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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.02.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1937-02-20
- Erscheinungsdatum
- 20.02.1937
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- Deutsch
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auch dem Provinzteil, dem lokalen, ja sog>ar d-em außen politischen Teil des Blattes gestellt. Seine Arbeit beschließt der Verfasser mit folgenden Sätzen: »Man könnte die Begründung des kulturpolitischen Führungsanspruches in den Tageszeitungen durch eine stattliche Reihe spezieller Überlegungen fortsetzen. Es geht jedoch vorerst nicht um die haarscharfe Verzahnung des Problems, sondern um den Hinweis, daß die kulturpolitische Blickrichtung von oben herab den Aufgabenkrcis durchstrahlt, und daß durch sie eine gänzlich neue Ausgangs- und Aufstiegsstellung für den schöpferischen Journalismus gewonnen werden kann«. Wir wissen, daß die deutsche Presse auf dem Wege zu diesem Ziele ist, das beweisen nicht allein die Betrachtungen und Berichte über die Neuordnung des kulturellen Lebens, das beweisen die Ver öffentlichungen, die die grundsätzlichen Forderungen in die Tat um gesetzt haben, das beweist auch die Aufmerksamkeit, mit der sich be sonders die Presse in den einzelnen Gauen für die für sie wichtigen kulturpolitischen Ereignisse einsetzt, so zum Beispiel für die Kultur- mochen. Hier ersteht vor dem Leser ein geschlossenes Bild des Schaffens, aus dem besonders das Schrifttum, und damit auch das Buch, nicht wegzudenken sind. Die Reichsnotarordnung N8X'. — Im Neichsjustizministerium sind unter Beteiligung der berufenen Stellen.der Partei, besonders auch des NS.-Nechtswahrer- bundes die Vorarbeiten für die einheitliche Regelung des deutschen Nolariatswesen's geleistet morden. Das Ergebnis dieser Arbeiten ist die im Neichsgcsetzblatt veröffentlichte Reich snotarordnung vom 13. Februar 1937. Die neue Notarordnung stellt einen wesent lichen Schritt auf dem Gebiete der Vereinheitlichung des deutschen Nechtslebens dar, denn sie bringt -die einheitliche Ausbildung aller Notare und schafft für alle Notare die gleichen Voraussetzungen. Bis her war es beinahe in jedem Lande verschieden: es gab- »Nurnotare« und Anwaltsnotare, Notare mit der Befähigung zum Richteramt und Notare ohne Studium oder Examen. Bereits im Jahre 1933 hat der damalige Neichsjustizkommissar und heutige Neichsminister vr. Frank die ersten Grundlagen für eine einheitliche Regelung des Notariats wesens geschaffen. In den Reichsgruppen Rechtsanwälte und Notare des NS.-Nechtswahrerbundes wurden in zahlreichen Besprechungen und Tagungen die -bestehenden Schwierigkeiten erörtert und die Vor aussetzungen für ihre Lösung geschaffen. Die neue Reichsnotarordnung bestimmt einleitend, daß als Nechts- wahrer auf dein Gebiete vorsorgender Rechtspflege, ins besondere für die Beurkundung von Nechtsvorgängen, Notare bestellt werden. Die Notare sind Träger eines öffentlichen Amts (a>ber nicht Beamte) und führen ein Amtssiegel. Sie stehen zum Führer und zum Reich in einem öffentlich-rechtlichen Trcuverhältnis. Ihr Beruf ist kein Gewerbe. Zum Notar kann nur bestellt werden, wer Neichs- bürger ist und die Fähigkeit zum Nichtcramt besitzt. Für den Notar und für seinen Ehegatten müssen ferner hinsichtlich der Reinheit des Blutes die Voraussetzungen erfüllt sein, die an die Ernennung zum Beamten geknüpft sind. Selbstverständlich sind nur solche Personen zu bestellen, die die Gewähr dafür -bieten, daß.sie jederzeit rückhalt los für den nationalsozialistischen Staat eintreten, und die nach ihrer inneren Haltung und ihren Leistungen für das Amt eines Notars geeignet sind. Durch die Voraussetzung der Befähigung zum Nichteramt ist also für die Notare nunmehr eine einheitliche Ausbildung vorgeschrieben: sie müssen in Zukunft Rechtswissenschaft studiert und die beiden juristischen Staatsprüfungen bestanden haben. Außerdem ist in der Verordnung vorgcschrieben, daß in der Regel zum Notar nur bestellt werden soll, wer sich einem einjährigen Probedienst und einem drei jährigen Anwärterdienst als Notariatsassessor unterzogen hat. Um einer schädlichen Konkurrenz und damit einer Beeinträchti gung der Rechtspflege von vornherein vorzubeugen, ist vorgesehen, daß nur so viele Notare bestellt werden, wie den Bedürfnissen einer geordneten Rechtspflege entspricht. Dafür werden aber die Notare zur hauptberuflichen- Amtsausübung bestellt, sic dürfen nicht nebenbei Beamte sein, und eine bezahlte Nebenbeschäftigung können sie nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde übernehmen. Dadurch ist ver hindert, daß