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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.03.1928
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1928-03-01
- Erscheinungsdatum
- 01.03.1928
- Sprache
- Deutsch
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jdi- 52, I, März 1928, Redaktioneller Teil. pSrsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 2, Der Vorstand, Der Vorstand setzt sich zusammen aus 1, dem ersten und zweiten Vorsteher, 2, dem ersten und zweiten Schristsührer, 3, dem ersten und zweiten Schatzmeister. Außerdem ist die Wahl eines geschäftssührenden Vorstandsmitgliedes, welches der Entlastung des Gesamtvorstandes dienen soll, vorzusehcn, Art und Dauer der Bestellung sowie die Abgrenzung der Kompetenzen gegenüber dem Gesamt vorstand und der Leitung der Geschäftsstelle sind hierbei festzulegen. Die Tätigkeit der unter 1—3 genannten Mitglieder im Vorstand ist ehrenamtlich und soll aus sechs nacheinander folgende Jahre beschränkt werden, abgesehen von der Person des ersten Vorstehers, der aus der Reihe der amtierenden Vorstandsmitglieder gewählt werden kann. Doch soll auch der erste Vorsteher, wenn ec vor seiner Wahl zum ersten Vor steher schon ein anderes Borstandsamt bekleidet hat, keinesfalls länger als insgesamt zwölf Jahre im Vorstand verbleiben. Spätere Neuwahl ehemaliger Vorstandsmitglieder in den Vorstand ist zulässig, doch muß zwischen dem Ablaus der ersten auf 6 Jahre (beim ersten Vorsteher auf 12 Jahre) beschränkten Amtstätigkeit und der späteren Neuwahl mindestens ein Jahr liegen. Für die Zusammensetzung des Vorstandes ist Rücksicht auf die Wahrung der Parität von Verlegern und Verbreitern nicht erforderlich. Die näheren Bestimmungen über die Obliegenheiten der Vorsteher, Schriftführer und Schatzmeister (K§ 25—27) sind den tatsächlichen Verhältnissen im Wortlaut anzupassen oder aus der Satzung zu streichen, 3. Der Fachausschuß, Der Fachausschuß setzt sich zusammen aus 16—20 Verlegern, 16—20 Verbreitern, 4—5 Zwischenhändlern, die sämtlich Mitglieder des Börsenvereins sein müssen. Der Vorstand des Börsenvereins erhält das Recht, die Verteilung der Anzahl der Ausschußmitglieder auf die ein zelnen anerkannten Fachvereine innerhalb der satzungsgemäß gezogenen Grenze vorzunehmen und veränderten Verhält nissen in einzelnen Fachvereinen oder Neugründungen von Fachvereinen Rechnung zu tragen. Der Gesamtheit der Fach vereine der Verleger und der Verbreiter muß hierbei stets die gleiche Anzahl Ausschuß-Mitglieder zugewiesen werden. Die anerkannten Fachvercine sollen die ihnen vom Vorstand des Börsenvereins zugestandene Anzahl von Mit gliedern in den Fachausschuß delegieren. Hierbei soll aus die territoriale Gliederung des Börsenvereins möglichst weit gehend Rücksicht genommen werden, sodaß die Fachdelegierten gleichzeitig Mitglieder möglichst vieler Kreisvereine sind. Die Fachvereine sollen sich hierbei vor der Delegation tunlichst mit denjenigen Kreisvereinen, aus deren Mitgliederreihen sie eine Person delegieren wollen, über diese Person in Verbindung setzen und gegebenenfalls anderweitige Vorschläge cntgegennchmen. Das Recht der letzten Entscheidung über den Delegierten verbleibt aber stets dem Fachvcrcin, Werden durch die Delegierten sämtlicher Fachvereine im Fachausschuß nicht gleichzeitig mindestens 6 Kreisvereine durch Mitglieder vertreten, so steht dem Vorstand des Börsenvereins das Recht zu, von denjenigen Fachvereinen, die seiner Ansicht nach bei der Ernennung ihrer Delegierten der territorialen Gliederung des Börsenvereins nicht genügend Rechnung getragen haben, zu beanspruchen, daß sie an Stelle eines Delegierten einen anderen ernennen, bis dem Prinzip der terri torialen Gliederung in der Weise Rechnung getragen ist, daß durch die Delegierten sämtlicher Fachvereine gleichzeitig mindestens sechs Kreisvereine durch Mitglieder vertreten sind. Es bleibt den Fachvereinen überlassen, ob sie die Delegierten durch ihre Hauptversammlung oder ihren Vorstand bestimmen lassen wollen. Im Falle der Behinderung von Mitgliedern des Fachausschusses sind von den zuständigen Fachvereinen Stell vertreter zu benennen. Die Mitglieder des Vorstandes des Börsenvereins dürfen nicht Delegierte von Fachvereinen sein. Der Vorstand des Börsenvereins nimmt an den Arbeiten des Fachausschusses nur mit beratender und nicht mit beschließender Stimme teil. In den Sitzungen des Fachausschusses steht dem ersten Vorsteher des Börsenvereins der Vorsitz zu. Im Behinde rungssalle regelt sich die Vertretung nach H 25 b der Satzung, Der Aufgabenkreis des Fachausschusses umfaßt die wirtschaftlichen Fragen im Verkehr der Buchhändler untereinander und mit dem Publikum, Anträge wirtschaftlicher Art dürfen in der Hauptversammlung erst dann zur Abstimmung gebracht werden, wenn sie zuvor im Fachausschuß beraten sind und hierbei eine auf Annahme des Antrages gerichtete Zweidrittelmehrheit ge sunden haben. Der Fachausschuß soll im Herbst und vor Kantate jedes Jahres zusammentreten, im übrigen nach Bedarf, In jeder Hauptversammlung ist über die Tätigkeit des Fachausschusses zu berichten, 4, Der Kreisausschuß, Der Kreisausschuß setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden der vom Börsenverein anerkannten Kreisvereine oder deren Stellvertretern, Der Vorstand des Börsenvereins nimmt an den Sitzungen des Kreisausschusses mit beratender und beschließender Stimme teil. In den Sitzungen des Krcisausschusses steht dem ersten Vorsteher des Börsenvereins der Vorsitz zu. Im Behindc- rungssalle regelt sich die Vertretung nach H 25 d der Satzung, Der Kreisausschuß berät mit dem Vorstand des Börsenvereins alle Fragen der Organisation und Verwaltung, der Durchführung der Ordnungen des Börsenvereins, der gemeinsamen Werbung, der Fortbildung des buchhändlerischen Nachwuchses usw. Die Abstimmung im Kreisausschuß erfolgt mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Der Kreisausschuß kann selbständig Anträge an die Hauptversammlung bringen. Soweit es sich dabei um Anträge wirtschaftlicher Art handelt, unterliegen diese der Vorberatung durch den Fachausschuß und können in der Hauptver sammlung nur zur Abstimmung gebracht werden, wenn ihnen der Fachausschuß mit Zweidrittelmehrheit zustimmt. Der Kreisausschuß tritt nach Bedarf zusammen, mindestens aber im Herbst und vor Kantate jedes Jahres, 228
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