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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.04.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1937-04-22
- Erscheinungsdatum
- 22.04.1937
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Die Bücher- und Wissenschaftskunde zerfällt in zwei Ab teilungen: 1. Historische und politische Literatur (32 Stunden) Dazu gehört: Der Nationalsozialismus, besonders die Grund schriften — Die Rassenkunde als Grundlage nationalsozialistischen Denkens — Bevölkerungskunde und ihre politischen Folgerungen — Das Judentum als rassische, deutsche und internationale Frage — Das Freimaurertum — Der neue Aufbau des deutschen Vol kes und Staates — Die Grundzüge der nationalsozialistischen Wirtschaftsführung — Grenz- und Auslanddeutschtum — Deutsche Geschichte und Vorgeschichte (Aufgaben der neuen Geschichtsschrei bung) — Große Deutsche der Vergangenheit und Gegenwart — Der Weltkrieg (Vorgeschichte, Verlauf, Folgen) — Die Nach- kriegsgeschichtc, besonders Geschichte der Bewegung — Auswahl- oerzeichnisse und Bibliographie zu allen Gebieten. Bei der Betrachtung dieser Gebiete sollen die wichtigsten weltanschaulichen und nationalpolitischen Begriffe klargcstellt werden. Die gewählten Themen und Beispiele sind so zu behan deln, daß nationalsozialistische Weltanschauung geweckt, der Blick für die Lage Deutschlands geöffnet wird und der junge Buch händler eine aktive Haltung einzunehmen lernt. 2. Schöne Literatur und Literaturgeschichte (32 Stunden) (Hierzu rechnet man auch alles der Schönen Literatur nahe stehende Schrifttum) Dazu gehört: Die historische Erzählung (ältere und neuere) — Das Kriegsbuch — Der volkspolitische Roman (Gegenwarts fragen und -aufgaben) — Die Bauern- und Heimatdichtung kältere und neuere) — Die Abenteuererzählung — Die Reisebeschreibung — Das Lebensbild (Erinnerungen, Briefwechsel, erzählende Bio graphien, biographische Romane) — Das Buch der Jugend — Gedrängte Übersicht über die neue deutsche und artverwandte Dichtung — Auswahlvcrzeichnisse und Bibliographie zu allen Gebieten. Die als Beispiele gewählten Einzclwcrke sind nach Inhalt, Form und Sprachgestalt, immer zugleich aber in ihren lebendigen Wirkungen aus den lesenden Menschen zu betrachten. Hierbei sollen auch die unentbehrlichen Formbegriffe gewonnen werden. Der Unterschied zwischen Dichtung, Unterhaltung, Mache und Kitsch wird an Beispiel und Gegenbeispiel erkannt. Besondere Erziehungsmittel Durch Unterricht und geistige Arbeit allein wird das Ziel der Reichsschule nicht erreicht; vielmehr verlangt es noch Maß nahmen und Veranstaltungen, welche die nationalsozialistische Ge dankenwelt erleben und die Berussidee vertiefen helfen. Der Jungbuchhändlcr soll sich in die Arbeitsgemeinschaft aller am Buche Schaffenden eingerecht fühlen, Achtung vor den Werken unserer Kultur und vor dem schöpferischen Menschen lernen, zu gleich aber auch Verständnis für den Volksgenossen gewinnen, der nach dem Buche verlangt. Solche Erziehungsmittel sind: I. Die Pflege der Kameradschaft (Berechenbare Ver anstaltungen 2914 Stunden und zwei Tagesfahrten) Die Kameradschaft bei der Arbeit, im Heim und in der Frei zeit verbindet die Schüler untereinander und mit den Lehrern zu einheitlicher Haltung. Dazu gehört: Pflege des Gemeinschaftssingcns — Veranstal tung von Kameradschaftsabenden — Sport und Spiel als Mor genübung und zu