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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.04.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1937-04-29
- Erscheinungsdatum
- 29.04.1937
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1937
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Dritte Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesehes. Vom 19.April 1937 Im Reichsgesetzblatt I Nr. 51 ist eine »Dritte Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes» des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda vom IS. April 1837 er schienen. Sie lautet: »Auf Grund des K 7 des Reichskulturkammergesetzes vom 22. September 1833 (Reichsgcsetzbl. I S. 681) wird folgendes ver ordnet : Im Z 28 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichs- kulturkammergesetzes vom 8. November 1833 (Reichsgesetzbl. I, S. SSS) werden hinter dem Wort .Ordnungsstrafen' die Worte .bis zu cinhunderttausend Reichsmark' eingefügt.» Der Paragraph 28 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergefetzes laut demnach jetzt: »Die Präsidenten der Einzelkammern können Ordnungsstrafen bis zu einhunderttausend Reichsmark gegen jeden festsetzen, 1. der entgegen der Vorschrift des § 4 dieser Verordnung nicht Mitglied der Kammer ist und gleichwohl eine der von ihr umfaßten Beschäftigungen ausübt, 2. der als Mitglied der Kammer oder kraft seiner Verant wortung in einem Fachverband den Anordnungen der Kammer zuwiderhandelt, 3. der als Mitglied der Kammer ober kraft seiner Verant wortung in einem Fachverband der Kammer gegenüber falsche Angaben macht.« Sitzungen des Kleinen und des Großen Rates des Börsenvereins Vor Kantate berief der Vorsteher den Kleinen und Großen Rat des Börsenvereins ein. Der Kleine Rat trat .Donnerstag vor Kantate, am 22. April, zusammen. Eingangs wurden die Kantate-Veranstal tungen des Börsenvereins und die für die Sitzung des Großen Rates aufgestellte Tagesordnung durchgesprochen. Weiterhin kamen zur Beratung folgende Punkte: Ersparnisse bei Durch führung von Bestellungen der Institute in Universitätsstädten; die Errichtung von Barsortimenten und Auslieferungsstellen für Gegenstände des Buchhandels im Ausland; die Schwierigkeiten, die sich aus einem sogenannten Grossistenabkommen ergeben haben. Der Große Rat, dessen Sitzung am Sonnabend vor Kantate stattfand, hatte sich vor allen Dingen mit der Änderung der Satzung des Börsenvereins zu beschäftigen, die sich ins besondere infolge der Eingliederung des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler in die Reichsschrifttumskammer notwendig macht. Der nach Besprechung im Kleinen Rat ausgestellte Satzungs entwurf wurde durchgesprochen; Änderungswünsche wurden nicht gestellt. Es folgte die Beratung verschiedener Ergänzungen zu Vorschriften der buchhändlerischen Verkaufs- und Verkehrs ordnung. Der Vorsteher wird diese Ergänzungsbestimmungen zu gegebener Zeit durch Bekanntmachung im Börsenblatt in Kraft setzen. Schließlich erläuterte der Referent in der Reichskammer der bildenden Künste, Herr Klosse, die im Börsenblatt Nr. 78 vom 25. März 1937 veröffentlichte Berkaufsordnung für den Kunstblatthandel. Der Geschäftsführer der Reichskammer der bil denden Künste, Herr Hosfmann, gab seiner Freude über die Vereinbarung zwischen Reichskammer der bildenden Künste und Börsenverein mit dem Wunsche für eine ersprießliche Zusammen arbeit Ausdruck, der vom Stellvertretenden Vorsteher des Börsen vereins, Herrn Martin Wülfing, aufs herzlichste erwidert wurde. In der Sitzung des Gauausschusses mußte das in Aussicht genommene Referat über die Zuständigkeit des Börsen vereins ausfallen, da