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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.10.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1936-10-10
- Erscheinungsdatum
- 10.10.1936
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- Deutsch
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Numm-r SS7, 10. Oktober IMS Das Reichsvolksschullesebuch Von Oberregierungsrat Dr. Galandi im Reichs- und Preußischen Ministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung Den nachstehenden Aufsatz entnehmen wir mit freund licher Erlaubnis des Verlages Franz Wahlen dem ersten Heft der Zeitschrift »Deutsches Schulverwaltungs-Archiv-, der neue» Folge des jetzt das Gesamtgcbtet — nutzer Fachschulen — des deutschen Schulwesens behandelnden »Volksschularchivs«, das seit 32 Fahren im Verlag Kranz Wahlen in Berlin er scheint. D. Schrift!. Die hervorragende Bedeutung des Lesebuches für die Er ziehungsarbeit der Volksschule und die Notwendigkeit, an diesem wichtigen Punkte die nationalsozialistische Weltanschauung ge schlossen in die gesamte deutsche Jugend zu tragen, haben den Reichserziehungsminister veranlaßt, ein einheitliches Volksschul lesebuch für das ganze deutsche Reich zu schaffen. An die Stelle von über hundert Lcsebuchwerken mit über dreihundert verschie denen Bänden tritt nunmehr ein einziges Werk (2., 3. und 4., 5. und 6., 7. und 8. Schuljahr). Es wird ein Lesebuch geschaffen, dessen Inhalt zum überwiegenden Teil im ganzen Reichsgebiet übercinstimmt. Nur ein kleiner Teil wird mit heimatlichen Stoffen den Eigenarten der deutschen Stämme Rechnung tragen. Zu die sem Zwecke sind zweiundzwanzig Gebiete — sogenannte Lesebuch landschaften — abgegrenzt worden, die jeweils eine sich durch die Heimatstofse unterscheidende Ausgabe erhalten. Diese Aufgabe und die damit verknüpfte Verantwortung machen es notwendig, die Arbeiten zur inhaltlichen Gestaltung des Buches an einer Stelle zusammenzusassen. Nach den Vorschlägen der in den verschiedenen Landschaften gebildeten Ausschüsse wer den die Kern- und Heimatleile der einzelnen Bände dem Reichs erziehungsministerium zur abschließenden Bearbeitung vorgelegt. lJm nächsten hier aus Platzgrtinden weggelassenen Absatz beschäftigt sich der Verfasser mit den Erwägungen, Plänen und Vorarbeiten, die zu der dann getroffenen Regelung geführt haben und fährt dann fort:) Sollten die Gefahren einer wirtschaftlichen Erschütterung und die gefürchtete Verschiebung des Arbeitseinsatzes vermieden werden, so blieb für das Reichscrziehungsministertum kein anderer Weg, als sclbst neben der inhaltlichen auch die w ir t s ch a f tl i ch e Planung des Reichsvolksschullesebuches in Angriff zu nehmen und so gleichzeitig auch Einheitlichkeit der Ausgabe und des Preises sicherzustellen. Es versteht sich von selbst, daß diese Aufgabe nicht vom grünen Tisch, sondern nur in enger Fühlungnahme mit den Organen des wirtschaftlichen und politischen Lebens gelöst werden konnte. Neben der Beteiligung der zuständigen Reichsministericn bestand demgemäß eine ständige Zusammenarbeit mit den Länder- regierungcn, mit Dienststellen der NSDAP., mit der Arbeits gemeinschaft der Schulbuchverleger, der Standesvertretung des Handwerks und den Industrie- und Handelskammern. Für die zahlreichen technischen Fragen und zur Beratung in verlagswirtschastlichen Angelegenheiten wurde ferner dem Reichserziehungsministerium die Reichsgeschäftsstelle für die Herausgabe von Volksschullesebüchern ange gliedert und ein Verlagsfachmann mit ihrer Leitung beauftragt. Aus der Tatsache, daß bei dem Reichsvolksschullesebuch nicht ein neues zusätzliches Betätigungsfeld geboten, sondern ein altes neu aufgeteilt werden sollte, ergab sich für die Planung der G r u n d s a tz, in die organisch gewachsenen wirtschaftlichen Verhält nisse so wenig wie möglich einzugreifen. Sie konnte sich daher auf eine Regelung für das Verlagsgewerbe beschränken, in dessen Händen bisher Herausgabe und Vertrieb von Volksschullese büchern im wesentlichen gelegen hatten. Aufgabe der Planung war es somit, den Kreis der beteiligten Verleger zu bestimmen, ihr Beteiligungsverhältnis sestzusetzen und die näheren Bedingungen der Beteiligung zu regeln. Bei der ersten Aufgabe mußte einerseits auf den in fach gerechter Arbeit erworbenen Besitzstand, andererseits