Im Sommer 1Y40 erscheint: Vas Gesetz über die Deutsche Reichsbank mit einem Anhang, enthaltenö öas Münzgeseh, öas Gesetz über öie Deutsche Rentenbank unö öas Gesetz gegen öen Mißbrauch öes unbaren 'Zahlungsverkehrs erläutert von Walther öaprhoffer Hans Karl Reblin Reichsbanküirektor Vortragender Oirektor beim Reichsbanküirektorlum Dr. Eugen Einsiedel Direktor bei der Reichsbank Direktor der Volkswirtschaftlichen unö Statistischen Abteilung der Deutschen Reichsbank Hans Hoppe Reichsbanköirektor Vortragender Oirektor beim Reichsbanköirektorium Dr. Eberhard Witte mit einem Geleitwort öes Präsidenten der Deutschen Reichsbank Reichswirtschastsminisier Walther Zunk Etwa üZo Setten. 8° — !)n Leinen gebunden etwa RM 12.— Vorzugspreis sür die Deutsche Reichsbank und ihre Beamten Das Werk bringt eine ausführliche Erläuterung des mit dem Gesetz vom 15. chini 1YZY neugeordneten Stoffes sowohl unter rechtlichen als auch unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Oie wichtigsten Be stimmungen für den Geschäftsverkehr der Deutschen Reichsbank werden eingehend dargelegt. Mit dem Münzgesetz und dem Rentenbankgcsetz sowie den dazu ergangenen Andcrungsgesehen und dem Gesetz ^ gen den Mißbrauch des unbaren Zahlungsverkehrs erfolgt eine vollständige Zusammenfassung des sür den inner deutschen Zahlungsverkehr geltenden Rechts. Das Werk wird daher den Gerichten und Behörden sowie allen, die sich in Wissenschaft oder Praxis mit dem Notenbank- und Münzwesen befassen, ein vorzüglicher Ratgeber sein. T w. Kohlhammer Verlag ^ Stuttgart unö öerlirr »32