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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.04.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-04-12
- Erscheinungsdatum
- 12.04.1911
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- Deutsch
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- Saxonica
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4568 Börsenblatt s, b Dkschn. Buchhand» Amtlicher Teil. ^ 85, 12 April 1911. hatte sie 1000 Exemplare eines »Plans zur jährlichen Er sparnis von 45 Millionen Gulden rheinisch, durch Be bauung der Ödländereien mit einer Kaffeepflanzc angeboten. Man wollte sie auch aufnehmen, doch da zeigte sich, daß der Geber es anders gemeint habe; er wollte nur das Manuskript zur Verfügung stellen, daß der Verein es drucken und ver- schleißen könne. Von Interesse ist auch das Verhältnis zum Börsen verein. Wie er 1848 sein Abkommen mit dem Unterstützungs- Verein schloß, wie er bald darauf den Plan einer eigenen Witwenkasse aufgab und den Unterstützungs-Verein in den Stand setzte, sogenannte Witwenparzellen zu errichten, sahen wir bereits. Nach den Satzungen von 1841 übte sein Rcchnungsausschuß zur Jubilatsmesse die definitive Rechnungs revision aus, und der Vorsteher des Vereins erstattete in der Kantatcversammlung jedes Jahres einen »öffentlichen, voll ständigen Bericht-. Aber ein Vorstandsantrag klagt 1853: In vierzehn Jahren sei es »nicht möglich gewesen, vom Rechnungsausschusse des Börsenvereins in Leipzig eine Decharge für den Vorstand zu erhalten». Auf »ernstliches Andringen» hatte die Rechnungs-Deputation erklärt, daß dies gar nicht zu ihren Funktionen gehöre, daß sie während der Messe zu sehr in Anspruch genommen sei und daß die Prüfung durch dis von der Berliner Korporation gewählte Rechnungsdeputation besorgt werden möge. Die Folge war nach Einholung des Einverständnisses des Börsenvorstandes die bereits erwähnte Einrichtung des Rechnungsausschusses.') In der Generalversammlung von 1855 aber wurde dem Schatzmeister und dem Vorstand Decharge für den Zeitraum vom I. April 1844 bis dahin 1854 erteilt, nachdem sich ge sunden hatte, daß über dis vorhergehenden vier Jahre bereits Decharge vom Börsenverein vorlag. Seither und bis aus unsere Tage ist der Bericht alljährlich dem Vorstande des Börsenvereins zu übersenden und dafür zu sorgen, daß in dessen Hauptversammlung Auskunft dazu durch ein Vorstands mitglied erteilt werden kann. Der Börsenvsrein, der in Z 1 seiner Satzungen die Pflege des Unterstützungswesens für Angehörige des Buchhandels zu seinen Zwecken zählt, über läßt unserm Verein die Besorgung dieser Aufgabe und ver gütet ihm zurzeit einen Jahresbeitrag von 15 000 Immer und in jeder Lage hat er den Unterstützungs-Verein als einen wichtigen Faktor im Gebilde der Buchhändler- Organisation betrachtet und aufs freundschaftlichste gesördert, wo immer dazu Gelegenheit wurde. Blicken wir nun aus die Leistungen des Unter stützungs-Vereins. Es war ihm in den 75 Jahren seiner Arbeit vergönnt, 2 284 264 41 H an Unterstützungs bedürftige zu zahlen. Hiervon entfielen aus das erste Vierteljahrhunderl 96 863 ^ 95 H, 747 118 ^ 64 H auf das zweite Vierteljahrhundelt und 1 440 281 82 H auf das dritte.") In dieser dritten Periode von Januar 1886 bis Dezember 1910 entfielen ans laufende Unter stützungen 1 151 966 ^ 15 aus einmalige 288 315 67 Es nahmen an den fortlaufenden Unterstützungen, seit 1886 von 185 Personen stetig aufsteigend, im letzten Jahre 278 Personen teil. ch Dem so gebildeten RechnungSauSschuji gehörten nach Karl Heyman», Julius Springer und Franz Duncker die Herren Hermann Kaiser, Franz Lobeck, Dietrich Reimer, Adolf Plötz, Max Winckelmann an, und seit 20 bzw. 18 und 17 Jahren leihen ihm dis Herren Gustav Küstenmacher, Fritz Rühe und Paul Sprengholz selbstlos ihre Kräfte. ") Die Unterstützungen betrugen 1850: ^ 2415.