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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.10.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-10-29
- Erscheinungsdatum
- 29.10.1936
- Sprache
- Deutsch
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Nummer 3öS, 29. Oktober 1986 Börsenblatt für öen Deutschen Buchhandel öund Neicksdeuttcker Vuckkändler verickt über die Hauptversammlung am L4. Oktober in Weimar Der Leiter des deutschen Buchhandels Wilhelm Baur er- öffnete die Hauptversammlung um 14 Uhr: Ich eröffne die Hauptversammlung des Bundes Reichsdeut scher Buchhändler, zu der ich ordnungsgemäß eingeladen habe. Ich begrüße Sie, meine Bcrusstameraden, hier in Weimar, der Stadt, in der unsere größten Geistesheroen gelebt und gewirkt haben. Ich begrüße unsere Gäste, an ihrer Spitze vom Propaganda-Ministe rium Herrn Vr. Hövel, von der Reichsschrifttumskammer Herrn vr. Heinl. Aus der Tagungsordnung werden Sie ersehen haben, daß diese außerordentlich kurz ist und sich lediglich mit zwei Punkten zu befassen hat. Während der erste Punkt der Tagungsordnung eine rein formale Sache ist, werden Sie im Anschluß daran einen Vor trag des Parteigenossen Reichsamtsleiters Hederich über »Die schrifttumspolitische Ausgabe der Parteiamtlichen Prüfungskom mission- hören. Ich begrüße Parteigenossen Hederich und danke ihm, daß er unserer Bitte, hier vor Ihnen, meinen Berufskollegen, einen Bortrag über sein Arbeitsgebiet zu halten, gern entsprochen hat. Ich glaube, daß die Gedanken, die Parteigenosse Hederich Ihnen heute darlcgen wird, nicht nur aus fachlichen Gründen interessieren werden, sondern daß Sie seinen Ausführungen auch mit einem persönlichen Interesse folgen werden, da sie Ihnen zei gen, in welcher Art und Form die Parteiamtliche Prüfungskom mission neben den bestehenden anderen berufenen Stellen ihre Aus gaben erledigt. Meine Berufskamcraden, wenn wir Sie diesmal in Weimar zu einer Hauptversammlung zusammengerufcn haben, so nicht des halb, um allmählich Kantate nach Weimar zu verlegen. Es ist von keiner Seite beabsichtigt, in den künftigen Jahren die »Woche des Deutschen Buches- mit Hauptversammlungen auszufüllen, sondern in Weimar wollen wir alle, die wir am deutschen Schrifttum arbeiten, die Eröffnung der Buchwoche feierlich begehen. Auch dieses Jahr werden wir dies wieder tun und danken heute schon dem Parteigenossen Reichsministei vr. Goebbels, daß er sich wie derum bereit erklärt hat, mit einer Großkundgebung sür das deutsche Buch einzutreten und zu werben. Die Hauptversammlung wurde deshalb auf den heutigen Tag und nach Wbimar berufen, da es zweckmäßig erschien, eine formal juristische Regelung zu tresfen, die innerhalb der beteiligten Kreise schon lange besprochen und nunmehr zur Durchführung kommen soll. Aus der Tagesordnung haben Sie ersehen, daß ich den An trag eingebracht habe, daß sich der Bund Reichsdeutscher Buch händler in eine Gruppe der Reichsschrifttumskammer umwandelt und infolgedessen seine Rechtsfähigkeit ausgibt. Ich muß Ihnen, bevor ich gemäß der Satzung die Bitte an Sie richte, meinem An trag stattzugcben, einige grundsätzliche Ausführungen über den Sinn und Zweck meines Antrages machen: Der Bund Reichsdeutscher Buchhändler wurde im Herbst 1934 gegründet, als man zu der Überzeugung kam, daß der Börsenver ein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig wegen seiner verschieden artigen Organisation, insbesondere auch bezüglich seiner Verbin dungen mit dem Ausland, auf die Dauer nicht in der Lage sei, Fachverband der Reichsschrifttumskammer zu sein. Man hat dann die im Börsenvcrcin bereits erfaßten reichsdcutschen Buchhändler in den neugegründetcn Fachverband übernommen und gleichzeitig alle nichtselbständigen Buchhändler sowie die Fachschast Leih bücherei eingegliedert. Juristisch gesehen war der Fachverband ein »Eingetragener Verein-. Er hatte