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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.04.1930
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1930-04-29
- Erscheinungsdatum
- 29.04.1930
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- Deutsch
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96. 29. April 1930. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn.Buchhandel. zu berücksichtigen ist, daß seit der großen Krise von 1826 nach den Feststellungen der amtlichen Statistik der Lohn des gelern ten Arbeiters im Reich durchschnittlich um 20,3?S und der des ungelernten um 28,9°/« gestiegen ist; ja, gegenüber dem Beginn des Jahres 1925 ist sogar eine Steigerung von 42,6 bzw. 52,6^ zu verzeichnen. Angesichts eines solchen Lohnniveaus konnten sich naturgemäß auch die Gewerkschaften mit einer gewissen Stabilität absinden, und zwar umsomehr, als angesichts der starken Verschlechterung der Wirtschaftslage im Jahre 1929 die Kündigung von laufenden Lohntarisen sehr leicht zum Nachteil der Arbeitnehmer hätte ausschlagen können. Auch hat das amt liche Schlichtungswesen zweifellos das Verdienst gehabt, daß es ihm gelungen ist, die Ablauftermine der Lohntarise, namentlich in den wichtigeren Industrien, über einen größeren Zeitraum zu ver teilen, sodaß dadurch einer allgemeinen Lohnwelle von vorn herein die Anlaufmöglichkeit etwas genommen war. Daß die Entwicklung der Lebenshaltungskosten irgendwelche Erhöhungen nicht rechtfertigte, sei nur am Rande bemerkt. Unter der allgemeinen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere auch unter der großen Arbeitslosig keit, hat der Buchhandel ganz besonders zu leiden. Sobald die allgemeine Kaufkraft zurückgeht, wird in erster Linie an der Befriedigung kultureller Bedürfnisse gespart. Hinzu kommt der psychologische Gesichtspunkt, daß die Lektüre von Büchern eine gewisse Aufnahmebereitschaft voraussetzt, die bei den meisten Menschen dann nicht 'vorhanden ist, wenn sic von der Sorge um das nackte Dasein niedergedrückt werden. Eine allgemeine Nervo sität durchzieht in schlechten Zeiten das gesamte Wirtschaftsleben und wirkt sich in einer Zunahme der Streitigkeiten auf der einen und einer planlosen Hast und Verärgerung auf der anderen Seite aus. Dies ist kein Boden, auf dem die Pflege des Buches gedeihen kann. Somit war das Berichtsjahr sowohl für den Ver lag und seine Liefergewerbe wie für den Sortimentsbuchhandel ein Jahr schwerster Krisis. Trotzdem sind folgende Gehalts- und Lohnerhöhungen im Buchhandel zu verzeichnen: Landesgruppe Bayern: Erhöhung der Gehälter um 4?S, und zwar mit Wirkung vom 1. Februar 1930; unkünd bar bis 31. Januar 1931. Die Löhne der Markthelfer wurden am 1. Dezember 1929 erhöht. Sie wurden durch ungleichmäßige Zulagen von —.45 Mk. bis 1.30 Mk. aufgerundet. Die Erhöhung beträgt im Durchschnitt 3,7?S. Laufdauer bis I. Dezember 1930. Ortsgruppe Berlin: Ab 1. September 1929 Er höhung sowohl der Gehälter wie der Löhne um rund 5?L. Der Gehaltstarif gilt zunächst bis 30. Juni 1930 weiter, während der Lohntarif infolge Kündigung seitens beider Parteien mit Ende März abgelaufen ist. Die Gewerkschaften strebten eine Erhöhung der bisherigen Sätze an, die Arbeitgeber dagegen forderten einen Abbau der Löhne um 5"/». Durch Schiedsspruch, dem sich beide Parteien unterworfen haben, bleiben die bisherigen Löhne bis zum 30. September 1930 unverändert. Ortsgruppe Halle: Erhöhung der Gehälter um 4?L mit Wirkung vom 1. April 1930. Hinsichtlich der Löhne für Markthclfer konnte eine Verlängerung des Tarifs vom 1. De zember 1929 bis 31. März 1930 durchgesetzt werden. Ortsgruppe Leipzig: Ab I. Juli 1929 Erhöhung der Gehälter um 5A, im Zwischenbuchhandel insoweit eine wei tere Steigerung ab 1. Dezember 1929 als Angleichung der Ge hälter an die des Verlags und Sortiments erfolgte. Das Ab kommen ist unkündbar bis 30. April 1931. Auch die Markt helferlöhne sind am 1. Juli 1929 um 5"/» gesteigert worden, und zwar mit Wirkung bis 27. September 1930. Ab 29. September 1930 tritt eine weitere Steigerung der Löhne um 2'/-A ein, sodaß die Erhöhung insgesamt 7V-A ausmacht bei einer Lausdauer bis 30. April 1931. Ortsgruppe Magdeburg: Mit Wirkung vom l. September 1929 Erhöhung der Gehälter um durchschnittlich 5A, unkündbar bis 30. April 1931. Hamburg: Steigerung der Gehälter um etwa 6°/°. Lauf dauer vom 