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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.05.1900
- Strukturtyp
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- Band
- 1900-05-19
- Erscheinungsdatum
- 19.05.1900
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- Deutsch
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115, 19. Mai 1900. Amtlicher Teil. 3885 Der Ausschuß für das Lehrlingswesen setzt sich bezüglich Herausgabe von buchhändlerischen Lehrbüchern mit einem Verleger in Verbindung. Der Börsenverein stellt für die Vorbereitungsarbeiten Mk. 3000.— zur Verfügung. Herr Karl Siegismund-Berlin befürwortet dem gegenüber den Papeschen Antrag 7b. Herr vr. de Gruyter-Berlin befürwortet, die Frage, in wessen Verlag die Bücher erscheinen sollen, unerörtert zu lassen und nur über die Gewährung der Mittel abzustimmen. Herr Nauhardt spricht über die Geldfrage. Man widerspricht seiner Auffassung, daß nur Mark 3000 insgesamt gefordert werden, einschließlich der Mark 1000 im Voranschläge, nicht. Herr Karl Siegismund-Berlin erklärt sich mit dem Vorschläge des Herrn vr. de Gruyter einverstanden. Herr Engelhorn zieht seinen Antrag zurück. Der Antrag 7b in der heutigen Fassung wird angenommen. Herr Engelhorn verliest den Antrag 7o in der heutigen Fassung: Die Hauptversammlung wolle genehmigen, daß der von der Hauptversammlung Kantate 1899 erwählte außerordentliche Ausschuß zur Beratung der Lehrlingsfrage bis auf weiteres mit Kooptationsrecht bestehen bleibt. Herr Jul. Zw iß l er-Wolfenbüttel begründet ihn kurz. Der Antrag wird angenommen. Herr Karl Siegismund-Berlin spricht noch kurz zur Sache und teilt mit, daß Herr Hermann Credner - Leipzig dem Ausschuß beigetreten sei. Punkt 8. Herr Engelhorn verliest den Antrag der Herren Hermann Credner, Robert Voigtländer und Gen. aus dem Nachtrag zur Tagesordnung. Herr Hermann Credner-Leipzig begründet den Antrag und berichtet über die Schritte, die der Verein der Buch händler zu Leipzig bereits gethan hat. Man habe sich zunächst an den Reichstag wenden wollen, habe aber dann, als man gehört habe, daß die Aenderungsabsicht von Preußen ausging, lieber an die preußische Regierung unmittelbar sich gewendet. Er fürchtet schlimmste Folgen, wenn Preußen allein vorgeht und die anderen Bundesstaaten nicht folgen; er meint die Frage der Rechtschreibung müsse von Reichswegen geordnet werden. Herr R. Voigtländer-Leipzig spricht ebenfalls zur Sache. Er begründet den Antrag unter Hinweis auf die vom Kultusministerium dem Vorstande des Börsenvercins abgegebene, bei Stellung des Antrags unbekannt gewesene Antwort. Er teilt mit, daß der verlesene Antrag zurückgenommen und die Annahme der gedruckt vorliegenden, von den Herren Albert Brockhaus, Hermann Credner und Genossen Unterzeichneten Entschließung befürwortet werde. Die selbe lautet: Die Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler erfährt mit tiefem Bedauern aus der dem Vorstande erteilten Antwort des Preußischen Kultusministeriums, daß in Preußen eine Aenderung der seit dem Jahre 1880 in den Schulen amtlich eingesührten Rechtschreibung im Werke ist. Sie beauftragt den Vorstand, in jeder zulässigen Weise gegen diese Absicht vorstellig zu werden. Nachdem unter dem Vorgänge Preußens nahezu gleiche Vorschriften über Rechtschreibung in allen deutschen Schulen eingeführt worden sind und sich in dem größten Teil der Litteratur eingebürgert haben, ist es völlig unverständlich, daß dem deutschen Volke abermals eine andere Schreibweise zugemutet werden soll. Die wünschens werte Einheit der Schreibung kann lediglich dadurch herbeigeführt werden, daß die Regeln von 1880 da zur Geltung gebracht werden, wo ihnen solche Geltung bisher leider versagt worden ist, insbesondere bei den Reichs und anderen Behörden. Alles Schwanken ist vom Nebel. Der Buchhandel glaubt nicht nur die Sache des Buchgewerbes zu vertreten, sondern auch die des gesamten deutschen Volkes, inbesondere des deutschen Schrift tums, der Schule und der Lehrerschaft, weit über die Reichsgrenzen hinaus, wenn er gegen jede mit obrigkeitlichem Zwange einzuführende Aenderung der geltenden Schreibung aufs nachdrücklichste hiermit Widerspruch erhebt. Herr vr. Alfred Giesecke-Leipzig weist auf den Unterschied der Sachlage jetzt und 1880 hin. Damals sei ein Tohuwabohu gewesen und der Buchhandel habe willig die Opfer auf sich genommen, um eine einheitliche Rechtschreibung anzubahnen. Daß diese nicht erreicht worden sei, liege hauptsächlich an dem Widerstande einzelner Behörden. Jetzt sei es anders, jetzt liege schon eine einheitliche Rechtschreibung in weitem Umfange vor und man müsse feststellen, wie weit sie schon eingedrungen sei, um nachzuweisen, wie weit die Schädigung der Neueinführung einer anderen Rechtschreibung alle Volksschichten treffe. Er bitte deshalb um Annahme des von ihm vorgelesenen und überreichten Antrags: Die Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler beauftragt den Vorstand, in Gemein schaft mit der Deutschen Verlegerkammer und dem Deutschen Buchdruckerverein in geeigneter Weise durch Umfrage Ermittelung darüber anzustellen, in welcher Ausdehnung die Rechtschreibung von 1880 Eingang in die Litteratur und Presse gefunden hat. Herr vr. de Gruyter-Berlin spricht warm für Einführung einer einheitlichen Orthographie, wenn er auch nicht behaupten wolle, daß die Puttkamersche Rechtscheibung ein uoli wo tangors sei. Er glaube übrigens zu wissen, nicht Preußen wolle für sich eine Aenderung einführen, sondern es werde dazu von der Reichsregierung gedrängt. Siebenundsechzigster Jahrgang. 520
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