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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.10.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-10-29
- Erscheinungsdatum
- 29.10.1936
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1936
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Oer Mindestbeitrag von RM gilt nur für solche Firmen, deren Beitragssoll nach der Jahreslohn- und Gehalts summe einen niedrigeren Betrag als NM - ergeben würde. Der Beitrag ist in einer Summe auf das Sonder-Posischeckkonto Leipzig Nr. 6100z der Adolf-Hikler-Spende der deutschen Wirtschaft beim Bund Reichsdeutscher Buchhändler zu überweisen. Bei höheren Beträgen kann der Beitrag in drei gleichen Raten, und zwar die erste sofort, die zweite am 20. Dezember igz6, die dritte am 20. März iyz/ geleistet werden. Mit der Überweisung des ganzen oder eines entsprechenden Teilbetrages reichen die Firmen dem Bund Reichs deutscher Buchhändler eine Zustimmungserklärung ein, die im Bestellzettelbogeu der heutigen Nummer zu finden ist. Leipzig, den 27. Oktober iyz6 Thulke, Geschäftsführer Bekanntmachungen Bund Reichsdeutscher Buchhändler Der Leiter der Fachschaft Leihbücherei hat in meinem Ein verständnis Herrn Walter Ohme, Leipzig C l, Universitäts straße 5, seines Amtes als Gaufachschaflsberater der Fachschast Leihbücherei enthoben. Ohme, der bereits seit einigen Wochen von seinem Amt be urlaubt worden ist, hat versucht, die Mindestgebührenordnung der Fachschast Leihbücherei zu sabotieren. Ich erteile ihm hierdurch nachdrücklich einen Verweis. Anstelle des Herrn Ohme ernenne ich zum Gaufachschafts- berater der Fachschast Leihbücherei sür den Gau Sachsen II Herrn Max Schleppegrell, Leipzig C 1, Bayrische Str. II. Leipzig, den 22. Oktober 1936 Baur Geschäftsstelle des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler Arbeitsbuch Der Herr Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat sich damit einverstanden erklärt, daß die Tatsache des Besuches der Reichsschule des Deutschen Buch handels und des Bestehens der Gehilfenprüfung in das Arbeitsbuch eingetragen wird. Zuständig für die Eintragung ist das Arbeitsamt des Wohnortes des Arbeitsbuchinhabers. Da es sich um Fachschul bildung handelt, ist der Besuch der Reichsschule auf Seite 3 des Arbeitsbuches unter b) und das Bestehen der Gehilfcnprüsung auf derselben Seite unter c) einzutragen. Die Eintragungen werden mit Rücksicht auf den geringen Raum auf das Notwendigste beschränkt. Es wird lediglich eingetragen: »Reichsschule des Deutschen Buch handels« und »Gehilfenprllfung des Deutschen Buchhandels«. Der Herr Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wird den Arbeitsämtern entsprechende Anweisungen erteilen. Leipzig, den 28. Oktober 1936 Thulke Beratungsstelle (Überwachungsstelle) für das Leihbüchereiwesen 1. Jede Leihbücherei ist verpflichtet, die eingekauften Bücher zu erfassen, ebenso sind die Bücher, die ausgemerzt oder verloren gingen, anzugeben. Durch dieses Eingangs- und Uusgangsbuch muß jederzeit der Nachweis über Neueinstellungen oder Abschrei bungen zu erbringen sein. 2. Jode Leihbücherei ist verpflichtet, eine Liste oder Kartei zu führen, aus welchen der vorhandene Buchbestand jederzeit ersicht lich ist. Neueingänge sind ebenso in dieser Liste oder Kartei zu Vermerken, wie auch Abschreibungen. Diese Bücherliste oder Kartei muß folgende Angaben ent halten: u) Verfasser, alphabetisch geordnet: 1. Zuname, 2. Vorname; b) Titel des Buches; e) Ort, Verlag, Erscheinungsjahr. 942 3. Die Bücherliste oder Kartei muß so gehalten sein, daß bei Prüfungen durch die Beratungsstelle lllberwachungsstelle) für das Leihbüchereiwesen eine genaue Einsicht in den jeweiligen Buch bestand und eine genaue Kontrolle möglich ist. Ebenso muß der Leihbibliothekar in der Lage sein, jederzeit auf Grund dieser Kartei oder Buchbestandsliste Auszüge, die von der Beratungsstelle verlangt werden, anzufertigen. Auch die Aus züge müssen nach Namen der Verfasser alphabetisch geordnet sein. 4. Die von der Beratungsstelle verlangten Auszüge aus der Buchliste oder Kartei müssen so gehalten sein, daß sie bei einem Vergleich mit der Hauptliste übereinstimmen. Sämtliche Leihbüchereien sind verpflichtet, einen Nachtrag über alle Bücher einzusenden, die seit der Einreichung Ihrer Bücherlisten bei der Beratungsstelle (Überwachungsstelle) für das Leihbücherei wesen neu angeschasft worden sind. Diese Nachträge müssen bis spätestens 1. Dezember 1936 vor- liegcn und alle Neuanschaffungen bis I. Oktober 1936 enthalten. Berlin NW 7, den 20. Oktober 1936 Mittelstraße 15 Der Leiter Börsenverein der Deutschen Buchhändler Versand nach Polen und Danzig. Auf der gemeinsamen Tagung des deutschen und des polnischen Regierungsausschusses am 15. und 16. Oktober in Warschau ist noch einmal das Einverständnis darüber sestgestellt worden, daß folgende Gegenstände des Buchhandels in allen Fällen ohne Ver rechnungsschein ein- und ausgeführt werden können: Poln. Zolltarif Pos. 836: Bücher, Bilderbücher, Jugendfchriften, Alben mit überwiegendem Text, „ 837: Zeitungen und Zeitschriften „ 838: Kalender „ 839: Noten aus „ 840: mit der Hand ausgefllhrte Zeichnungen, Landkarten, Pläne, Noten sowie Ma nuskripte aus „ 842: Bilder, Zeichnungen, Steindrucke im gra phischen Verfahren ausgesührt Punkt 1, 2, 3 „ 843: Landkarten und Pläne auch in Atlanten aus „ 845: Triptikformulare aus „ 1163: Globen. Nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Börsenblatt Nr. 165 vom 18. Juli 1936 sind wiederholt von Verbrauchern bei Einführung der obenbczeichnctcn Waren oder bei der Aushändigung durch die polnischen Zoll- und Poststellen Vcrrechnungsscheine ge fordert worden. Es mußte daher über den Fortfall dieser Ver rechnungsscheine neu verhandelt werden. Im Amtsblatt des pol nischen Finanzministeriums soll möglichst bald eine Anweisung ergehen. Leipzig, den 29. Oktober 1936 vr. Heß
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