofort nachgeprüst und erledigt werben, Der in Anspruch genommenen Firma muß der Bezugsvertrag als Beweismittel vorgelegt werden. Die Freigabe von umgearbeiteten Bezugsverträgen ist schriftlich zu bestä.igen, Darüber hinaus müssen auch die Bestell scheine oder die Beitrittserklärungen des Kunden an die beschwerde- führende Lieferfirma abgegeben werden, III, Das Einklagen von Forderungen gegen Bezieher soU nach Mög lichkeit vermieden werden. Nur in Fällen, in denen sich der Bezieher böswillig seinen Verpflichtungen zu entziehen sucht, dürfen die Gerichte tn Anspruch genommen werden. Das Einklagen von Forderungen gegen Bezieher, die aus irgend einem Grunde länger als vier Monate hindurch von einer Firma kein Heft einer bestimmten Zeitschrift mehr zugestellt erhalten bzw, abge nommen haben, ist nicht statthaft. IV, Als Verkausspreis der Zeitschristen und Zeitungen ist der vom Verlag festgesetzte Ladenpreis innezuhalten. Bei Zustellung ins Haus soll serner die vom Reichsverband für den werbenden Zeitschristen handel festgesetzte Zustellgebühr erhoben werden'), V, Die Zustellung der Zeitungen oder Zeitschriften an den Bezieher bars nicht vor den von den Verlagen festgesetzten Verkausstagen er- solgen. Die Auslieferung vor dem ersten Verkaufstag ist verboten, VI, Die für den werbenden Zeitschriftenhandel bezogenen Zeitungen und Zeitschriften dürfen nicht siir den Großvertrieb an den Einzel handel ober für den Einzelverkauf verwendet werden. *) Anmerkung der Schristl,: Dazu sind besondere Ausführungs bestimmungen zu erwarten. Geschäftsgrundsähe für Lesezirkel Anlage 2 der Berufsschutzanordnung für den werbenden Zettschriftenhandel, den Lesezirkel, den Zeitungs- und Zettschriften-Grotz- vertried, den Bahnhossbuchhandel I. Die Gkschästsgrundsätze gelten für alle Unternehmen und Per sonen, die Bezieher für Lesemappen werben und beliefern. II. Aus mehr als zwei Arten fester Mappen darf von einem Lese zirkel nicht geworben werben. Die festen Mappen müssen nach Hestinhalt und Mietgebühren sest- gclegt sein und dürfen entweder 7—1V Zeitschriften pro Woche im Labenpretswert von mindestens RM 2,58 pro Woche oder 11 und mehr Zeitschriften pro Woche im Ladenpreis von min destens RM 3,40 enthalten. Die Lieferung in einer Lesemappe dars mit nicht weniger als 7 Zeitschriften abgeschlossen weiden. Die Mietzeit beträgt eine Woche, und zwar auch für monatlich und lltägig erscheinende Zeitschristen. Als Stichtag für die Alterseinteilung jeder Zeitschrift gilt der Donnerstag nach der Verlagsauslieserung, IM, Für die Mietpreisberechnung gelten folgende Grundsätze, zu deren Einhaltung die Lesezirkel verpflichtet sind: 1. Der Mietpreis für feste Mappen ohne Auswahlmöglichkeiten richtet sich nach den ortsüblichen Verhältnissen, Um Unterbietungen preislich gleichwertiger Mappen zu ver hindern, werden tn den einzelnen Bezirken (Gauen) die gültigen Preise durch die zuständigen Landesleiter festgestellt. Die sest- gestellten Preise bedürfen der Zustimmung des Verbandsleiters, Die Preise für feste Mappen dürfen unter Zugrundlegung des Gesamtladenpreises der Mappen folgende Prozentsätze des Ladenpreises nicht unterschreiten: Klasse 1 neu 3714 v,H, Klasse 2 1 Woche alt 27 o,H, Klasse 3 2 Wochen alt 2214 v,H, Klasse 4 3—4 Wochen alt 18 v, H, Klasse 5 5-7 Wochen alt 15 v, H. Klasse 8 8—18 Wochen alt 12 v, H. Klasse 7 11—14 Wochen alt 8 v, H, Klasse 8 15—18 Wochen alt 714 v, H, Klasse 8 über 18 Wochen 6 v, H. 2, Die Mietpreise für Mappen nach der Auswahlliste sind ortsüblich sestzustellen und dürfen folgende Prozentsätze des Ladenpreises nicht unterschreiten: Klasse 1 neu 5Vv, H, Klasse 2 1 Boche alt 38 v, H. Klasse 3 2 Wochen alt 88v. H. Klasse 4 3—4 Wochen alt 25», H. Klasse 5 5—7 Wochen alt 2V v,H. Klasse 8 8—18 Wochen alt lö v.H, Klasse 7 11—14 Wochen alt 13v,H, Klasse 8 15—18 Wochen alt 18v,H, Klasse 8 über 18 Wochen 8 v, H, Hierbei ist, von dem 52. Teil des Jahresladenpreises der Zeitschrift ausgehend, eine fortlanscnde wöchentliche Erhebung der Mietgebllhr sals Teil des Gesamtbezugs), unabhängig von der zeitlichen Erscheinungsfolge der Zeitschriften zugrunde zu legen, Spltzenbeträge werden aus einen durch 5 teilbaren Betrag bei einem Disserenzbetrag bis 214 Pfennig nach unten und über 214 Pfennig nach oben abgerundet. — Der Preis der Auswahl mappe darf nicht unter dem Preis der Festmappe gleicher Klasse liegen. Die Lieserung einer Lesemappe dars nicht mit einem gerin geren Mictbeitrag als RM —.28 pro Woche für die feste Mappe und RM —.88 für Wahlmappen abgeschlossen werden. Dieser Mindestpreis wird gemäß Abschnitt 1 örtlich sestgestellt, 3, Wird der festen Mappe eine oder mehrere Zeitschriften aus der Auswahlliste beigefügt, so ist die Miete sür die beigesügten Hefte nach dem Auswahltarts zu berechnen. 3S4 Nr. 100 Dienstag, den 4. Mai 1987
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