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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.04.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-04-22
- Erscheinungsdatum
- 22.04.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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.45 91, 22. April 1913. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. l>. Dtschn. Buchhandel. 4287 Antrag von Kommerzialrat Müller (Wien) eine fast einstimmige en lrloe-Annahme der Verkaufsordnung unter Berücksichtigung einiger Zusatzanträge erfolgte. Mit dem Danke an vr. Ehlermann (Dresden) und die übrigen Mitglieder des Ausschusses verband der 1. Vorsteher den Wunsch, daß mit dem Inkrafttreten dieser Ordnung, des Seitenstückes zur Verkehrsordnung, ein gedeihliches Zusammen arbeiten von Verlag und Sortiment gewährleistet sein möge. Die An träge von 1)r. Lehmann (Danzig) und Gen. zur Verkehrs- und V e r k a u fs o r d n u n g wurden dem Vorstande zur Prüfung über wiesen. Als eine Folgeerscheinung der Einbeziehung des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel in den Mitgliedspreis ist der Antrag des Herrn Otto Meißner (Hamburg) und Gen. auzusehen: »Die Hauptversammlung wolle beschließen, daß die vollständige Ausgabe des Adreßbuchs des Deutschen Buchhandels allen Mitglie dern des Börsenvereins unentgeltlich geliefert und daß der ordentliche Jahresbeitrag für die Mitglieder des Börsenvereins auf 30 fest gesetzt werde.« Da dieser Antrag, ergänzt durch einen Antrag Dachauer (Wien), die Zustimmung der Versammlung fand, so ist damit auch das zweitwichtigste Hilfsmittel des deutschen Buchhandels in die obli gatorischen Vereiuspublikationen einbezogen und ein weiterer Schritt auf dem Wege zur Konzentration getan worden. Der durch den Vorsitzenden des Rechnungsausschusses Opitz (Güstrow) erstattete Rechenschaftsbericht wurde, ebenso wie der Voranschlag für 1913, von der Versammlung genehmigt und dem Anträge auf Entlastung des Vorstandes Folge gegeben. Neu- bzw. wicdergewählt wurden in den Vorstand: als erster Schriftführer Georg Kreyenberg (Berlin), als erster Schatzmeister Curt Fernau (Leipzig); in den N e ch n u n g s a u s s ch u ß: H. O. Sperling (Stuttgart) und Alfred Staackmann (Leipzig); in den Wahlaus schuß: Alfred Voerster (Leipzig) und vr. Ernst Bollert (Berlin); in den V e r w a l t u n g s a u s s ch u ß des Deutschen Buchhänd ler h a u s e s : Karl Franz Koehler, Fr. Lampe-Bischer, Karl Linne- mann, Hans Emil Reclam und Hofrat Horst Weber. Aus den Wah len für den Verwaltungsrat der Deutschen Bücherei gingen hervor: vr. Erich Ehlcrmann (Dresden), Or. Alexander Francke (Bern), Artur Georgi (Berlin), Robert Kröner (Stuttgart), Kommer zialrat Wilhelm Müller (Wien), Kommerzienrat Paul Oldenbourg (München), vr. Paul Siebeck (Tübingen), I)r. Bernhard Tepelmann (Brauuschweig) und vr. Ernst Bollert (Berlin). Nachdem der letztere noch dem Tanke der Versammlung an den Vorstand des Börsenvcrcins Ausdruck gegeben hatte, schloß der erste Vorsteher um ^3 Uhr die Ver sammlung, in deren Verlaufe erneut zutage trat, wie stark trotz aller naturgemäßen Gegensätze zwischen Verlag und Sortiment das Gefühl für die Gemeinsamkeit der Interessen im deutschen Buchhandel ist. Beteiligungen an der Bugra. — Der Staatssekretär des Neichs- postamtes