Notare als Rechtsberater in Unternehmen eintreten und auch sonst Plätze einnehmen, die von Rechtsanwälten oder anderen freiberuflichen Nechtswahrern auszufüllen sind. Eine besondere Schwierigkeit schien es zunächst bei der Verein heitlichung des Notariatswesens zu bereiten, daß zum Teil, z. B. in ganz Preußen, Rechtsanwälte neben ihrer Anwaltstätigkeit zum Notar bestellt wurden. Die neue Verordnung vom 13. Februar 1937 räumt diese Schwierigkeit aus dem Wege, indem sie bestimmt, daß der Notar, wenn dies einer geordneten Rechtspflege dienlich ist, bei dem Amts gericht, in dessen Bezirk er seinen Amtssitz hat, als Rechtsanwalt zugelassen werden kann. Soweit in bestimmten Gerichtsbezirken nach der bisherigen Nechtsentwicklung ein Bedürfnis besteht, können dort auch Rechtsanwälte für die Dauer ihrer Zulassung bei einem be stimmten Gericht (Landgericht oder Oberlandesgericht) -als Notare zu nebenberuflicher Amtsausüdung bestellt werden. Dadurch, daß nun mehr einheitlich die volljuristische Ausbildung Voraussetzung für die Ernennung zum Notar ist, sind die Notare in allen deutschen Ländern gleichgestellt. In den weiteren Bestimmungen regelt die Reichsn-otarorönung dann den Aufgabenbereich des Notars, der in mancher Hinsicht für einzelne Länder gegenüber deren bisherigem Rechlszustand erweitert worden ist, ferner die Vertretung des Notars bei Abwesenheit oder Ver hinderung, das Erlöschen des Amts und die vorläufige Amtsenthebung. Im zweiten Teil der Verordnung werden die Vorschriften über die Neichsnotarkammer und Notarkammern, über ihren Aufbau, ihre Verwaltung und ihre Aufgaben gegeben und schließlich Über gangsbestimmungen erlassen. Nach den allgemeinen Übergangsbestim mungen bleibt im Amte, wer vor Erlaß der Verordnung zum Notar bestellt worden ist. Der bisher zum Notar bestellte Rechtsanwalt bleibt in jedem Fall für die Tauer seiner Zulassung als Anwalt auch Notar. R. L. Gau Berlin, Gruppe Buchhandel i. d. Reichsschrifttumskammer Fachschaft der Angestellten Unsere nächste Fachschaftssitzung mit anschließendem Kamerad- schaflsabend findet am 24. Februar, 20 Uhr in der Gaststätte »Wil helmshof«, Anhaltstraße 12 statt. Es spricht I)r. Maier, Lehrer an der Neichsschule des Deutschen Buchhandels, Leipzig, über das Thema »Politische Dichtung der Gegenwart«. Um das auf der Neichsschule gepflegte Zusammengehörigkeitsgefühl zu festigen und zu vertiefen, finden in Zukunft in kurzen Zeitabständen Arbeitsabende aller ehemaligen Neichsschüler Groß-Berlins statt. Alles Nähere wird in der Sitzung bekanntgegeben. Ich bitte um regen Besuch dieser Sitzung. Insbesondere erwarte ich die Teilnahme aller in Berlin ansässigen ehemaligen Reichsschüler. Walter Schulze. Verzeichnis von Schrifttumsauskunftstellen Der Deutsche Normenausschuß hat es übernommen, gemeinsam mit der Reichsgemeinschaft der Technisch-Wissenschaftlichen Arbeit eine Neubearbeitung der Schrift »Vermittlungsstelle für den Technisch- Wissenschaftlichen Quellennachweis« herauszug-eben. Das Verzeichnis soll neben den technischen Wissenschaften auch die Naturwissenschaften sowie solche Wissenschaften umfassen, in denen die Technik eine Rolle spielt, z. B. Medizin und Landwirtschaft. Zur Sammlung der Unter lagen für dieses Verzeichnis versendet der Deutsche Normenausschuß einen Fragebogen an Schrifttumsauskunftstellen. Schrifttums-auskunft- stellen, die ihn bisher noch nicht erhalten haben, können den Frage bogen beim Deutschen Normenausschuß, Berlin NW 7, Dorotheen straße 40 -anfordern. Gehilfenprüfung in Düffeldorf Die diesjährige Gehilfenprüfung des Gaues Düsseldorf findet am Sonntag, dem 21. Februar 1937 unter dem Vorsitz des Gauobmannes in der Firma Deiters nationale Buchhandlung in Düsseldorf statt. Zur Teilnahme sind 16 Prüflinge gemeldet. Personalnachrichten Herr Paul Seidel, der am 16. Februar sein 40jähriges Ar beits-Jubiläum bei der Firma Fr. Luöw. Herbig in Leipzig be ging, wurde von der Firma durch Geschenke und eine Feier im Be triebe geehrt. Hauptschrtftleiter: vr. Hellmuth Langenbucher, Schömberg. — Stellvertreter des Hauptschriftletters: Franz Wagner, Leipzig. — Verantw. Anzeigenleiter: Walter Herfurth, Leipzig. — Verlag: Verlag des Börsenvcreinö der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. — Anschrist der Schriftlcitung und Erpe- dition: Leipzig 6 1, Gerichtsweg 26, Postschließfach 274/75. — Druck: Ernst Hcdrich Nachs., Leipzig 0 1. Sospitalstraße 11a—13. — DA. 7952/1. Davon 6500 durchschnittlich mit Angebotene und Gesuchte Bücher. — *) Zur Zeit ist Preisliste Nr. 8 gültig! 160 Nr. 42 Sonnabend, den 20. Februar 1937
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