sich also bezüglich seines Ausbaus nach den Be stimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu richten. Während noch 1934 der Ausbau der Reichskulturkammer in erster Linie durch die Verbände erfolgte, hat sich dies entsprechend dem Führerprin zip bald daraus gewandelt. Die alten Fachverbände haben ihre Vorsitzenden noch selbst gewählt und die zuständigen Präsidenten der Einzelkammern mußten mit ihnen arbeiten. Es erscheint heute im Zuge der straffen Zusammenfassung als logisch, daß die leiten den Persönlichkeiten der einzelnen Organisationen, die in der Rcichskulturkammer zusammengesaßt sind, durch ihre zuständigen Präsidenten berufen werden und demzufolge auch als ihre Beauf tragten ihr Amt ausüben. Ich habe, was ich vorweg nehmen will, meine Ausgaben nie anders als vom Standpunkt des auf diesen Posten berufenen Nationalsozialisten betrachtet und hätte nie durch Vereinsbestimmungen — so, wie sie das Bürgerliche Gesetzbuch vorsieht — meine Handlungsweise billigen oder mißbilligen lassen. Es ist heute aber an der Zeit, daß auch die letzten Reste, die dem Aufbau der ständischen reichsdeutschen Organisationen im Wege standen, ack aota gelegt werden. Ich glaube Sie damit alle eines Sinnes zu wissen. Man könnte mir nun cinwenden, daß mit der Beseitigung des »E. V.» aus dem Titel unseres Bundes jegliche Rechtsgrundlage dem Bund genommen und er an sich kein selbständiger Körper mehr sei. Ich will aus diese etwa aus Ihren Kreisen kom mende Frage jetzt schon antworten: Mit der Beseitigung des -E. V.- sind die Mitglieder des Bundes automatisch Mitglieder der Reichsschrifttumskammcr, also etwas, was sie bisher auch schon waren. Die organisatorische Einteilung bleibt wie bisher bestehen. Nach wie vor wird der Buchhandel in der Reichsschristtumskam- mer zusammengefaßt bleiben. Außerdem möchte ich betonen, daß diese vorgesehene Vereinheitlichung auch nicht bedeutet, daß die Verwaltung unbedingt zentralisiert und — soweit der Buchhandel in Frage kommt — etwa von Leipzig nach Berlin verlegt werden müßte. Der Plan der Rcichskulturkammer geht vielmehr nur aus die rechtliche Vereinheitlichung aus. An der Spitze des Buchhandels steht der vom Präsidenten der Reichsschrifttumskammer berufene Leiter, der kraft der ihm über tragenen Gewalt alle Anweisungen für den Buchhandel trifft, die zum Nutzen des Gesamten notwendig sind. Während der bisherige Vorsteher des Bundes seine Rechte und Pflichten aus der Satzung und damit praktisch von den Mitgliedern, also vom Verein her ablcitcte, ändert sich dies künftighin dahingehend, daß der Leiter des Buchhandels seine Befugnisse von oben herab kraft Vollmacht des Präsidenten erhält und wahrnimmt. Ich glaube, Ihnen nun klargemacht zu haben, daß sich, rein praktisch gesehen, an der Organisation nichts ändert — die Fachschaften bleiben genau so bestehen wie bisher, ebenso die Fachgruppen und die Einteilung der Gaue —, lediglich innerhalb der Reichsschrifttumskammer wer den noch Schranken beseitigt, die bis jetzt bestanden haben. In die sem Zusammenhang kann ich Ihnen Mitteilen, daß der heutigen Regelung Besprechungen zwischen dem Präsidenten der Reichs- schrifttumskammer und Parteigenossen Wülfing und mir voran gegangen sind, die zum Abschluß in einem Briefwechsel scstgelegt wurden. - - Es wird Sie interessieren, hier zu hören, daß nicht daran gedacht wird, die wirtschaftlichen Vereinigungen mit dieser Regelung zu berühren. Der Präsident der Reichsschrifttumskammer ist nach wie vor der Ansicht, daß die Wahrnehmung gewisser Wirt- / schaftlichcr Interessen buchhändlerisch-interner Art, wie die Ver-j kaufs- und Verkehrsordnung, Aufgabe des Börscnvereins der Deut- ! scheu Buchhändler ist und bleibt. Die Landesleitungen der Reichsschrifttumskammcr werden in Zukunft mehr wie bisher von Buchhändlern besetzt werden. Die 943
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