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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.04.1937
- Strukturtyp
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- Band
- 1937-04-03
- Erscheinungsdatum
- 03.04.1937
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- Deutsch
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Deutsch-italienische Feierstunde München ehrt den siebzigjährigen Dichter Professor Giuseppe Brombin Links und rechts vom Rednertisch leuchteten die italienischen Nationalfarben, in der Mitte aber hing die Fahne des Dritten Reiches; symbolisch also sah man jene zwei großen Nationen ver eint, die durch ihre starke Führung eine Wendung in der europäischen Politik herbeigeführt haben. Der Dichter Prof. Cavaliere Guiseppe Brom bin, dem dieser Abend im Münchener Dietrich-Eckart-Heim galt, ist ein guter Italiener, ein glühender Verehrer des Duce und Aufn.: O. v. Fladung der faschistischen Bewegung. Kein Wunder, daß er auch Deutschland in seinem Herzen einen großen Platz einräumt, jenem Deutschland, das einen ähnlichen Weg gegangen ist wie sein Vaterland. Zwanzig Jahre sind es, daß er nun unter uns weilt, eine lange Zeit, die seinen Blick geschärft hat und ihm unser Volk verstehen und lieben ge lehrt hat. Vor ihm dehnte sich ein vollbesetzter Saal. Die Landesleitung Mllnchen-Oberbayern der Neichsschrifttumskammer hatte nicht um sonst ihren Ruf ergehen lassen! Ihr Landesleiter, Pg. Berg, be grüßte zu Beginn den Dichter, die italienische Kolonie und ihren Konsul Marchese Terra, als Vertreter der Stadt München den Direktor des Kulturamtes Ratsherrn Reinhard und viele andere Vertreter der Partei und des geistigen Münchens. Anschließend be glückwünschte er den Jubilar zu seinem siebzigsten Geburtstag, der verpflichte, dem Dichter öffentlich für seine vorbildliche Arbeit Dank zu sagen. Prof. Brombin habe sich stets dafür eingesetzt, daß die Beziehungen zwischen jenen zwei großen Kulturvölkern Europas, Deutschland und Italien, immer enger geknüpft wurden und so zum Segen beider Länder dienen. »Wir fühlen uns alle als Träger einer großen Kultur, die durch den Weltbvlschewismus bedroht ist. Es ist d i e Kultur, an der Sie, hochverehrter Herr Professor Brombin, als Dichter und als begeisterter Anhänger des faschistischen Regimes in Italien sich größte Verdienste erworben haben.« Ratsherr Reinhard erinnerte daran, wie selten es sei, daß es einen Menschen aus dem Süden fort nach dem Norden ziehe. Vor nahezu zwei Jahrzehnten sei Brombin nach München gekommen. Man könne wohl sagen, daß er Deutschland inzwischen verstehen und schätzen gelernt habe. Die Stadt München freue sich, daß der Dichter ihr Freund geblieben sei. Nachdem der Präsident der Deutsch-italienischen Gesellschaft Verlagsbuchhändler Hugo Bruckmann von jenem Tag erzählt hatte, da er Brombin zum ersten Male als Lehrer der italienischen Sprache bei einem Volkshochschulkursus im Jsartorturm getroffen habe, nahm nun der Dichter selbst das Wort. Mit frischer energie voller Stimme berichtete er von seinem Leben. Dann las er fünf undzwanzig Sonette — mit vorbildlichem Ausdruck übrigens — und diese Sonette klangen alle um München und Augsburg. Er staunlich, wie dieser Mann den Wesensinhalt der gar nicht so leicht »erfaßbaren« Jsarstadt in sich ausgenommen hat. Begriffe wie »Hof garten, Oktoberfest, Englischer Garten«, zutiefst im Münchnerischen wurzelnd, finden bei ihm eine umfassende Deutung, die durch einen unaufdringlichen