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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.04.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1937-04-03
- Erscheinungsdatum
- 03.04.1937
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1937
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 75 (R. 38) Leipzig, Sonnabend den 3. April 1S37 1Ü4. Jahrgang Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler Zuständigkeit des Börsenvereins Vom 1. April 1937 ab werden Steuerfragen wieder von der Geschäftsstelle des Börfenvereins bearbeitet. Die Regelung be ruht auf einer Vereinbarung mit der Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel und den dem Börsenverein angeschlossenen reichsdeutschen Verbänden, Fachschaften und Fachgruppen. Es wird so erreicht, daß dieses für den Gesamtbuchhandel wichtige Gebiet von einer Stelle aus einheitlich bearbeitet wird. Auskünfte ein facherer Art an die Mitglieder des Börfenvereins werden kostenlos erteilt. Wir nehmen Gelegenheit, eine Zusammenstellung des Auf gabenbereiches des Börsenvereins bekanntzugeben und hierbei die Mitglieder aufzufordern, sich bei Anfragen, die diese Gebiete be treffen, unmittelbar mit der Geschäftsstelle in Leipzig, Gerichts weg 28, Postschließfach 274/273, in Verbindung zu setzen. 1. Das bu chhä nd ler isch e Ve rk.ehrsrecht. Weiterbil dung dieses Rechtsgebietes — Auskunstserteilung — Erledi gung von Beschwerden — Gutachtenerstattung — Schlichtung von Streitigkeiten — Schiedsgericht. 2. Das b u ch Han d ler i s che 'Verkaufsrecht. Weiter bildung dieses Rechtsgebietes — Schutz des Ladenpreises — Nachlaßgewährung an Bibliotheken und sonstige Stellen auf Grund besonderer Verträge — Auskunftserteilung — Verfol gung von Zuwiderhandlungen, eventl. nach Vorlage beim Be- ratungsausschuß — Vereinsgericht. 3. Urheber- und Verlagsrecht. Eingaben und Aus künfte — Verhandlungen mit dem Berner Büro — Inter nationaler Verlegerkongreß — Ausschuß. 4. Kartellrecht. Unlauterer Wettbewerb. b. Steuerrecht. Eingaben und Auskünfte — Ausschuß. 6. Bahn-, Post- und Zoll fragen. Eingaben und Aus künfte. 7. Statistik. Produktions-, Konjunktur- und Betriebsstatistik. 8. Betriebslehre. Buchführungs- und Bilanzsragen. 9. Werbung. Presse — Ausstellungen — Plakate und Matern — Werbeschriften. 10. Ausbildung und Fortbildung. Deutsche Buchhänd ler-Lehranstalt — Reichsschule des Deutschen Buchhandels — Leipziger Fachkurse — Gehilfenaustausch mit dem Ausland. 11. Ausfuhrfragen. Verbindung mit den dem Börfenverein angeschlossenen Auslandvereinen und den sonstigen buchhänd lerischen Verbänden im Ausland — Devisenrecht. 12. Verlag. Börsenblatt — Bibliographie — Adreßbuch — Sperling — Buch und Volk — sonstiger Verlag. Kantate-Nummer des Börsenblattes Die Nummer des Börsenblattes vom 24. April erscheint als Kantatenummer in besonderer Ausstattung. Sie wird den Teil nehmern an der Hauptversammlung ausgehändigt. Außerdem geht sie allen Beziehern in der gewohnten Weise zu. Der Kantatenummer wird längerwährende Beachtung zuteil; sie ist deshalb besonders geeignet für zusammenfasscnde Anzeigen über die Neuerscheinungen und die wichtigsten sonstigen Verlags werke. Anzeigenschluß ist am 16. April. Wir bitten die Anzeigen so gleich anzumclden, damit für sorgfältige Satzherstellung rechtzeitig ein Überblick gewonnen werden kann. Zum teilweisen Ausgleich der höheren Herstellungskosten infolge erhöhter Auflage und besserer Ausstattung ist der Anzeigen grundpreis um 10 o/o höher als bei den gewöhnlichen Nummern. Kleinere Anzeigen als eine Achtelseile können nicht ausgenommen werden. L e ip z i g, den 2. April 1937 vr. Heß Die Fachschaft Leihbücherei jetzt in Leipzig! Vom I. April 1937 ab wird nunmehr auch die Fachschaft Leihbücherei im Rahmen der Geschäftsstelle der Reichsschrifttums kammer, Gruppe Buchhandel, von Leipzig aus betreut. Damit ist jetzt der gesamte Buchhandel, soweit er von der Reichsfchrift- tumskammer erfaßt wird, in einer Dienststelle vereinigt. Die Mit teilung des Leiters der Gruppe Buchhandel vom 23. November 1936 (veröffentlicht im Börsenblatt vom 28. November 1936), die alle buchhändlerischen Mitglieder der Reichsschrifttumskammer ausfordert, stets den Dienstweg über Leipzig einzuhalten, gilt nun mehr uneingeschränkt auch für alle Angehörigen der Fachschaft Leihbücherei. Es wird deshalb bei dieser Gelegenheit noch einmal darauf hingewiesen, daß alle Angelegenheiten des Buchhandels, so weit die Reichsschrifttumskammer dafür zuständig ist, in der Dienst stelle in Leipzig bearbeitet werden. Anmeldung zu denKantateveranstaltungen Wir weisen nochmals darauf hin, daß zu allen Kantate veranstaltungen der Eintritt nur gegen Karte möglich ist. Deshalb müssen nicht nur die auswärtigen, sondern auch die Leipziger Mitglieder ihre Teilnahme rechtzeitig anmelden. Der Anmeldeschein lag dem Börsenblatt Nr. 70 vom 2;. März bei. Am 24. u. 25. April jeder Buchhändler in Leipzig L ei p z i g, den 1. April 1937 vr. Heß S8S
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