1. September 1929 bis 30. September 1930. Stuttgart weist die geringste Steigerung auf. Die Ge hälter erhöhten sich vom 1. Dezember 1929 bis 31. März 1930 etwa um 2^; ab 1. April 1930 erfolgte weitere Steigerung um 1°/». Laufdauer bis 31. Juli 1930. Die sozialpolitische Gesetzgebung beschränkte sich in der Hauptsache auf den Bereich der Sozialversicherung. Hier verdient insbesondere der erste Schritt zur Reform der Arbeitslosenversicherung in Gestalt des Gesetzes vom 12. Ok tober 1929 Hervorhebung, der jedoch nicht verhindern konnte, daß trotzdem die Zuschüsse des Reiches zu diesem Zweige der Sozial versicherung die öffentlichen Finanzen in eine ernste Krise stürzten, die im Augenblick noch keineswegs behoben ist. Wenn es nicht doch gelingt, wenigstens die reformbedürftigsten Punkte in Kürze durch eine Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz zu regeln, ist gar nicht abzusehen, wie eine Sanierung der öffentlichen Finanzen erfolgen soll. Natürlich ist es nicht damit getan, die Versicherungsleistungen einzuschränken und an ihre Stelle ledig lich die Leistungen der öffentlichen Fürsorge zu setzen; denn das bedeutet nur eine Verschiebung von einem Ressort ins andere. Vielmehr kommt es darauf an, zielbewußt der Arbeitslosigkeit an die Wurzel zu gehen und durch rücksichtslose Beseitigung der Ursachen der gegenwärtigen Unrentabilität der Betriebe den Weg freizumachen für einen wirtschaftlichen Wiederaufstieg und damit automatisch für eine Gesundung der Reichsfinanzen. Gewiß ist der Übergang außerordentlich schwer; denn er setzt voraus, daß der Wirtschaft Erleichterungen namentlich steuerlicher Art in einem Augenblick gewährt werden, in welchem das Steuer aufkommen schon zur Deckung des Bedarfs kaum ausreicht. Daraus ergibt sich als logische Folge, daß der Übergang nur mit Hilfe weitestgehender Ausgabendrosselung der öffentlichen Wirtschaft gefunden werden kann. Ange sichts der allgemeinen Sorge um die Gestaltung der Arbeits losenversicherung ist die geplante Reform der Krankenversiche rung, die an und für sich auch dringend notwendig ist, in den Hintergrund getreten. Doch wird man auch an diesem schwieri gen Problem nicht mehr lange vorübergehen können. Es ist allerdings eine alte Beobachtung, daß von einer großen Arbeits losigkeit auch die Krankenversicherung regelmäßig stark in Mit leidenschaft gezogen wird, sodaß man immerhin hoffen kann, wenn es gelingt, das Problem der Arbeitslosenversicherung einigermaßen befriedigend zu lösen und durch eine Erleichterung der Belastung der Wirtschaft die Arbeitslosigkeit einzudämmen, auch auf dem Gebiete der Krankenversicherung eine Besserung zu erzielen. Im Rahmen der gesetzgeberischen Borbereitungsarbeiten ist vor allem der Entwurf des Arbeitsschutzgesetzes weiter behandelt worden, dessen Kernstück bekanntlich die Rege lung der Arbeitszeit darstellt. Der weitere Verlauf der Dinge hat gezeigt, daß die Wünsche der Wirtschaft bisher nur sehr unvollkommen berücksichtigt worden sind, sodaß man es in ge wissem Sinne nur begrüßen konnte, wenn der Entwurf bisher noch nicht zum Gesetz erhoben worden ist. Immerhin ist zu be sorgen, daß gerade die Frage der Arbeitszeit, die jetzt wohl in fast allen Manteltarifen langfristig geregelt ist, durch das zu erwartende neue Gesetz wiederum einen Konfliktgegenstand zwi schen den Tarifparteien bilden wird. Auch der Entwurf eines Berufsausbildungsgesetzes, der den Buch-' Handel in seiner Allgemeinheit wiederholt beschäftigt hat, ist nach seiner Beratung im Reichswirtschaftsrat und Rcichsrat an den Reichstag gelangt und nach erfolgter erster Lesung dessen Sozialpolitischem Ausschuß überwiesen worden. Leider hat sich auch bei der Beratung dieses Entwurfes gezeigt, daß man zwar auf Grund der Reichsverfassung ein aus wirtschaftlichen Sach verständigen paritätisch zusammengesetztes Gremium in Gestalt des Reichswirtschaftsrats gebildet hat, dessen Gutachten aber von den gesetzgebenden Faktoren des Reichsrats und Reichstags, ins besondere aber auch von der Regierung selbst nur sehr unzuläng lich berücksichtigt werden. Dies ist umso bedauerlicher, als gerade bei den sozialpolitischen Gesetzentwürfen anzunehmen ist, daß diese Fragen schon im Reichswirtschaftsrat viel gründlicher und sachkundiger behandelt werden als in den ausschließlich politisch 395
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