hat eine Beteiligung der Bücherei des Reichspostamtes an der Internationalen Buchgewerbe--Ausstellung ange ordnet. Der Verein der deutschen Buch- und Steindruckfarben fabriken, der am vergangenen Freitag in Berlin im Hotel Kaiser hof tagte, beschloß einstimmig die kollektive Beteiligung an der Inter nationalen Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik Leipzig 1914. Der Verein wird in umfangreicher Weise mit einer eigenen Ab teilung austreten. Neuer Verlag Deutsche Znkunft G. m. b. H. (Nachdruck verboten.) Dieses Unternehmen des Verlagsbuchhändlers Alfred Baß geriet seinerzeit in Konkurs, und Herr B. selbst wurde am 21. Februar d. I. vom Landgericht Leipzig wegen Konkursvergehens zu einem Mo nat drei Tagen Gefängnis verurteilt. Der am 7. März 1878 geborene Angeklagte schloß am 8. September 1908 mit seiner Mutter einen Ver trag bezüglich der Gründung des genannten Unternehmens ab. Bei der Anmeldung der Gesellschaft gab er dem Gerichte an, das Kapital sei in der erforderlichen Höhe bar eingezahlt, während dies nicht der Fall war. Gegen das erwähnte Urteilt hatte der Angeklagte Revision ein gelegt, die er am 18. April persönlich vor dem Reichsgericht vertrat. Er hatte in der Hauptsache nur unbeachtliche prozessuale Beschwerden erhoben. Außerdem rügte er, daß auf Gefängnis und nicht auf Geld strafe erkannt sei, denn er habe niemanden geschädigt. Er sei nicht Kaufmann, sondern Akademiker und habe nicht gewußt, daß das Stammkapital bar an die Gesellschaft gezahlt werden muß; das Geld habe stets bar in einer Stuttgarter Bank bereitgelegen. Das Reichs gericht erkannte auf Verwerfung der Revision, da sämtliche Be schwerden unbegründet seien. (4 v. 111.) Derselbe Angeklagte hatte sich noch in einer zweiten Sache zu verantworten. Er ist vom Landgericht Leipzig am 7. Oktober 1912 wegen versuchter Erpressung zu 2 Wochen Gefängnis verurteilt wor den. Es handelte sich hier um folgenden Sachverhalt: Der Schrift steller Or. S. hatte mit dem Angeklagten im März 1910 einen Ver trag abgeschloffen, wonach dieser ein Werk von Ör. S. in Verlag nehmen und ihm für jedes abgesctzte Exemplar einen gewissen Prozent satz der Einnahme zukommen lassen sollte. Or. S. verpflichtete sich gleichzeitig, dem Angeklagten 600 ^ zu zahlen, wenn nicht bis 1. Juli 1911 die bis dahin entstandenen Kosten gedeckt seien. Trotzdem schrieb der Angeklagte am 30. September 1910 dem vr. S. einen Brief etwa folgenden Inhalts: Ich bin durch die Übernahme Ihres Werkes aufs empfindlichste geschädigt, denn ich habe unterdessen andere Angebote ausschlagen müssen. Ich verlange deshalb jetzt die 500 ^ von Ihnen. Wenn Sie nicht zahlen, so werde ich mich durch freihändigen Verkauf des Werkes oder auf andere Weise zu decken suchen. Or. S. zahlte aber nicht. Der Angeklagte hat diesem, wie das Urteil festgestellt hat, ein Übel angedroht, um von ihm einen Vermögensvorteil zu erlangen, auf den er keinen Rechtsanspruch hatte. In seiner Revision gegen dieses Urteil machte der Angeklagte eine Reihe von Beschwerden geltend. So rügte er ungenügende Beweisaufnahme und behauptete, es hätte erst das Ende eines von ihm geführten Zivilprozeffes abgewartet wer den müssen. Außerdem sei zu Unrecht sein Vertagungsantrag unbe rücksichtigt geblieben, denn er sei durch die erlittene Untersuchungshaft