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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.11.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-11-22
- Erscheinungsdatum
- 22.11.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. ^ 271, 22. November 1913. ^opogrsMsetis XVertre. I^eipriA, I<öniß8tra886 29. 8°. 8. 41—98. No. 284—712. Bücherei. Bilder und Sprüche. 20. Jahrgang 1913/14. Ausgegeben von (. . . . Sort.-Fa ). Herausgegeben von E r n st Rött - ger's Verlag in Cassel. Kl.-8°. 112 S. m. Abbildungen und Beilagen. Taschenbuch für Bücherfreunde 1913. Heransgegeben von Rudolf Greinz. Verlag von L. Staackmann in Leipzig. Kl.-8°. 328 S. m. Abbildungen. Bücher für den Weihnachtstisch 1913 aus dem Verlage Velhagen K K l a s i n g in B i e l e f e l d und Leipzig. 8°. 58 S. mit zahl reichen Abbildungen. Christlicher Bücherschatz für das Jahr 1913. Illustrierter Weih nachtskatalog fürs evangelische Haus, zugleich Katalog des Vereins von Verlegern christlicher Literatur. Herausgegeben von Or. pbil. Joh. Jeremias, Pastor zu Limbach i. S. 35. Jahrgang. Gr.-8°. 176 S. mit zahlreichen Abbildungen und Beilagen. Leipzig, Verein von Verlegern christlicher Literatur, Vertreter: H. G. Walkman n. Der Zwiebclfisch. Eine kleine Zeitschrift für Geschmack in Büchern und andern Dingen. 5. Jahrgang, Heft 5. 8°. S. 157—192. München 1913, Hans von Weber Verlag. Ans dem Inhalt: Vom Kitsch. — Von Büchern und andern Dingen: Büchcrpädagogik im wilden Westen. — Eine Goethe-Fälschung. EprechsM. ^ Gegen den Staub. <Vgl. Nv. SSL, LS7, L59, L81 u. LSS.) Wir haben die verschiedenen Eingesandts »Gegen den Staub« ge lesen und bitten Sie um freundl. Aufnahme unserer nachstehenden Aus führungen, die ganz gewiß manchem Interessenten in Ihrem Leser kreise dienlich sein dürften. Die ersten Apparate, die auf mechanischem Wege Staub und dergl. von den Gegenständen entfernten, bestanden aus Blasebälgen mit Luft- und Staubbehältcrn. Die Bälge wurden teils von Hand, teils durch Maschinen (Elektromotoren) angetrieben. In neuerer Zeit ist man aber infolge häufiger Reparaturen an den Blasebälgen von deren Verwen dung abgegangen und hat einfach und doppelt wirkende Turbinen zum Aufsaugen eingeführt. Diese Apparate unterscheiden sich dadurch, daß die einfach wirkenden Turbinen eine hohe Tourenzahl der Motoren be dingen, während die doppelt wirkenden Turbinen mit bedeutend gerin geren Touren und daher geringerem Geräusch arbeiten. Der größte Vorteil bei Verwendung von Turbinensaugern besteht aber darin, daß ein Verschleiß des Apparats nicht stattfindet, da sich die Turbinen frei drehen und sie mit dem Motor direkt gekuppelt sind. Au einem sol chen Sauger ist lediglich einige Obacht auf den Motor zu geben (Ölung und Sauberhaltung der Bürsten). Auch geschieht das Sauge» bei diesen Turbinensaugern in stets gleichbleibender Stärke. Dagegen weisen die Blasebalgsauger (ebenso die Membransauger wie der »Santo«) Nachteile auf, die bei der Anschaffung eines Staub saugers nicht genug beachtet werden können. Die Blasebälge bzw. Membranen bestehen aus Leder oder Gummi und werden durch den Motor mit Hilfe von Exzentern oder Hebelungen in rasend schnelle Bewegung versetzt. Dieses Material (Leder, Gummi) ist aber auf die Dauer solch übermäßiger Anstrengung nicht gewachsen und gibt daher zu dauernden Mißstünden und Reparaturen Veranlassung, ganz ab gesehen davon, daß auch die Exzenter und Hebelungen schon bald klap perig werden und starkes Geräusch verursachen. Auch das Saugen ge schieht stoßweise, wie die Gebläse gestoßen werden. Wenn man zuletzt noch die Sangstärke in Betracht ziehen will, so ist auch hier bei Ankauf eines Staubsaugers Vorsicht am Platze. Die Saugwirkung darf keine zu starke sein, da sie dann bei feinen Geweben und empfindlichen Gegenständen außer dem Staub auch noch Gcwebe- partikelchen usw. mitreißt. Alle oben angegebenen Nachteile vermeidet der neu konstruierte Staubsauger »Vaku«, der mit Doppelturbinc arbeitet und deutsches Fabrikat darstellt. Wir sind zu jeder gewünschten Auskunft gern be reit und versenden die erforderlichen Druckunterlagen kostenlos. H a l l e a. S. Oppermann L Fischer. Zweierlei Matz. Es vergeht fast keine Woche, in der nicht Anfragen au uns gelangen, ob es dem Sortimenter gestattet sei, zu denselben Preisen an das Publi kum zu liefern wie der Verleger. Wenn der Laie es nicht schon sonder bar findet, daß der Verleger überhaupt mit seinem unmittelbaren Ab nehmer in Wettbewerb tritt, so wird