und doch stets gegenwärtigen Humor nur gewinnt. Aber nicht das ist es, was allein überraschend wirken könnte! Viel mehr noch, daß er auch die Menschen dieser Stadt versteht und liebt, daß er das »Münchner Herz« schlagen hört und diesem Herzschlag in wohlgerundeten Versen ein Denkmal setzt. — Später erhob sich Prof. Brombin von seinem Stuhl und sprach Verse an Adolf Hitler. Auch dem Duce brachte er seine Huldigung dar, zum Schluß aber ließ er München und Bayern hochleben und dankte für diesen Abend, können. Der Abend wurde verschönt durch Musik Wolf-Ferraris, der ja ebenfalls München zu seiner Wahlheimat gemacht hat, und durch das Trio G-Dur Allegro von Mozart. Nach der Feierstunde saß man noch lange in den Räumen des Dietrich-Eckart-Heims gemütlich bei sammen. Schu. Das Recht des reichsdeutschen Buchhandels Ein eigenes und selbständiges Recht des reichsdeutschen Buch handels gibt es nicht. Genau gesehen kann es sich nur um das Recht handeln, das sich auf Grund und im Zuge der Neichskulturkammer- Gesetzgebung aus den besonderen Bedürfnissen des Buchhandels ent wickelt. In diesem Sinne sind die Nechtsregelungen des reichsdeutschen Buchhandels, d. h. also der Gruppe Buchhandel in der Neichsschrift tumskammer, nichts anderes als Teil des Rechtes der Reichsschrift tumskammer selbst. Von den beiden Teilen des hier anzuzeigenden Werkes*) umfaßt der bereits im vorigen Jahr erschienene und im Börsenblatt 1936 Nr. 49 besprochene erste Teil eben jenes Recht der Reichsschrifttums- *)DasNechtderReichsschrifttumskammer Teil II: Das Recht des reichsdeutschen Buchhandels in An ordnungen der Gruppe Buchhandel der Reichsschrifttumskammer sowie in Anordnungen von Kammern, Fachverbänden und Fachschaften außerhalb der Neichsschrifttumskammer. Bearb. von Johannes Grewe. Leipzig: Verlag des Börsenvereins 1937. 160 S. Format 14,8: 21 om. In Ganzlwd. - Loseblatt - Ordner. Nur mit Teil I zu sammen lieferbar. RM 8.— (für Mitglieder des Börsenvereins RM 4.80); die bisherigen Bezieher von Teil I erhalten Teil II für RM 3.— (Mitglieder des Börsenvereins für RM 1.80). kammer im eigentlichen Sinne, nämlich die Grundgesetzgebung der Reichskulturkammer und vor allem die amtlichen Bekanntmachungen der Neichsschrifttumskammer mit ihrer gesetzesgleichen Wirkung. Der uns nunmehr hier vorliegende zweite Teil des Werkes behandelt in erster Linie die Anordnungen der Gruppe Buchhandel, also alle jene im Verfolg der inneren und äußeren Neuorganisation des deutschen Buchhandels neu erlassenen Bestim mungen, z. B. über den Verlag und Vertrieb von Gegenständen des Buchhandels und über die besonderen Verhältnisse der Angestellten im Buchhandel. Nur in diesem Sinne also kann man von einem »Recht des reichsdeutschen Buchhandels« sprechen. Der Bearbeiter dieses Teiles hat sich von der richtigen Er kenntnis leiten lassen, daß lückenlose Vollständigkeit die Übersicht keineswegs erleichtert. Er hat daher einerseits alle Anordnungen, die inzwischen aus verschiedenen Gründen überholt sind, andererseits alles weniger Wichtige fortgelassen und sich auf die Zusammenstellung desjenigen Nechtsstoffes beschränkt, der erfahrungsgemäß am häufigsten eine Nolle spielt. Für vollständige Sammlungen wird mit Recht auf andere Ausgaben verwiesen. Wir nennen hier nur das bei Junker L Dllnnhaupt erscheinende Sammelwerk von Karl Friedrich Schrieber: »Das Recht der Reichskulturkammer«, von dem bisher vier Bände vorliegen. SS4
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