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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.03.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1937-03-06
- Erscheinungsdatum
- 06.03.1937
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- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Vörsenblatt für den Deutschen Vuchhandel -lr. 51 (R. 27) Leipzig, Sonnabend den 6. März 1837 104.Jahrgang Bekanntmachungen Mitteilung der Neichsschrifttumskammer Der Buchhändler Fritz Michaelis, Neustrelitz, ist am 17. Juni 1936 von der Mitgliedschaft in der Rcichsschrifttums- kammer ausgeschlossen worden. Da er den Liquidations- bzw. Ver kaufstermin nicht eingehalten hat, ist nunmehr Auftrag zur polizei lichen Schließung des Ladengeschäftes ergangen. Ausfuhrregelung 1. Lieferungen nach Rußland Zahlungen aus den im Rundschreiben Nr. 3 unter III L 5 ge nannten Sonderkonten können mit gleicher Wirksamkeit bis 31. Dezember 1937 geleistet werden. 2. Vermerk auf den Auslandsfakturen durch Stempelaufdruck Der Vermerk im Rundschreiben Nr. 2, III 6 3, ist mit sofortiger Wirkung durch folgenden Zusatzstempel zu erläutern: »Reichsmarknoten, Scheidemünzen, Briefmarken, Sperrgut haben gelten in keinem Falle als freie Reichsmark.« Berlin, den 3. März 1937 Neichsschrifttumskammer Abt.: Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels Neues Sonderdruüabkommen Zwischen der Dienststelle »Schrifttum unid Verlagswesen« im NSD. Dozcntenbuick und der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger ist eine Neufassung der am 23. März 1934 vereinbarten Richtlinien wie folgt verabredet worden: Richtlinien für die medizinischen, naturwissenschaftlichen und mathematischen Zeitschriften Um dis möglichst einheitliche Durchführung der Zeitschriften abkommen 1933 von Münster, Chikago und Frankfurt a. M. zu gewährleisten, haben die medizinischen, naturwissenschastlichen und mathematischen Verleger Deutschlands für ihre sämtlichen wissen schaftlichen Zeitschriften aus diesen Fächern, mit Ausnahme der regelmäßig erscheinenden Wochen- und Halbmonatszeitschristen, über die in den genannten Abkommen bezüglich Beschränkung der Um fänge und Berechnung der Bezugspreise gegebenen Zusagen hinaus folgende Richtlinien vereinbart: 1. Soweit den Mitarbeitern dieser Zeitschriften ein Unkosten ersatz (bisher Honorar) vergütet wird, soll er für den Druck bogen von 16 Seiten RM 20.— bis 32.— betragen. 2. Reserate und andere bestellte Beiträge können höher hono riert werden. 3. Von Beiträgen, für die Unkostencrsatz oder Honorar ver gütet wird, soll die Abgabe oder der Bezug von unberech neten Sonderdrucken keinesfalls 40 Stück übersteigen. 4. Von Beiträgen, für die weder Unkostenersatz noch Honorar vergütet wird, soll die Abgabe oder der Bezug von unbe rechneten Sonderdrucken keinesfalls 7b Stück übersteigen. k>. Weitere Sonderdrucke von Beiträgen stehen den Verfassern in der bisherigen Weise gegen eine angemessene Entschädigung für die entstehenden Mehrkosten zur Verfügung. Jedoch ist deren Anzahl einschließlich der gemäß Ziffer 3 und 4 ge lieferten Sonderdrucke im Höchstfall auf insgesamt 200 Stück beschränkt. Für evtl. Mehrbedarf wird der Bogen-Nettopreis in Anrechnung gebracht. 6. Gemäß Ziffer 4 der zwischen dem Hochschulverband und den Organisationen des Buchhandels vereinbarten Vertrags normen gehen die Kosten für nachträgliche Änderungen am fertigen Satz zu Lasten des Verfassers, soweit sie 10"/° der Satzkosten übersteigen. Der Verfasser ist vom Verleger vor Ausführung der betr. Korrektur auf die Überschreitung der Kostengrenze aufmerksam zu machen. München, den 1. Februar 1937 NSD. Dozentenbund » gez.: vr. Schultze Leipzig, den 11. Februar 1937 Börsenverein der Deutschen Buchhändler gez.: Baur Leipzig, den 11. Februar 1937 Fachschaft Verlag der Gruppe Buchhandel in der Neichsschrifttumskammer gez.: Karl Baur Berlin, den 6. Februar 1937 Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger gez.: Or. Arthur Georg! Sonderdrucke der Richtlinien können von der Geschäftsstelle der Fachschaft Verlag zum Preise von 3 Pfg. einzeln, ab tvü Stück 2 Pfg. bezogen werden. Nach Mitteilung von Herrn Ministerialdirektor I)r. Schultze wird das Amt NSD. Dozentenbund die Richtlinien eben falls drucken und den Mitgliedern des Dozenienbundes zugehen lassen. Fachschaft Verlag Mitgliedschaft vorlagcpslichtigcr Verleger Diejenigen Berlage, welche durch die Neichsschrifttumskammer zur Vorlage ihrer Manuskripte bei der Beratungsstelle der Arbeits gemeinschaft der Verleger von Unterhaltungsschrifttum verpflichtet sind, jedoch noch nicht in der Arbeitsgemeinschaft cingegliedert sind, haben bis spätestens zum 10. März 1937 die Anmeldung zu voll ziehen. Verlage, die bisher die Vorlage der Manuskripte freiwillig vollzogen, werden hierdurch nicht berührt. Die Anmeldungen sind zu richten an: Arbeitsgemeinschaft der Verleger von Unterhaltungsschrifttum, Berlin W 8, Mohrenstr. 6k>i Leipzig, den 10. Februar 1937 Karl Baur, Leiter der Fachschaft Verlag Bekanntmachung der Beratungsstelle (Über wachungsstelle) für das Leihbüchereiwesen Buchlistcn In unserer letzten Bekanntmachung haben wir die Leihbücherei- Inhaber auf die Pflicht hingewiesen, die Bücher, die sie neu ein stellen, auf ihren Inhalt zu Prüfen, oder beim Einkauf die Bücher zu berücksichtigen, die in den Listen der Beratungsstelle vermerkt sind. Nachprüfungen haben ergeben, daß diese Vorschrift vielfach nicht beachtet wurde. Wir verweisen deshalb die Leihbibliothekare noch einmal auf 201
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