es ihn um so mehr befremden, daß der Sortimenter in einer ganzen Reihe von Fällen von der Lieferung gänzlich ausgeschlossen ist, nämlich iiberall da, wo es der Verleger für- gut findet oder durch besondere Umstände gezwungen ist, das Geschäft direkt zu machen. Der Fachmann weiß, daß die Vielgestaltigkeit der Praxis und die mancherlei Beziehungen zwischen Verlag und Öffentlichkeit Ausnahmen schaffen können, die einen direkten Verkehr mit einem bestimmten Abnehmerkreise zu einer un bedingten Notwendigkeit für den Verleger machen, da sie vielfach erst die Voraussetzung für die Übernahme eines Werkes bilden. Es soll hier auch nicht untersucht werden, ob diese Voraussetzungen nicht oft durch eine klare Darlegung der buchhändlerischen Verhältnisse gegen über dem betreffenden Kontrahenten beseitigt werden könnten, vor allem mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit des Verkehrs und der Erhaltung guter Beziehungen zwischen Verlag und Sortiment. Denn dar über kann doch kein Zweifel bestehen, daß jede dieser Ausnahmen den Keim der Zerstörung dieser Beziehungen in sich trägt und daß die Verstimmung gegen einen Verleger in demselben Maße wächst, in dem diese Ausnahmefälle sich mehren. Es wird daher im eigenen Interesse des Verlegers liegen, diese Ausnahmen tunlichst zu beschränken und dabei nur dem tatsächlichen Zwange, nicht einer eingebil deten Notlage zu folgen. Dann wird er sich auch mit Erfolg nicht nur auf die Verkaufsordnung berufen können, sondern auch bet jedem einsichtigen Sortimenter Verständnis finden. Wofür aber das Sortiment und mit ihm jeder gerecht und billig denkende Verleger kein Verständnis besitzt, sind die Fälle, in denen der Sortimenter sich für ein Werk verwenden soll und von seinem Kunden dann erfahren muß, daß dieser es bei direktem Bezüge von dem Verleger um ein Drittel oder ein Viertel des Preises billiger erhält. Es ist selbstverständlich, daß wir dem Sorti menter auf seine Anfrage, ob er berechtigt sei, zu dem glei chen Preise (eventuell ohne jeden Verdienst) zu liefern, antworten müs sen, daß eine solche Berechtigung nicht gegeben sei, ja daß im Gegenteil eine billigere Lieferung gegen die Verkaufsordnung verstoße. Aber wer wollte sich Ausführungen wie den folgenden verschließen, die in dieser und ähnlicher Form zu oft an uns gelangen, als daß wir sie unberück sichtigt lassen könnten, wenn sie auch ihrer Sprache wegen meist von der Aufnahme in das Börsenblatt ausgeschlossen werden müssen? »Wiederholt hat man mir«, schreibt ein Einsender, »beim Vor zeigen eines Werkes geradezu ins Gesicht gelacht und meine Em pfehlung mit dem Hinweis beantwortet: ,Das habe ich schon lange viel billiger angeboten erhalten*. Seitdem habe ich dann ans solche ! Geschäfte einfach verzichtet; aber was will man ans die Dauer tun? Der Verleger sollte sich doch unter allen Umständen der Vermittlung des Sortiments bedienen und nicht über dessen Kopf hinweg Sonder angebote machen, die dem Sortimenter erst durch die Kundschaft selbst zur Kenntnis kommen. Es ist wider Treu und Glauben gehandelt, wenn ein Verlag den Sortimenter durch bestechende Anzeigen im Börsenblatt zum Bezug irgendeines Werkes veranlaßt und gleichzeitig hingeht und dieses Werk auch Privaten mit besonderen Vergünstigungen empfiehlt.« Welcher billig Denkende empfindet nicht die Wahrheit dieser Worte, und wem leuchtet bei einigem Nachdenken nicht ein, daß der Verleger mit derartigen Manipulationen selbst den Ast absägt, auf dem er sitzt? Wäre es nicht richtiger, die Stellung des Buchhandels in der Öffentlichkeit dadurch zu festigen, daß er das Vertrauen des Publikums zum Sortiment stärkt, statt durch derartige Geschäfts- manövcr den Eindruck hervorzurufcn, daß der Sortimenter entweder nicht leistungsfähig oder nicht reell ist? Wir wiederholen: nicht um die in der Verkaufsordnung vorgesehenen berechtigten Ausnahme fälle handelt cs sich hier, sondern um eine Praxis, deren Folgen nicht nur in der Aufhebung des Ladenpreises, sondern auch in so schweren Schädigungen für das Ansehen unseres ganzen Standes bestehen, daß eine Umkehr auf dem jetzt eingcschlagenen Wege in erster Linie im Interesse des Verlags selbst liegt. Denn solange er überhaupt noch Wert auf das Sortiment legt, wird er diesen Wert nicht selbst dadurch herabmindcrn dürfen, daß seine geschäftlichen Manipulationen es dem Publikum entweder im Lichte der Unfähigkeit oder der Un redlichkeit erscheinen lassen. Red.
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