Nummer 237, 10. Oktober 1036 4937 Am 15. Oktober erscheint: <35661^6 KKIIIK UdN) >VIlrKl.icttKkl7 Johannes Gebblng, der ln selner 25 jährigen Tättgkett den Leipziger Zoo zu selner heutigen Blüte geführt hat, behandelt in dieser Schrift die Probleme und Aufgaben des Tiergar tens. In polemischer Auseinandersetzung mit den Angriffen gegen die Zoologischen Gärten entwirft er aus selner reichen Erfahrung heraus ein Bild von den ethischen und künstleri schen Werten deS Zoo, gibt zugleich eine Darstellung seiner Entwicklung vom Altertum bis zur Gegenwart und weg weisende Richtlinien für die Zukunft. (I pneir Käkiottieiri 1.80 k^i. VISl.IO6käp«I8c«L8 IN8IIIU7 . I. e I p r 16 88LII^ 8NH» v^8 LlXVL VL8 8^II8L8 In Oan^Ieinen 5 HlarlL 80 Veilall^en 8Le ein I-eZestüdc. T Verls» 1. ?. Uaelierii / Xöli» am Illiein In einigen Tagen wird erscheinen: (^) Das Recht de« Musis Eine erläuternde Darstellung der für das musikalische Urheberrecht geltenden Gesetze, Verordnungen und Anordnungen in alphabetischer Form von Dir. LVMV Hoffmann » d Dv. Wilhelm SMiev Rechtsanwalt in Leipzig Rechtsanwalt in Berlin Llmfang 272 Seiten / Kartoniert Preis NM 5.80 Das Recht der Musik hat in den letzten Jahren einen Gestaltwandel erfahren. Zwar ist der Wortlaut des Urheberrechtsgesetzes im wesentlichen der gleiche geblieben, aber durch die Gründung der Neichsmusikkammer, durch die Schaffung der Berufsstände der Kom ponisten, Musikverleger und Musiker, durch die Zusammenfassung der früheren Autorengesellschaften zu einer deutschen Aufführungs rechtsgesellschaft, der Stagma, ist neues Recht entstanden. Die Anordnungen der Reichsmusikkammer, die für alle Berufsangehörigen geltenden Bestimmungen der Berufsstände und der Stagma und die Zusammenarbeit der Musikschaffenden und Musikverbraucher haben dem Recht der Musik neuen Inhalt und neue Formen gegeben. Die Herausgeber, die durch langjährige Praxis auf diesem Gebiete besonders bewandert sind, haben daher versucht, das heutige Recht der Musik allgemeinver stündlich und doch wissenschaftlich darzu st eilen. Die gewählte Form unter alphabetischen Stichworten wird es dem praktischen Juristen und den am Recht der Musik sonst interessierten Kreisen ermöglichen, sich über Fragen des Musikrechts zu unterrichten. In den Erläuterungen sind neben dem materiellen Recht und wichtigen Anordnungen der Reichsmusikkammer auch die Kollektiv verträge sowie die im Musikleben üblichen Einzelverträge behandelt. Die Rechtsprechung, insbesondere auch ungedruckte Entscheidungen, und das Schrifttum der letzten Jahre sind berücksichtigt. Wichtig für alle Musikalienverleger und Musikalienhändler, Komponisten, Musikveranstalter, Opern direktionen, Schallplatten- und Tonfilmhersteller, Rundfunksender, Kapellmeister, Konzert- und Tanz betriebe sowie Konservatorien und Musikinstitute, die Fachschaften aller Musikausübenden, Sänger bünde usw., Rechtsanwälte, Gerichte und Polizeibehörden. LV. LNoesev Buchhandlung / Bevlas dev ^Juristischen Wochenschrift" Leipzig C l, Dresdener Straße l l/lZ Börsenblatt f. d. Deutschen Buchhandel. 103. Jahrgang. 683