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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.02.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1937-02-20
- Erscheinungsdatum
- 20.02.1937
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- Deutsch
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Verzeichnis der Fachbuch-Auswahllisten >S. umstehende Bekanntmachung) BesteU-Nr. Titel Seitenzahl l>1 Müllerei — Bäckerei — Konditorei 4 02 Fleischerei — Konserven — Fisch — Zucker- und Marga rine-Industrie. Molkereiwaren, Kolonialwaren, Kühl anlagen, Tabakwaren S 03 Brauerei — sonstig« Geiränkeerzeugung. Gasiwirisgewerbe 4 04 Textilherstellung — Färberei 4 05 Gerberei — Sattlerei — Schuhmacherei 2 00 Herren-, Damen-, Kops-, Wäschebekieidung, Kürschnerei — Pelztierzucht — Wäscherei 4 07 Chemie 6 08 Gas-, Wasser- und Elektrizitätsversorgung 4 00 Elektrotechnik 0 10 Funktechnik 4 11 Eisenbahnverkehr 4 12 Post- und Fernmeldetechnik 2 13 Krasisahrzeugverkehr — Krasifahrzeughandwerk 0 14 Schissahrt — Luftverkehr 2 15 Steine — Baustoffe — Keramik — Glas 8 16 Bank: Allgemein—Statik-Vermessung—Hoch-u-Tiesbau 0 17 Bau II: Straßen — Brücken — Wasser — Betonbau — Brunnenbau, Maurerei und Pflasteret 4 IS Baunebengewerbe I: Schlosserei, Dachdeckerei, Installation, Heizung 4 18 Baunebengewerbe II: Malerei, Tapeziererei, Poisterei, Glaserei 4 20 Papier — Druck 6 Bestell-Nr. Titel Seitenzahl 21 Photo 6 22 Holz 6 23 Bergbau 2 24 Eisen- und Meialierzeugung — Gießerei 6 25 Metallbearbeitung 10 26 Maschinen-und Fahrzeugbau 8 27 Feinmechanik — Optik — Uhren — Edelmetalle 4 28 Handel 6 29 Banken 4 30 Versicherungen .6 31 Öffentliche Verwaltung 6 32 Feuer — Katastrophen — Luftschutz 2 33 Landwirtschaft I: Allgemein — Betriebswirtschaft — Bauern- und Bobenrecht 4 34 Landwirtschaft II: Acker- und Pflanzenbau, Weinbau, Ge- räiekunde 6 35 Landwirtschaft III: Tierzucht 6 36 Gartenbau 6 37 Korst und Aagd 8 38 Schönheitspflege 2 39 Apotheken- und Drogistengewerbe 40 Hauswirtschaft 6 44 Gesundheitswesen — Wohlfahrtspflege 42 Presse — Schrifttum 43 Musik — Theater — Film — Rundsunk 44 Allgemein« und kausmännische Literatur. . 20 Aufruf der Fachschaft Handel der Gruppe Buchhandel in der Reichsschrifttumskammer Das Fachbuch ist die Grundlage der Leistungssteigerung im Rahmen des zweiten Vierjahresplanes und gehört in die Hand eines jeden schaffenden Deutschen. Ich erwarte, daß die Angehörigen der Fachschaft Handel sich mit ganzer Kraft für die Fachbuchwerbung einsetzen, um auch ihrerseits den Willen des Führers, Deutschland frei zu machen, zu erfüllen. Hamburg, den 15. Februar ryz/ Hermann-Lion Sippel, Leiter der Fachschaft Handel Mitteilung der Geschäftsstelle der Reichs schrifttumskammer, Gruppe Buchhandel LchrlingScinstellung, Abschluß der Lehre — Arbeitsbuch Es besteht Veranlassung, jetzt vor der Neueinstellung von Lehr lingen im Buchhandel noch einmal auf folgendes hinzuweisen: Die Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Einführung eines Arbeitsbuches vom 16. Mai 1935 schreibt in ihrem Z 6 vor, daß der Unternehmer den Tag des Beginnes und die genaue Art der Beschäftigung von Arbeitern und Angestellten unverzüglich dem für den Sitz des Betriebes oder der Haushaltung zuständigen Arbeitsamt aus dem vorgeschriebenen Formblatt anzuzeigen hat. Ent sprechendes gilt auch für die Anzeige über die Wohnungsvcrände- rung. Die Unterlassung dieser Anzeige ist gemäß H 17 der Ersten Durchführungsverordnung strafbar. Für die am 1. April in großem Umfange erfolgende Beendigung von Lehrverhältnissen ist ein Erlaß von Bedeutung, den der Herr Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung über die Ergän zung des Arbeitsbuches herausgegebcn hat. Der Abschluß der Lehre ist auch im Arbeitsbuch einzutragen. Lehrherren sind jedoch zur Vor nahme irgendeiner Eintragung grundsätzlich nicht befugt. Beendet ein Gefolgschaftsmitglied seine Lehre, so hat der Lehrherr das Arbeitsbuch des Lehrlings mit dem Lehrbrief und sonstigen Unterlagen über den Abschluß der Lehre dem Arbeitsamt vorzulegen, das das Arbeitsbuch ergänzt und die nachträglichen Eintragungen beglaubigt. Alle Ein tragungen dürfen also nur vom Arbeitsamt vorgenommen werden. Die Erfahrungen, die der Herr Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung während der Einführungszeit des Arbeitsbuches gesammelt hat, lassen erkennen, daß diese Anzeigeneingänge besonders bei mittleren und kleineren Betrieben noch erheblich zu wünschen übrig lasten. Sämtliche Mitglieder der Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel, werden deshalb hiermit noch einmal auf ihre Pflicht gegenüber dem Arbeitsamts hingewiesen. Wir weisen ferner auf unsere Bekanntmachung im Börsenblatt vom 29. Oktober 1936 hin, in der mitgeteilt wurde, daß sich der Herr Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung mit der Ein tragung des Besuches der Reichsschule des Deutschen Buchhandels und des Bestehens der Gehilsenprüsung in das Arbeitsbuch einver standen erklärt hat. Auch diese Eintragungen dürfen nur vom Arbeits amt des Wohnortes des Arbeitsbuchinhabers vorgenommen werden. L e i p z i g, den 17. Februar 1937 Th ulke Bekanntmachung der Beratungsstelle (Über wachungsstelle) für das Leihbüchereiwesen Wir nehmen Veranlassung, die Inhaber der Leihbüchereien daran zu erinnern, daß sie allein für den Einkauf ihrer Bücher ver antwortlich sind, auch ihren Lesern gegenüber. Sie haben sich daher, bevor sie einkaufcn, des Inhalts der angebotenen Bücher zu ver gewissern, oder die Listen der Beratungsstelle zu benutzen. Die unvernünftige Sucht nach Neuigkeiten der Leser entschul digt den leichtsinnigen Einkauf von Büchern nicht, die den Stand der deutschen Leihbücherei Herabdrücken. Wir warnen die in Frage kommenden Leihbüchereien. Wir er suchen um genaue Beachtung dieser Warnung und bitten in Zweifels fällen bei der Beratungsstelle sllberwachungsstelle) für das Leih- büchereiwefen, Berlin NW 7, Mittelstraße 15, anzufragen. Berlin, den 18. Februar 1937 Der Leiter: L. Hürter 154
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