— ; !880: 4! IS 263.60; 1880: zs 342.05; 1900: .« 59 244.87; 1870: 4Ü 23 969.15; 1890: > 51400.75; 1910: -« 76 944.65. Dies sind gewaltige Zahlen I Sie zeigen eine ebenso gewaltige Summe von Sorge und Kummer und Not des Lebens, die in unserem Berufskieise herrschen. Ja, sie deuten dieselben nur an, denn noch sind wir nicht entfernt in der Lage, den einzelnen so zu helfen, wie wir es tun möchten und wie es George Gropius seinerzeit ins Auge gefaßt hat. Immer haben unsere Mittel nur gereicht, dringender Not entgegenzutreten. Ein willkommener Arbeitsgenosse ist uns ja seit 1872 in dem »Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs- Gehilfen - Verband- erstanden. Da er nach festen Versicherungssätzen seinen Angehörigen eine Rente auszahlt, genügt doch in vielen Fällen das Hinzukommen unserer Bei träge, um den Zielen unseres Begründers nahezukommen. Aber trotz seines Wirkens und trotz der gesetzlichen Kranken- und Invalidenversicherungen zeigen die Hilfsansprüche ein großes Wachstum gerade in der Gehilfenschaft. So groß nun die Ansprüche waren, die an uns gestellt wurden, so erhebend ist es, daß wir sie noch gmmer wenigstens soweit erfüllen konnten, wie es geschehen ist; um so nach drücklicher stimmt uns jeder Rückblick auf ein zurückgelegtes Jahr und ganz besonders dieser heutige zur Dankbarkeit. Doch neben dieser dank- und stolzerfüllten Freude begleitet uns noch eine andere von Jahr zu Jahr: Den freundlichen Lohn für die Arbeit am Unterstützungs-Verein bildet es, daß unser Wirken stets einen Lichtblick in schwere Tage bringt und daß wir unendlich oft beobachten dürfen, wie es dem Ringenden durchzudringen hilft zu einer besseren Zeit. Die einmaligen Unterstützungen gelten zum großen Teil der Stellenlosigkeit oder der ersten Hilssbedürftigkeit einer Witwe; und zur Ehre unseres Standes dürfen wir sagen, daß wir in großer Mehrzahl eine achtunggebietende Energie beobachten, der sich denn auch Mittel und Wege zum Weiter kommen öffnen. Die laufenden Unterstützungen gehören meist unseren Witwen und unseren Alten, aber auch den Siechen, aus denen die Hand des Schicksals schwer liegt. Hier überall gewährt die wenn auch bescheidene, doch regelmäßige Ein nahme eine tröstliche Sicherheit. Beklagenswert ist es freilich, daß den zweieinviertel Millionen Ausgaben nur 14 705 ^ 48 H Rückzahlungen gsgenüberstehen. Unsere Senioren sagten im ersten Statut: »So wenig der Verein gesonnen ist, eine Unterstützung zu- rückzufordern, so vertraut er doch der Dankbarkeit der Unter stützten, daß sie stets eingedenk sein werden, wie der Verein nächst Gott die Veranlassung gewesen, sie vom Verderben zu retten. Er erwartet daher, daß sie sich redlich bemühen werden, ihr Fortkommen durch Fleiß zu befördern, auch, daß es eine Gewissenspflicht für jeden bleibe, das, was ihm zur Aushilfe gegeben, nach und nach zurückzuzahlen und den Verein dadurch in den Stand zu setzen, andere Hilfs bedürftige gleichmäßig unterstützen zu können.« Nehmen wir zu diesen Worten der Alten, waz die vorhin erwähnte Denkschrift des ersten Rechnungs ausschusses ausführt: daß sich gerade in der Rück- zahlungspflicht die Gegenseitigkeit von Verpflichtungen und Leistungen ausspricht, die unfern kollegialen Verein von einem bloßen Almosenverein unterscheidet, so erkennen wir, daß gerade sie, der Intention der Glündcr und aller späteren Generationen Rechnung tragend, die Würde des Empfängers wahrt und deshalb von den Unterstützten um der eigenen Genugtuung willen nicht außer acht gelassen werden sollte. Dieser Gesichtspunkt kann auch nach anderer Seite gerade in der Gegenwart nicht hell genug ins Licht gestellt werden. Hervorgerufen durch die gesetzlichen Fürsorge bestimmungen, entspricht es den, Empfinden der Gegenwart,
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