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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.04.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-04-17
- Erscheinungsdatum
- 17.04.1940
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 89 (R. 34) Leipzig, Mittwoch den 17. April 1940 107. Jahrgang Bekanntmachungen und Mitteilungen Bekanntmachung zur Ausfuhrregelung 1/4V Generalgouvernement Polen / Protektorat Böhmen und Mähren 1. Generalgouvernement Polen Mit Wirkung vom 22. April 1940 ist das Generalgouverne ment Polen von der Ausfuhrregelung ausgenommen. Maß gebend ist das Datum des Eingangs der Bestellung beim Ex porteur. In, Generalgouvernement Polen gelten mit Wirkung vom 22. April 1940 die von den Verlegern festgesetzten Jnland- Reichsmarkpreisc. Es darf nur noch zu diesen Preisen verkauft werden. Zahlungseingänge für Lieferungen nach dem Generalgou vernement Polen zum gesenkten Jnlandpreis sind der Reichs bank bis zum SO. April 1941 zu melden. Der Wirtschaftsstelle sind die bestätigten lüVL II bis zum 10. Mai 1941 einzureichen, weil später eingehende nicht mehr berücksichtigt werden können. Festverkäufe aus Bedingtgut, das bis zum 20. April 1940 berechnet wurde, sind der Wirtschaftsstelle des deutschen Buch handels mit Vordruck L bis spätestens 15. November 1940 zu melden. Verleger, die Bedingtgut in das Generalgouvernement geliefert haben, müssen der Wirtschaftsstelle bis zum 30. Juni 1940 eine summarische Übersicht über das am 20. April 1940 im Generalgouvernement vorhandene Bedingtgut einreichen. 2. Protektorat Böhmen und Mähren Zahlungseingänge für Lieferungen nach dem Protektorat Böhmen und Mähren zum gesenkten Jnlandpreis sind der Rcichsbank bis zum SO. November 1940 zu melden. Der Wirt schaftsstelle sind die bestätigten LVL II bis zum 15. Dezember 1940 einzureichen. Später eingehende LVL II werden nicht mehr berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der Anordnung des Börsenvereins vom 20. Februar 1940 (Börsenblatt Nr. 47 vom 24. Februar 1940) wird der Termin (unsere Bekanntmachung vom 28. Juni 1939 in den »Vertraulichen Mitteilungen für die Fachschaft Verlag« Nr. 42 vom 18. Juli 1939) für die Meldung von Fest verkäufen aus Bedingtgut des II. Halbjahres 1939 bis zum 30. Juni 1940 verlängert. Berlin SW 68, den 15. April 1940 Friedrichstraße 31 Wirtschastsstelle des deutschen Buchhandels Dr. Hövel Bekanntmachung zur Ausfuhrregelung 2/40 Die durch die gemeinsame Anordnung der Präsidenten der Reichsschristtums-, Reichspresse- und Reichsmusikkammer vom 27. August 1935 angeordnete Ausfuhrregelung wird mit Wir kung vom 20. April 1940 auf die zum Deutschen Reich gehören den neuen Ostgebiete ausgedehnt. Jeder deutsche Buch-, Zeitschriften-, Musikalien-, Lehr mittel-Verleger und -Händler kann auf Antrag an der Aus fuhrregelung beteiligt werden. Die Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels, Berlin SW 68, Friedrichstraße 31, der alle Anträge einzureichen sind, sendet dem Exporteur nach Eingang und Prüfung des Antrages die erforderlichen Unterlagen zu. Berlin SW 68, den 15. April 1940 Friedrichstraße 31 Wirtschastsstelle des deutschen Buchhandels 2r. Hövel Kriegskantate 1940 Rcichsschrisitumskamnicr-Ausweis nicht vergessen! Der Zutritt zu den Arbeitstagungen der Fachschaften, Fach gruppen und Arbeitsgemeinschaften der Gruppe Buchhandel in der Reichsschrifttumskammer wird nur gegen Borzeigen des Mit gliedsausweises der Rcichsschrifttumskammer gestattet. Deshalb Reichsschrifttumskammer-Ausweis nicht vergessen! Mitteilung der Neichsfchrifttumskammer Reichsschul-Lehrgänge Nachstehend werden die Termine der Reichsschul-Lehrgänge ab August d. I. bekanntgegeben: August-Lehrgang: 11.—31. August, September-Lehrgang: 4.—25. September, Oktober-Lehrgang: 29. September—19. Oktober, I. November-Lehrgang: 23. Oktober—13. November, II. November-Lehrgang: 17. November—7. Dezember. Anmeldungen zu diesen Lehrgängen werden an die Ver - waltungs stelle der Reichsschule beim Börsen verein, Leipzig C 1, Gerichtsweg 26, erbeten. Im August-Lehrgang sind nur noch wenige Plätze frei, die lediglich Lehr lingen zur Verfügung gestellt werden können, die sich zur Herbst- Gehilfcnpriifung dieses Jahres stellen. Die vier Lehrgänge ab Sep tember kommen zunächst nur für Lehrlinge in Frage, die bis 31. März 1941 auslernen. Die Lehrgänge bis einschließlich Juni sind bereits besetzt und geschlossen. Der Juli ist schulungsfrei. Leipzig, den 16. April 1940 I. A.: Thulke Mitteilung der Neichsfchrifttumskammer, Gruppe Buchhandel Kriegskantate 1940 — Tagung der Fachschast Angestellte in der Gruppe Buchhandel Unter Hinweis auf die Veröffentlichung im Börsenblatt vom 13. April wird letztmalig darauf aufmerksam gemacht, daß am Donnerstag, dem 18. April 1940, um 20 Uhr eine Tagung der Fach schaft Angestellte im Buchhändlerhaus, Hospitalstraße 11, Kleiner Saal, Eingang Tür III, stattfindet. Es sprechen: der stellvertretende Leiter des Deutschen Buchhandels Pg. M. Wülfing, M.d.N., Pg. Otto, Ncichshauptstellenleiter vom Amt Schrifttumspflege beim Neichsleiter Noscnbera, über »Die angestellten Buch händler im Dienst am deutschen Schrifttum«, Pg. Thulke, Leiter der Fachschaft Angestellte, über den »Stand der berufs- und sozialpolitischen Betreuung der buchhändleri- schcn Angestellten durch die Neichsschrifttumskammcr«. Die Tagung ist als P f l i ch tv e r a n st a l t u n g für alle buch händlerischen Lehrlinge und Angestellten von Leipzig, die nicht zum Arbeits- oder Wehrdienst einberufen wurden, erklärt worden. Leipzig, den 16. April 1940 I. A.: Stoffregen Berliner Kantate-Besucher! In altgewohnter Weise treffen sich die Berliner Buchhändler am Sonnabend-Abend bei Acker lein. Fährverbindungen nach Leipzig: D-Züge ab Anhalter Bahnhof 11.58 12.11 18.80 21.20 Ankunst in Leipzig 14.08 14.21 20.40 28.80 289 Börsenblatt f. L. Deutschen Buchhandel. 107. Jahrgang. Nr. 8g Mittwoch, den 17- April 1640 ISS»
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