gesundheitlich sehr mitgenommen und deshalb verhandlungsunfähig gewesen. Das Reichsgericht erkannte in dieser Sache gleichfalls auf Verwerfung der Revision. Wenn der Angeklagte behauptet habe, das Landgericht habe es unterlassen, seine zivilrechtlichen Ansprüche an vr. S. zu prüfen, so sei dies nicht zutreffend. Das Gericht habe die Prüfung vorgenommen und das Bestehen solcher Ansprüche ohne Rechtsirrtum verneint. Bedenkenfrei sei ferner festgestellt, daß der Angeklagte auf Zahlung von 500 keinen Anspruch hatte, ebenso, daß er sich dessen bewußt war. Von einem anhängigen Zivilprozeß gegen vr. S. sei in dem Urteil nicht die Rede. Die Behauptung des Angeklagten bezüglich eines solchen Prozesses sei neu und deshalb nicht zu berücksichtigen. Die Untersuchungshaft sei wegen der in diesem Urteil behandelten Straftat nicht verhängt worden; es könne also die Untersuchungshaft nicht zum Gegenstand der Beschwerde gemacht wer den. (4 v. 112/13.) I.. Internationale Konferenz für Krebsforschung. — Vom 1. bis 5 August findet zu Brüssel die 3. Internationale Konferenz für Krebsforschung statt. Die Organisation der Konferenz liegt in den Händen der belgischen Kommission für Krebsforschung (vr. Henseval, Brüssel, Palais du Cinquantenaire). Post. — Die Versendung mehrerer Pakete mit einer Postpaket adresse ist für die Zeit vom 5. bis 10. Mai weder im inneren deutschen Verkehr noch im Verkehr mit dem Ausland — ausgenommen Argentinien — gestattet. Der 14. internationale Blindenlehrer Kongreß findet in den Tagen vom 21. bis 24. Juli in Düsseldorf statt. Der Kongreß sieht u. a. eine Reise nach Düren zur Besichtigung der großen Rheinischen Provinzial-Blinöenanstalt vor. Ehrung. — Um seinem Danke für die tatkräftige Mitwirkung des 1. Vorstehers des Börsenvereins an der Errichtung der Deutschen Bücherei und den freundlichen Beziehungen der Stadtgemeinde Leipzig zum Buchhandel Ausdruck zu geben, hat der Rat der Stadt Leipzig beschlossen, die neue Straße, an der die Deutsche Bücherei errichtet wird, Siegismundstraße zu benennen. Subventionierung von Zeitschriften durch die Handelskammer in Wien. — In der Sitzung der Wiener Handels- und Gewerbekammer vom 13. Februar d. I. lag ein Antrag der IV. Sektion vor, der Re daktion der Zeitschrift »Die Donau« eine Subvention in der Höhe von 300 L zu gewähren. Die Redaktion dieser Zeitschrift war an die Kammer mit dem Ersuchen um Gewährung einer Subvention in Form der Erteilung eines Jnseratenauftrags herangetrcten. Die Zeitschrift, die in Berlin hcrausgegeben wird, bezeichnet sich als Zentralblatt zur Förderung der österreichisch-ungarischen Industrie und Handclsinteressen und der österreichisch-ungarischen Kolonien im Auslande. Sie ist von sehr vie len ausländischen österreichisch-ungarischen Kolonien als offizielles Organ erklärt worden. Eine Durchsicht der bisher erschienenen Hefte ergibt, daß die Zeitschrift gut redigiert ist und über einen Stab ange sehener Mitarbeiter verfügt. Die Plenarversammlung der Kammer erklärte sich mit den Aus führungen der IV. Sektion einverstanden und genehmigte die Subven tion in der Höhe von 300 X. In derselben Sitzung kam auch ein gleiches Ersuchen der Oester- reichisch-ungarischen Export-Revue zur Verhandlung. Die Redaktion
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