o rundrüge derReclns-und Mrlschafk Wissenschaft Verwaltung Lart. /Lä/. 6,^0, lernen Lä/. 7,^0 Vas Buch des bekannten Verwaltungsrechtlers enthält eine umfassende Vorstellung des gesamten deutschen Verwaltungsrechts. Lin besonderer wert des Buches liegt in der Tatsache, daß der Verfasser Gedankengänge der neuen Verwaltungsrechts theorie, die er selbst in der Hauptsache führt» in einer weise nutzbar gemacht hat, die auch dem Praktiker der Verwaltung vieles geben wird. Vas Schwergewicht des Buches liegt in einer klaren, übersichtlichen Darstellung des positiven Rechts, ohne jedoch wichtige rechtspolitische Zolgerungen und Sortierungen außer acht zu lassen. Bewährte und auch heute noch brauchbare Sonnen und Mittel der früheren Ver waltungsrechtslehre sind übernommen worden,- anderseits seht sich der Verfasser mit aller Deutlichkeit von den Spielarten und Mitteln der Verwaltung ab, die unseren heutigen Vorstellungsbildern nicht mehr entsprechen. ^ärr/er- §r'nck.- lVo/enoren unck Äncken/en, l/orer cker l^-7-ll-a/lnn^a^ae/snrr'e, a//e ^erwa/- //amKurK <A Deutlekes Senottensekattswesen k^on Dr. L'mr'/ orck. c/sT- N^r^c^a/iirr-re^enec^a// an cker t/nr'vern'/ät /^an^/rrrt a. llart. s,Ao, lernen /^L,As Schon seit langem wird eine zusammenfassende Darstellung des deutschen Genossen schaftswesens gesucht. Diesem Wunsche entspricht wehrles Arbeit. Sie zeigt, wie heute das deutsche Genossenschaftswesen aussieht und welche Stellung es innerhalb der deutschen Wirtschaft einnimmt. Nach einer ausführlichen geschichtlichen Einleitung, die gerade für das Genossenschaftswesen unumgänglich ist, weil hier wichtige Ge nossenschaftler, wie Huber, Schulze-Velihsch und Raiffeisen gebührend zu berücksich tigen sind, folgt im hauptteil die rechtliche Voraussetzung und Regelung des deutschen Genossenschaftswesens. Zuletzt wird ein Bild des gegenwärtigen Standes gegeben. lnter-e§§enten.- Rro/enaren rrnck ä'/nckenten, ^aniZ/rc^e 6enonen§c^a/k-e/ri'eöe, l^rrt- Nr. »4 Montag, den 36. April 1937 1927