aber auch darauf Rücksicht genommen werden, daß das Rad der wirtschaft lichen Entwicklung ohne Erschütterungen nicht zu weit zurück gedreht werden konnte. Ein genaues Studium des Lesebuch handels in dem letzten Jahrzehnt und in einem vergleichsweise herangezogenen Vorkriegsjahrgang wurde der Ermittlung der am Lescbuchgcschäft zu beteiligenden Firmen zugrunde gelegt. Dabei wurden nicht nur Umsatz und Verbreitung, sondern auch Ausstattung und Preis der einzelnen Lesebuchwerke sowie die Eigenheiten der Wirtschaftsweise und der Kalkulation einzelner Verlagsgeschäfte berücksichtigt Es gelang auf diese Weise, rund vierzig Verlagsge schäft e in den Kreis der an der Herausgabe des Reichsvolksschullese buches Beteiligten einzubeziehen. Die Frage, in welcher Weise das zukünftige Betätigungs feld an diese Verleger aufgeteilt werden sollte, bedurfte gleichfalls sorgfältigster Prüfung. Nachdem an Hand eingehender Frage bogen ihre Anteile an dem gesamten früheren Lesebuchgeschäst er mittelt waren, hätte es naheliegen können, auch ihre zukünftige Beteiligung nur durch Zuweisung einer zahlenmäßig bestimmten Auflagequote von der Gesamtauflage zu regeln und jedem Ver leger die Auswahl seines Absatzgebietes freizustellen. So natürlich dies auf den ersten Blick scheinen mag, so wäre doch damit die Gefahr eines Wettbewerbs um den Absatz mit allen unerfreu lichen Nebenerscheinungen heraufbeschworen worden. Die Kon trolle über die Einhaltung der vorgeschriebenen Auslagezifsern wäre unmöglich, die glatte Abwicklung des Absatzes in Frage ge stellt gewesen. Damit erwuchs die Aufgabe, jedemBerlegereinAbsatz- gebiet zuzuweisen, das ihm einen seiner Quote entsprechenden Umsatz gewährte, zugleich aber gesunde Absatzverhältnisse ermöglichte. Die Unterlagen hierfür wurden durch Erhebungen über die in den einzelnen Gebieten ansässigen Schulkinder und über die früheren Absatzgebiete der Verleger geschaffen. Unter Rücksichtnahme auf die vorhandenen Geschästsbeziehungen, auf die Notwendigkeit, die Zulassung einer zu großen Zahl von Verlegern in einer Lesebuch- landschast ebenso wie die Verbreitung eines Verlegers über zu viele Lesebuchlandschaften zu verhindern, wurden hiernach die Ab satzgebiete im einzelnen abgegrenzt. Daneben wurden die E i n z el h e it en für die Durchführung der Lesebuchplanung festgelegt... Ebenso mußte auch bezüglich der Ausstattung des Buches, der Schriftarten, der Bebilderung und des Einbandes sowie bezüglich der besonders wichtigen Preisge- staltungder Einfluß des Ministeriums sichergestellt werden. Eine Vergütung für die Überlassung der Herstellungs- und Vertriebsrechte hat das Reichserziehungsministerium nicht bean sprucht, es ist allerdings vorgesehen, daß die verhältnismäßig ge ringen Kosten der Planung auf bie Verlagssirmen nach dem Ver hältnis ihrer Absatzquoten umgelegt werden. Alle diese für die Ausgestaltung der Beziehungen zwischen dem Reichserziehungsministerium und der Verlegerschaft grund legenden Bestimmungen sind durch den sogenannten Grund lagenerlaß und die ihm beigefügte Geschäftsordnung für die Reichsgeschästsstelle für die Herausgabe von Volksschullesebüchern — E IIu 580 — vom 3. März 1935 festgelcgt worden. Die Ausgestaltung des Verhältnisses mit jedem Verleger erfolgt in einzelnen Verträgen. Um die Begründung einer Mono polstellung der einmal herangezogenen Verleger zu vermeiden und die Verwertung der im Lause der Planung gesammelten Er fahrungen zu ermöglichen, wird der Vertrag mit jedem Verleger nur auf die Dauer von vier Jahren und nur für den jeweils fertiggestcllten Lesebuchband abgeschlossen. Dis wirtschaftlich selbständige Stellung der Firma wird durch die Vereinbarung gekennzeichnet, daß sie die Rechte und Pflichten eines Verlegers hat und für die Aufbringung aller Kosten bei Herstellung und Vertrieb selbst verantwortlich ist. Der Grundlagenerlaß und die Geschäftsordnung sind Vcrtragsbestandteile, sie werden im ein zelnen durch die Vorschriften über die Lagerhaltung, den Preis, die technische Ausführung u. 8. ergänzt. Besonders geregelt sind die bei Besitzveränderung und Vertragsbeendigung eintretenden Verhältnisse. Aus dem Wesen der Planung ergibt sich, daß die Möglichkeit einer Übertragung der Vertragsrechte ausgeschlossen 879
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