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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.03.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1937-03-25
- Erscheinungsdatum
- 25.03.1937
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- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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schon jetzt frei ist, denn dann seid ihr auch auf dem Wege zum persönlichen Glück. Denn aus der Leistung allein wachse das echte Selbstbewußtsein, die Quelle des rechten Stolzes und der Ehre. Schon sei vieles erreicht, schon beobachte man im Auslande den neuen Typ des schassenden Menschen, so wie man früher den Typ des deutschen Soldaten beobachtet und nachgeahmt habe. In der Leistung der Wirtschaft — und Wirtschaft sei nichts anderes als die Zusammenfassung der Arbeit eines Volkes — liege die Macht und die Garantie des Sieges. Obergebietssührer Axmann ging, von lebhaftem Beifall begrüßt, auf die drei Stufen unserer Revolution ein, deren letzte Stufe der Bestand der Weltanschauung ist, die durch die Jugend garantiert wird. Es sei entscheidend, daß die deutsche Jugend in ihren Organisationen bereits die neue Gesellschaftsordnung lebe, in der nicht mehr nach der Herkunft, sondern nur nach der Leistung gefragt wird. Der Reichsberufswettkamp^ sei nur ein Beweis unter vielen. Mit seiner Hilfe würden die Leistungsfähigsten in den zwei hundert beteiligten Berufen erkannt und mit vielen Mitteln ge fördert. Dabei hat sich herausgestellt, daß durchweg gerade die Ärmsten nicht nur, wie es in dem bekannten Spruche heißt, die treuesten, sondern auch die leistungsfähigsten Söhne des Vater landes seien. Es sei ein echt sozialistischer Grundsatz, daß ein jeder an die Stelle gehöre, die er auszufüllen imstande sei. Weil auch das Fachbuch in der Hand des jungen Werktätigen der Steigerung der Leistung und der Erfüllung des Vierjahresplanes diene, begrüße er die Aktion für die Förderung des Fachbuches ganz besonders. Der Obergebietssührer sprach die Hoffnung aus, daß alle Betriebsführer bei der Auszeichnung von Lehrlingen und Jungarbeitern wie auch bei der Auszeichnung im Reichs berufswettkampf ein Fachbuch schenken. Die Kundgebung schloß mit einem von den 1500 Lehrlingen und Jungarbeitern begeistert aufgenommenen Sieg Heil auf unseren Führer und dem Gesang der Nationalhymne. Vereinbarung Mlclien ver Neiciiskammer der bildenden Künste (MZK) und dem lZörlenverein der veutlcben öucbbändler (6V) *) Zwischen der RBK. und dem BV. ist folgendes vereinbart worden! l. Der BV. übernimmt den Schutz der Preisbildung im Kunst blatthandel nach Maßgabe der hierfür geltenden Verkaufsordnung für den Kunstblatthandsl. Diese Verkaussordnung wird vom BV. in Übereinstimmung mit der RBK. erlassen. Die Vertragsparteien sind einig darüber, daß der vom BV. eingesetzte Ausschuß zur Be ratung von Fragen der Verkaussordnung und Verkshrsordnung für die Verkaussordnung für den Kunstblatthandel nur insoweit zu ständig ist, als es nicht Spezialfragen des Kunstblatthandels betrifft. Der Schutz erstreckt sich aus das gesamte Bereinsgebiet des BV. (Schweiz, Österreich, Tschechoslowakei, Ungarn, Jugoslavien, Polen, Baltikum). Für das übrige Ausland gelten die Ladenpreise für Kunstblätter als Richtpreise. Der BV. setzt sich für ihre Durch führung ein. Um die ihr angehörenden Kunstverleger und Kunstblatthändler dem Satzungsrecht des BV. zu unterstellen, wird die RBK. sich dafür einsetzen, daß diese die Mitgliedschaft im BV. erwerben. Die Bindung derjenigen Kunstblätter vertreibenden Personen, die die Mitgliedschaft im BV. nicht erwerben oder die aus Grund des K 9 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammer gesetzes vom 1. November 1933 (RGBl. I/S. 797) von der Mitglied schaft in der RBK. befreit sind, wird durch ein Reversversahren gesichert, das der BV. durchführen wird. Verstöße gegen die Bestimmungen der Verkaufsordnung für den Kunstblatthändel werden geahndet durch Verwarnung, Sicher heitsleistung, Konventionalstrafe, durch Ausschluß, und zwar durch letzteren soweit es sich um Mitglieder des BV. handelt. Inwieweit im Falle wiederholter vorsätzlicher Verstöße gegen die Verkaufs ordnung und die noch zu erlassenden Verkehrsrechtlichen Bestim mungen für Kunstblätter der BV. das Verfahren an die RBK. ab- zugeben hat, und diese das Verhalten des Betroffenen daraufhin prüft, ob auf Grund des S 10 der Ersten Verordnung zur Durch führung des Reichskulturkammergesetzes vom 1. November 1933 wegen Unzuverlässigkeit einzuschreiten ist, bleibt der Entscheidung im Einzelfall Vorbehalten. 2. Der BV. gibt das Verzeichnis der Neuerscheinungen des Deut schen Kunstblatthandels nach Maßgabe der dieser Vereinbarung bei- gesügten Bekanntmachung heraus. Es gelten dafür die ebenfalls bei- gefllgten Bestimmungen über die Aufnahme in das Verzeichnis der Neuerscheinungen des Deutschen Kunstblatthandels. ') Das Kunstblatt und alle sonstigen graphischen Reproduktionen haben von jeher in den Kreis der Gegenstände des Buchhandels gehört, fllr den das Ladenpreissystem gilt. Seinen Niederschlag hat dieses System in der buchhändlerischen Verkaussordnung gesunden, die eine Sammlung des aus diesem Gebiete entstandenen Brauchtums dar stellt. Bisher gab es für Kunstblätter eine einzige Sonderbestim mung, die jetzt noch in 8 5 Ziffer 9 der buchhändlerischen Verkaufs ordnung steht (Preisbestimmung für gerahmte Kunstblätter). Im übrigen galten für Kunstblätter genau die gleichen Vorschriften wie fllr die anderen Gegenstände des Buchhandels. Wenn jetzt eine besondere Verkaussordnung für Kunstblätter in Übereinstimmung zwischen der Reichskammer der bildenden Künste als der Vertreterin des Kunstverlags und Kunstblatthandels und dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler festgestellt worden ist, — t so handelt es sich dabei nicht um den Erlaß neuer, sondern lediglich um eine Zusammenfassung bereits bestehender Vorschriften. Zweck dieser Zusammenfassung ist, für dieses Sondergebtet einen guten Überblick zu geben, um dieses Recht auch solchen Kreisen nahezubringen, die mit der eigentlichen buchhändlerischen Verkaufsordnung weniger oder nichts zu tun haben. Bor allen Dingen soll das Ausland straffer als es bisher geschehen ist in den Geltungsbereich des Verkaufs rechts einbezogen werden. Im engsten Zusammenhang mit dem Erlaß der neuen Verkauss ordnung steht die Wiedereinführung des Verzeichnisses der Neu erscheinungen im Kunstblatthandel. Es wird sogar versucht werben, ältere Erscheinungen bibliographisch zu verarbeiten, um einen Ge samtüberblick über die Preise der derzeit im Kunsthandel befind lichen Reproduktionen zu schaffen. Nr. 7» Donnerstag, den Sö. Mär, ISS7 S«?
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