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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.03.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-03-19
- Erscheinungsdatum
- 19.03.1940
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- Deutsch
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heraustrete in den Raum der Volksgemeinschaft. Der deutsche Mensch habe in den ersten Kriegsmonaten gezeigt, in welchem Ausmaß im neuen Deutschland Buch und Schwert eine Einheit geworden seien. Schlecht erinnerte dann an die Aufgaben des Buches in der Ver gangenheit, streifte das Werk eines Palm, eines Fichte und eines Ernst Moritz Arndt und wies; in kurzen Zügen die Macht der Dich tung im Befreiungskampf der Saar, der Ostmark und des Sudcten- landes nach. Au vielen Beispielen erhärtete er den Einfluß dichteri scher Gestalten aus der ^jüngsten Vergangenheit und unserer Gegenwart. Von hier aus zog Oberregieruugsrat Schlecht die Schlüsse auf die Gegeuwartsaufgabeu des Schrifttums. Partei und Staat seien bemüht, mit Hilfe einer zeitgemäßen Kulturpropaganöa das in ideellem Sinne hochwertige deutsche Schrifttum bei der Wehrmacht und in der Heimat zu verbreiten. Schon in den ersten Kriegs monaten seien diesen Bemühungen durchschlagende und für die geistige Aufuahmebereitschaft des Volkes zeugende Erfolge be schicken gewesen. Dem Soldaten au der Front sei das gute Buch durch die verschiedensten Aktionen zur Verfügung gestellt worden, der Dichter habe die Möglichkeit gehabt, durch die staatliche Unter stützung das Zeitgeschehen an seinen Brennpunkten zu erleben, heute habe er Gelegenheit, durch das Vortragswerk täglich zu Sielen Tausenden aus seinen Werken zu sprechen. Mit dem Wunsch, daß das Geschehen unserer Zeit den Dichtern dieser Zeit Kraft für weitere Werke geben möge, schloß Ober- rcgierungsrat Schlecht seine Ansprache. * Mit Karl Sch worin und Friedrich Rech zeichnete der Ver leiher des Westmarkpreises zwei verdiente Dichter aus, die, jeder an seinem Platz, für die seelische Kräftigung unseres Volkes ein traten. Karl Schworm gehört zu den ältesten Parteigenossen des Gaues, während der Kampfzeit sah er seine eigentliche Aufgabe in der Stärkung der Widerstandskraft durch seine Werke. Seit Fahren ist Schworm als Lektor des Zentralverlages der NSDAP, tätig. Be kannt ist er durch seinen Roman »Es liegt eine Krone«, die Geschichten »Die bunte Truhe« und die mit Gerstner heraus- gegcbeue Anthologie deutscher Gegeuwartsdichtuug (Zentralverlag der NSDAP.). Friedrich Rech war uns bis jetzt weniger bekannt. Die Heimkehr der Wolhyniendeutscheu war für ihn als einen von ihnen die Heimkehr ins Großdeutsche Reich. Sein Werk steht unter dem Motto »Ein Volk wacht auf«. Vielen Tausenden haben seine Lieder den Glauben an die alte Heimat erhalten und gestärkt. clg. Zeitschriften- und Zeitungswesen Kündigung des Zeitschristenbezuges Ein Nunderlaß des Neichswirtschaftsministers vom 10. Februar 1940, abgedruckt im Ministerialblatt des Neichswirtschaftsministe- riums vom 24. Februar 1940, gibt zur Kenntnis und ersucht um Beachtung: Da einige Behörden sowie Dienststellen und Organisa tionen in letzter Zeit mit der Begründung der Sparuotwcudigkeit den Zeitschrifteubezug gekündigt haben, wird auf eine Mitteilung des Neichsministers für Volksaufkläruug und Propaganda hiugewiesen. Diese macht darauf aufmerksam, daß solche Kündigungen die an sich schon knappe Basis der wirtschaftlichen Fachzeitschriften schmälern. Weiter heißt cs u. a.: »Es ist aber gerade jetzt notwendig, daß die Fachzeitschriften als Mittler zwischen der in- und ausländischen Leserschaft ihre Arbeit im Dienste des Staates und der fachlichen Aufklärung planmäßig fortsetzen können. Die Zeitschriften sind außerdem ein wichtiges Bindeglied zwischen den einzelnen Behörden und Dienststellen der berufsständischen Selbstverwaltung und der Bevölkerung.