Jur Neugestaltung des ^.Bürgerlichen Aechts" Staudingers Frommentar zum NGV. unter neuer Rührung! Die deutsche Gegenwart drängt nach neuen rechtlichen Formen des völkischen Seins. Gin deutschem Wesen ge mäßes Recht ist das Ziel dieses Strebens. Auch in dem weiten Bereiche des „bürgerlichen" Rechts ist die Zeit tiefgreifender Probleme voll. Sie zu lösen ist die Aufgabe der nächsten Zukunft. Den Weg, den sie wird gehen müssen, hat der Staatssekretär im Reichs justizministerium vr. Schlegelberger im Zanuar ayzr in seinem grundlegenden Heidelberger Dortrag über die Reugestaltung des „bürgerlichen" Rechts in eindrucksvoller Prägung aufgezeigt und damit der Arbeit der kommen den Zahre die Richtung gewiesen. Zn solcher Zeit lebendigsten rechtsschöpferischen Geschehens muß ein Werk wie der Staudingersche Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch im Ginklang mit den Zielen der rechtspolitischen Führung die Fragen der Erneuerung des deutschen Rechts erkennen und klären helfen und ihre positivrechtlichen Rieder schläge mit einfühlendem Verständnis würdigen und werten. Die Gestaltwerdung dieses Rechtes wissen schaftlich zu durchdringen und Geist und Gehalt der neuen Formen sinnvoll zu deuten, wird die Aufgabe dieses Werkes sein. Zn diesem Streben wird -er Staudingersche Kommentar das Werden -es neuen deutschen Rechts begleiten. Zm Gleichschritt mit den großen Reformen auf dem Gebiete des „bürgerlichen" Rechts und in steter Anpassung an die Fortschritte der Gesetzgebung wird er die angekündigten neuen Gesetze in seinen Rahmen ein gliedern und in dem Maße, in dem die überlebten Formen des Bürgerlichen Ge setzbuches durch neue Gesetze abgelöst werden, aus einem Kommentar des Bürgerlichen Gesetzbuches zu einem Kommentar des neuen deutschen Gemeinrechts werden. Llm die konsequente Einhaltung dieser Zielsetzung zu sichern, hat der Ministerialrat vr. l)r. Gustav Wilke im Reichsjustizministerium die Herausgabe übernommen. Staudingers Kommentar wird also in das neue Recht planvoll hineinwachsen. Oie deutsche Rechtspflege und Wissenschaft erhalten im Staudinger in neuer Form wieder das Werk, in dein sie alles bereitgesiellt finden, was dem jeweiligen Stande der Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Gebiete des „bürgerlichen" Rechts entspricht. Das neue Programm wird bei jedem deutschen Zuristen das lebhafteste Zntereffe finden und dem Kommentar eine noch größere Zugkraft sichern. An Zhnen liegt es jetzt, für ihn zu werben. Prospekte mit Probeseiten liefern wir kostenlos. Oie im Erscheinen begriffene io. Auflage des Kommentars wird fortgesetzt zunächst mit Band V Erbrecht und dem „Besonderen Teil" des II. Bandes Schuldverhältnisse. 3. Schweitzer Verlag (Arthur Sellierl München-Berlm-Lewzig 148« Nr. 73 Donnerstag, den 1. April IV37