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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.01.1940
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1940-01-23
- Erscheinungsdatum
- 23.01.1940
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 19 (R. 7) Leipzig. Dienstag den 2S. Januar 1940 197. Jahrgang Wichtige Mitteilungen Frühjahrsabrechnung (Wiederholt aus Nr. 17) Bei dem Mangel an Arbeitskräften und in Voraussetzung weiterer Einberufungen mutz das Sortiment bereits jetzt mit der Frühjnhrsabrechnung beginnen. Im Einverständnis mit den Leitern der Fachschaft Verlag und der Fachgruppe Sorti ment richten wir deshalb an den Verlag die Aufforderung, um gehend die in K 31d der Vcrkehrsordnung geforderten Rech nungsauszüge wie auch die Rücksendungs-Rechnungen den mit ihm in Rechnnngsvcrkehr stehenden Sortimentern zu über mitteln. Reichsschrifttumskammer, Abt. in, Gr. Buchhandel Anweisung für die Mitglieder in den Fachschasten Verlag und Handel Aus gegebenem Anlaß werden die Mitglieder in den Fach schasten Verlag und Handel (einschließlich Fachgruppe Zwischen handel) darauf hingewiesen, daß die Amtliche Bekanntmachung der Reichsschcifttumskammer Nr. 117 (Gemeinsame Anordnung der Präsidenten der Reichsschrifttumskammer und der Reichs- prcssekammer) vom 22. Oktober 1936 nach wie vor ihre Gültig keit hat. Die Mitglieder werden angewiesen, dies in ihrer Arbeit zu beachten. Leipzig, den 20. Januar 1940 I. A.: Thulkc Belieferung von Zeitschristenbeziehern aus freigemachten Grenzgebieten Der Reichsverband für den werbenden Zeitschriftenhandel teilt mit, daß der Präsident der Reichspressekammer auf eine Anfrage wegen der Behandlung der Abonnenten aus den frei gemachten Gebieten folgende Auslegung der »Geschäfts- grund sähe für den werbenden Zeitschriftenhandcl« (Anhang zur Berufsschutzanordnung) bckanntgegeben hat: 1. Alle am Tage der Freimachung in einem Grenzgebiet bestehenden Abonnements einer Vertriebsfirma bleiben Eigentum dieser Firma, soweit nicht ein Verkauf an eine andere Firma vorgenommen wurde. 2. Jede Vertriebsfirma, bei der sich ein Bezieher aus den freigemachten Gebieten meldet und um Übernahme der Weiterbelieferung bittet, hat der bisherigen Lieferfirma hiervon unverzüglich Kenntnis zu geben. 3. Der Kundcnschutz erstreckt sich auch auf solche Bezieher aus den freigemachten Gebieten, die von einem Bezieher werber einer anderen Firma etwa zur Neubestellung einer Zeitschrift an Stelle der bisher bezogenen veranlaßt wer den. Es ist Aufgabe der neuen Lieferfirma, sich durch aus reichende Kontrolle darüber zu unterrichten, ob es sich bei dem vom Werber eingereichten Auftrag um einen Be zieher aus dem sreigemachten Gebiet handelt. 4. Die gemäß Ziffer 2 und 3 aufgefangencn Abonnements sind von der neuen Lieferfirma sorgfältig als Eigentum der bisherigen Lieferfirma zu verwalten und nach Kriegs ende bzw. auf Anforderung der ersten Lieferfirma bereits auch früher an diese zurückzugeben. 5. Die sonst geltende Reklamationsfrist für Umarbeitungen findet auf die unter Ziffer 2 und 3 erwähnten Fälle keine Anwendung. Buchhandlungen, die sich auch dem Zeitschriftcnvertrieb widmen und bei denen sich Bezieher aus den freigemachten Ge bieten melden, werden ersucht, die vorstehenden Weisungen der Reichspressckammer zu beachten. Blick auf die Lage des Der Krieg hat eine totale Umstellung des wirtschaftlichen Lebens mit sich gebracht. Wirtschaft und Verkehr sind aus die Erfordernisse der Kriegsführung eingestellt worden. Nicht in allen Zweigen des wirtschaftlichen Lebens ist diese Umstellung gleich stark vor sich gegangen und sichtbar geworden. Unser Buchhandel zählt zu den Zweigen, die noch am wenigsten be troffen wurden. Die Folgen der Rohstosfbcwirtschaftung haben sich im Buchhandel bisher nicht so ausgewirkt, daß die Freiheit seiner Absatzmöglichkeiten gehemmt wurde. Auch die während des Weihnachtsgeschäfts eingetretenen Schwierigkeiten in der Herstellung und in der Bedarfsbefriedigung des vertreibenden Buchhandels sprechen nicht gegen diese Tatsache. Diese Schwierig keiten waren mehr vorübergehender Natur. Sie wären wahr scheinlich bei dem unerwartet starken Begehren nach dem Buch auch unter normalen Verhältnissen eingctreten,' vielleicht nicht in dem vor Weihnachten eingetretenen Ausmaße, aber doch spür bar. Es kann erwartet werden, daß die Lücken in der Herstellung der Neudrucke wieder aufgeholt und die Verleger- und Sorti menterläger allmählich wieder aufgefüllt werden. Außerdem verfügt der Buchhandel — Verlag wie Sortiment — noch über beträchtliche Bestände an altem, gutem Schrifttum, das der Er innerung und des Absatzes wert ist. Selbst wenn wir damit rech- Sortiments im Kriege neu, daß die Rohstofslage der Buchherstcllung größere Einschrän kungen vorschreiben wird, so vermag diese Entwicklung den Buchhandel nicht so empfindlich zu treffen, daß sein Absatz- Volumen dadurch sehr vermindert und seine Arbeit für den Vertrieb gehemmt würde. Wir dürfen auch vertrauen, daß die künftige Herstellung von Büchern national und kulturell ver antwortungsbewußt erfolgt, damit die vorhandenen Rohstoff- inengcn wirklich — in unserem Sinne gesprochen — ethisch nutz voll verwendet werden und nicht in der Form unverkäuflicher Bücher in den Lägern der Verleger und Sortimenter hängen bleiben. Vom Gesichtspunkt des Absatzes aus gesehen kann nur eine günstige Entwicklung für die nächste Zeit erwartet werden. Schon im Weltkriege 1914—18 ist das Buch besonders be gehrt worden. Diesmal wird die Bedeutung des Buches als Mittel für die Aufklärung, Erziehung und Entspannung des Menschen und für die Verbindung zwischen Front und Heimat noch stärker in Erscheinung treten, wie wir es ja bereits im Weihnachtsgeschäft erfahren haben. Der Einsatz des Buches ruht auf den besten Vorbedingungen, und demzufolge wird auch der Absatz sein. Allerdings liegen für einige Sparten des vertrei benden Buchhandels die Verhältnisse nicht so günstig wie eben Nr I» Dienstag, den 23. Januar 1S<0 SS
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