« Tarifordnung für Bezicherwerber im Sudetcnland Durch Verordnung vom 8. Januar 1940 — Tarifregister Nr. 2135/2 —, veröffentlicht im Neichsarbeitsblatt Nr. 5 Teil IV vom 15. Februar 1940, wird die Tarifordnung für die hauptberuflich beschäftigten Bezieherwerber vom 24. September 1937 (Neichs arbeitsblatt Nr. 32 vom 5. September 1937, Teil IV, Seite 1085) mit Wirkung vom 1. Januar 1940 auch für das Sudetenland in Kraft gesetzt. Einführung des deutschen Werbercchts in Danzig Auf Grund des § 4 des Gesetzes über die Wiedervereinigung der Freien Stadt Danzig mit dem Deutschen Reich vom 1. September 1939 (RGBl. I S. 1547) ist im Gebiete der bisherigen Freien Stadt Danzig das gesamte Neichsrecht in Kraft getreten. Infolgedessen gelten dort seit dem 1. Januar 1940 auch das Gesetz über Wirt- schaftswerbuug vom 27. Oktober 1933 nebst seinen Durchführungs verordnungen sowie die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Be kanntmachungen des Werberates der deutschen Wirtschaft. Werb.uug- treibende, Werber, Werbungsmittler und Werbefachleute haben sich deshalb im Gebiete der bisherigen Freien Stadt Danzig seit dem 1. Januar 1940 nach den Bestimmungen des Gesetzes über Wirt- schaftswcrbung, seiner Durchführungsverordnungen und der Be kanntmachungen des Werberates der deutschen Wirtschaft zu richten. Von allen Einnahmen aus Wirtschaftswcrbung, die nach dem 1. Januar 1940 durchgeführt wurde, ist die Werbeabgabe an den Werberat der deutschen Wirtschaft zu entrichten. Verträge, die den Bestimmungen des Gesetzes über Wirtschaftswerbung, seinen Durch führungsverordnungen und den Bekanntmachungen des Werberates widersprechen und vor dem 1. Januar 1940 abgeschlossen worden sind, können noch abgcwickelt werden. Anzeigen- und Plakatwcttbcwerb des Werbcrats Der Präsident des Werberates der deutschen Wirtschaft» erläßt an die deutschen Werbefachleutc und Gcbrauchsgraphiker einen Auf ruf zur Beteiligung au einem Anzeigen- und Plakatwettbewerb. Es soll ein Plakat und eine zu einer Serie ausbaufähige Anzeige ge schaffen werden, die bei den verbrauchenden Volksgenossen Ver ständnis für die Notwendigkeit der Wirtschaftswerbung auch in Kriegszeiten erwecken und sie darüber aufklären und davon über zeugen sollen, daß die Wirtschaft ihre Werbung stetig fortführen muß —, auch wenn sie unter Umständen vorübergehend nicht liefern kann. Zcitungsdrucksachcn Im »Amtsblatt des Neichspostministcriums« Nr. 27 vom 16. März wird mitgeteilt: »Buchhandlungen sind im allgemeinen nicht als Zeitungsvertriebsstellen anznsehcn, die Zeitungen gegen die ermäßigten Gebühren für Zeitungsdrucksachen versenden dürfen. Diese Vergünstigung darf ihnen nur zugestanöen werden, wenn sie Nachweisen, daß sie sich weit überwiegend mit dem Zeitungsvertrieb befassen, der Buchhandel also für sie nur Nebenerwerb ist.« Ganz- und halbjährige Bezugszeiten im Postzeitungsdienst Für die im Reichsgebiet zum Postvertrieb angemcldeten Zei tungen wird v8°n jetzt an als Bezugszeit auch das Kalenderjahr oder das Kalenderhalbjahr wieder zngelassen. Änderungen der Bezugs bedingungen sind nur gestattet bei den ganzjährig zu beziehenden Zeitungen: zum 1. Jauuar, bei den halbjährig zu beziehenden Zei tungen: zum 1. Januar und 1. Juli. Sie müssen wie bei den übrigen Zeitungen spätestens am 1. des der neuen Bezugszeit voraufgehenden Monats beim Verlags-Postamt angcmeldet werden. Zeitungsdienst mit dem Protektorat Böhmen und Mähren Mit Wirkung vom 1. April 1940 wird der Postzeitungsdieust zwischen dem Reichsgebiet und dem Protektorat Böhmen und Mähren den innerdeutschen Vorschriften augeglichen. Für die aus dem Reichs gebiet nach dem Protektorat zu vertreibenden Zeitungen gelten die in der deutschen Postzeitungsliste für das Inland angegebenen Be zugszeiten (auch Monatsbezug) und Bezugspreise. Zugelassen sind auch Bestellungen durch Dritte, und zwar sowohl solche, bei denen der Besteller zugleich das Zeitungsgeld einzahlt, als auch solche, bei denen das Zeitungsgeld postseitig von den Beziehern eingezogen werden soll. Es werden ferner Anträge der Verleger auf Mitteilung der Auschristen sämtlicher Bezieher, der neu hiuzugekommeneu oder der znrückgetrctcnen Bezieher ausgeführt. Die Einweisung von Ver lagsstücken ist bis auf weiteres nicht zugelassen. Zeitungsdienst mit dem Generalgouvernement Zwischen dem Reichsgebiet und dem Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete ist der Zeitungsdienst in beschränktem Umfang ausgenommen worden. Zugelassen sind in beiden Richtungen 6-, v- und V-Stücke, sowie Bahuhofszeitungen. Zcitschristcn-Jubiläum Auf ein fünfzigjähriges Bestehen kann mit dem Jubiläumsjahr gang 1940 die Liebhaberzeitschrift »Die H i m m e l s w e l t« zurück- blickeu, eine der ältesten deutschen Zeitschriften wissenschaftlich-volks tümlicher Prägung überhaupt (Ferd. Tümmlers Verlag, Bonn und Berlin). Gegründet wurde die »Himmelswelt« von dem Leiter der Berliner Universitäts-Sternwarte Wilhelm Foerster. Vier Jahr zehnte stand die Monatsschrift unter der Leitung von I. Plaßmauu. Von Anfang au ist die Zeitschrift Organ der »Vereinigung von Freunden der Astronomie und kosmischen Physik e. V.« 86
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