Herr Or. Heß durch eine andere Sitzung an der Erstattung verhindert war. Herr Dieder ich berichtete über die Erfahrungen bei der Durchführung von Gemeinschasts- lieferungen. Mitteilung der Geschäftsstelle der Neichs- schrifttumskammer, Gruppe Buchhandel Rcichskulturkainmerabzeichcn Das Reichskulturkammerabzeichen ist in der Geschäftsstelle erhältlich. Preis RM —.50. Die Lieferung des Abzeichens erfolgt nur gegen Voreinsendung des Betrages aus das Postscheckkonto Berlin 808 15 der Reichsschrifttumskammer, Berlin W 8, unter namentlicher Angabe des Mitgliedes und der Mitgliedsnummer. Für den direkten Versand sind außerdem die Portokosten mit einzusenden. Sie betragen: Bei einem Bezug bis zu 30 Stück RM —.08 „ „ „ über 30 Stück RM —.15 Die bereits erfolgten Bestellungen sind unter Voreinsendung des Betrages zu wiederholen. Name des einzelnen Mitglieds und Nummer des RSK.- Ausweises sind gleichzeitig mitzuteilen. Leipzig, den 27. April 1937 Thulke Sein »Lied des Werkvolkes» gibt in einfacher Form eine sangbare Darstellung des neuen Lebensgefühls des Arbeiters. Dieses neue Lebensgefühl und dazuhin die Tatsache, daß Millionen aus lähmender Arbeitslosigkeit heraus wieder zur Arbeit gekommen sind, bewirken es, daß der Segen der Arbeit in einer bisher kaum so bewußt gewordenen Weise dankbar empfunden wird: »Wieder seine Hände regen, Wieder durchs Fabriktor gehn! Wieder in der Arbeit Segen Wie in goldner Ernte stehn ruft Fritz Woike aus, und er drückt damit das aus, was Mil lionen andere wie er empfunden haben, nachdem die düstere Last des Nichtstuns aus Zwang von ihnen genommen war. Wer nicht nur der Segen der Arbeit, auch ihr Wer t, ihre Würde, ihre Ehre und die Ehre ihrer Träger in all den zahllosen Berufen werden vom ganzen Volk in einer neuen Weise gefühlt. Den Aus druck dieses Gefühls finden wir sehr schön in dem von Hans Mühle herausgegebenen Band »Das Lied der Arbeit», der eine Gemeinschaftsleistung einer stattlichen Reihe von Arbeits kameraden darstellt, von denen nicht alle bekannte Dichter sind, in deren Worten aber ausnahmslos das Bekenntnis zur Arbeit als einem Volksdienst aufklingt. In diesem Buche sprechen alle, die irgendwo auf ihrem Platze ihre Arbeit tun, sich aus: der Berg mann und der Dozent, der Künstler, der Gelegenheitsarbeiter, die Bauernmagd und die Fabrikarbeiterin, der Angestellte, der Student, der Bauer, der Betriebssichrer: es ist eine erhebende Symphonie, die uns aus diesem Buche entgegenklingt. Die Lebenseinheit des Volkes, die keine trennenden Schran ken zwischen den einzelnen Ständen, Berufen und sozialen Stel lungen mehr kennt, steht beherrschend im Mittelpunkt dieser neuen Arbeitsdichtung. Besonders dem jungen Ferdinand Öp pe n b e r g verdanken wir darüber manche gültige Aussage. Man vergleiche einmal in seinem Bändchen »Die Saat ging auf» die beiden Gedichte »Alter Arbeiter» und »Sterbender Bauer» und man wird es beglückend empfinden, wie hier alle angeblichen Gegensätze zwischen der Welt des Bauern und des Industrie arbeiters aufgelöst und aufgehoben find, da im Bauern sowohl wie im Arbeiter das gleiche Blut, die gleiche deutsche Seele wirksam sind. Ferdinand Oppenberg hat viele Beispiele für dieses Gefühl der neuen Lebenseinheit des deutschen Menschen gegeben, Gedichte, in denen er immer wieder den gemeinsamen Daseinsgrund aller in den verschiedenen Berufen deutlich werden läßt. Der Gedanke der Arbeit als Volks dienst erhält seine Krönung durch den Arbeitsdienst, als der Lebensvorschule jedes jungen Deutschen, in der für eine gewisse Zeitspanne auch 38» Nr. 97 Donnerstag, ben 29. April 1987
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