Bund Reichsdeutscher Buchhändler e.V. Bekanntmachung Anordnung über die Entgegennahme von Anzahlungen durch Vertreter des Reisebuchhandels Buchhandelsfirmen, die ihre Werke durch Angehörige der Fachschaft Buchvertreter vertreiben lassen, haben ihren Beauf tragten genaue Anweisungen über die Entgegennahme von Anzahlungen zu erteilen. Die Buchvertreter find, sofern sie von ihrem Auftraggeber gültige Ausweise besitzen, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Aus den Ausweisen hat hervor zugehen, bis zu welcher Höhe durch den Buchvertreter Zahlungen entgegengenommen werden dürfen. Buchvertreter, die Anzahlungen entgegennehmen, ohne durch ihre Auftraggeber dazu berechtigt zu sein, haben damit zu rechnen, daß bei ihnen die für die Ausübung ihres Berufes erforderliche Zuverlässigkeit verneint wird. Leipzig, den 21. August iyz6 W. Baur, Vorsteher Bekanntmachungen der Fachschaft Verlag Herbstabrechnung In Nr. 184 des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel vom 10. August ryz6 befindet sich auf der letzten Umschlag seite eine Anzeige der Dresdner Buchhandlungen und in Nr. 188 vom 14. August iyz6 eine solche der Heidelberger Buchhändler, in denen der Verlag allgemein aufgefordert wird, auf die Herbstabrechnung zu verzichten. An beide Bitten wird die Folgerung geknüpft, daß die angeschlossenen Buchhändler beim Ausbleiben eines gegenteiligen Bescheides erst zur nächsten Ostermesse ab rechnen werden. Diese Folgerung besteht nicht zu Recht, denn sie widerspricht der im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel vom 2;. Juli igz6 veröffentlichten Vereinbarung zwischen der Fachschaft Verlag und der Fachgruppe Sortiment, auf Grund deren die Entscheidung dem Einzelfalle Vorbehalten ist. Diese Entscheidung kann selbstverständlich auch nur auf Antrag im Einzelfall gefällt werden und nicht auf Grund einer generell geäußerten Bitte. Leipzig, den 22. August 1936 Karl Baur, Leiter der Fachschaft Verlag Arbeitsgemeinschaft landwirtschaftlicher Verleger Ich habe Herrn Dr. Arthur Georg! jun. infolge Überlastung auf Grund seiner im Februar geäußerten Bitte von seinem Amt als Leiter der Arbeitsgemeinschaft landwirtschaftlicher Verleger entbunden und gleichzeitig die Arbeitsgemeinschaft in die neugebildete Fachgruppe II Gewerblicher und Fachverlag eingegliedert. Leipzig, den 22. August iyz6 Karl Baur, Leiter der Fachschaft Verlag Fohann Philipp Palm / Ein Märtyrer der deutschen Freiheit Von Prof. Dr. Michael Birkenbihl Der 26. August ist für den deutschen Buchhändler ein Tag nationalen Stolzes und verehrungsvollen Gedenkens. An diesem Tage sind einhundertdreißig Jahre vergangen, seitdem einer der Besten seines Standes sich ein ewiges Denkmal im Herzen seines Volkes geschaffen hat. Nachdem Preußen durch den Sonderfrieden von Basel 1795 die übrigen Staaten des Heiligen Römischen Reiches der Willkür Napoleons preisgegeben hatte, war es dem Korsen ein leichtes, die zweite deutsche Großmacht, Österreich, in neun Jahren dreimal nicderzuwerfen. Bei dem letzten Kamps im Jahre 1805 war er dabei von Bayern, Württemberg und Baden unterstützt worden. Die eigennützige, hinterhältige Politik Kaiser Franz II. hatte sie zur Erhaltung ihrer Selbständigkeit ins französische Lager gezwungen. Die Folge davon war, daß Österreich, in der Dreikaiserschlacht von Austerlitz (2. Dezember 1805) völlig geschlagen, den Frieden von Preßburg <26. Dezember 1805) eingehcn mußte. Es verlor dadurch bedeutende Gebietsteile an Bayern und Württemberg, die beide sür Ihre Dienste zu Königreichen erhoben wurden. Durch diesen Frieden hatte Franz II. die räuberischen französischen Truppen, die sein Land mit Kricgssteuern und Erpressungen ausplünderten, abge schüttelt. Sie setzten sich jetzt in Franken, Bayern und Schwaben fest und dachten nicht daran, nach Frankreich heimzukehren. Napo-