besonderen Zeiten — Ganztägige Studienreisen und Wanderfahrten an Sonntagen. II. Begegnungen mit schöpferischen Menschen und Besuch von Stätten der Kultur und der Arbeit <17)4 Stunden und eine Tagessahrt) Dazu gehört: Begegnung mit Vertretern des Staates, der Partei, des Berufes — Vorträge von Dichtern und Wissenschaft lern — Gestaltung eigener Vorleseabende — Der Besuch natio naler Kunstdenkmäler (z. B. Naumburg, Meißen, Weimar usw.) — Der Besuch von Theateraufführungcn, Konzerten (im Gewand haus), Ausstellungen, Museen usw. — Führungen durch buch- wirtschaftliche Betriebe — Besuch von wissenschaftlichen und Volks büchereien. Die Reichsschule ist gehalten, den Teilnehmern zur Vorbe reitung auf den Kursus jeweils zwei Monate vor Beginn die nötigen Aufgaben zu stellen. Sie versorgt ihre Schüler nach Möglichkeit auch mit Material zur Weiterbildung. Leipzig, den 6. Februar 1937 Der Börscnverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig Der Lberstudicndirektor der Reichsschule des Deutschen Buchhandels Or. Heß I)r. Hoher Reichsschristtumskammer, Gruppe Buchhandel Der Herr Präsident der Reichsschristtumskammer hat durch Entscheidung vom 22. Februar 1937 die Ausnahme des Buchver treters Willi Oswald Rudolf Schmidt aus Berlin- Britz, Franz-Körncr-Straße 81, auf Grund des § 1V der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammergesetz vom I. November 1933 abgclehnt und dem Genannten jegliche Tätig keit auf buchhändlerischem Gebiete untersagt. Da die Entscheidung nicht zugestellt werden konnte, wird sie hierdurch mit der Maßgabe veröffentlicht, daß sie nach Ablauf einer vierwöchentlichen Berufungsfrist rechtskräftig wird. » Der Herr Präsident der Reichsschristtumskammer hat durch Entscheidung vom 28. Januar 1937 den Buchvertreter Ernst Ackermann, Leipzig N 22, Steinmctzstraßc 1, auf Grund des 8 10 der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichskultur- tammergesetz vom 1. November 1933 mit sofortiger Wirkung aus der Fachschaft Buchvertreter der Gruppe Buchhandel in der Reichsschristtumskammer ausgeschlossen und ihm damit jede wei tere Betätigung auf buchhändlerischem Gebiete untersagt. Der Herr Präsident der Reichsschristtumskammer hat durch Entscheidung vom 1. April 1937 dem Buchvertreter Karl Ellerbrock aus Weener a. Ems, Am Koppelweg Posten 8, durch Entscheidung vom 3. April 1937 dem Buchvertretcr Rein- hold Lukas aus Ortelsburg i. Ostpr., Horst-Wessel-Straße 48, und durch Entscheidung vom 9. April 1937 dem Buchvertrcter Franz Josef Menrath aus München 23, Bismarckstraße 6, eine ernste Verwarnung erteilt, weil die Genannten die Gepflogen heiten des Standes außer acht ließen. * Der Herr Präsident der Reichsschristtumskammer hat durch Entscheidung vom 24. März 1937 dem Buchvertreler Hubert Förch aus Augsburg k' 130 eine ernste Verwarnung erteilt. Mitteilung der Geschäftsstelle d. Börsenvereins Ausfuhrregelung Die deutschen Verleger sind verpflichtet, alle nicht unter das Ausfuhrverfahren fallenden Werke dem Börsenverein zu melden. Die im Börsenblatt bisher abgedruckten Listen werden jetzt zum letzten Male zusammengestellt. Damit ist dem deutschen Ver lag Gelegenheit gegeben, abschließend zu melden, welche Werke nicht unter das Ausfuhrverfahren fallen. Diese Meldung muß bis spätestens zum 3. Mai 1937 erfolgen. Leipzig, den 19. April 1937 vr. Heß
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