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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.08.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-08-04
- Erscheinungsdatum
- 04.08.1936
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- Deutsch
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Bronzene Medaille: Oesterreich für Hans Helmut Stoiber (»Der Diskus-). b) Dramatische Werke: Keine Medaillen, o) Epische Werke: Goldene Medaille: Finnland für Ilrho Karhumäki (»Avoveteen»). Silberne Medaille: Deutschland für Wilhelm Ehmer (»Um den Gipfel der Welt-). Bronzene Medaille: Polen für Jan Parandowski t»Dysk Olimpijski-). Musik a) Kompositionen für Solo- oder Chorgesang: Goldene Me daille: Deutschland für Paul Hösfer (Olympischer Schwur); Silberne Medaille: Deutschland für Kurt Tho mas (Kantate zur Olympiade 1936): Bronzene Medaille: Deutschland für Harald Genzmer (Der Läufer), b) Kompositionen für ein Instrument: Keine Medaillen, o) Kompo sitionen für Orchester: Goldene Medaille: Deutschland für WernerEgk (Olympische Festmusik); Silberne Medaille: Italien für Lino Liviabella (Jl Vincitore); Bronzene Medaille: Tschecho slowakei für Jaroslav Kricka (Bergsuite). Außerdem wurden in allen Wettbewerbsgruppen ehrenvolle Anerkennungen ausgesprochen. Zeitschriften- und Zeitungswesen Die Anordnungen der Neichspressekammer Das vom Sachbearbeiter im Neichsverband der deutschen Zeit- schriften-Verleger vr. Hubert Jux herausgegebene Buch »Der Zeitschriftenverleger und die Anordnungen der Neichspressekammer« ist soeben in einer 2., vollständig neu bearbeiteten Auflage erschienen (Berliner Formular-Verlag. 193 S. NM 3.—). Der Werl dieses Buches beruht daraus, das; es sich nicht auf eine Wiedergabe der einschlägigen Bekanntmachungen und Anordnungen beschränkt (die An ordnung zur Wahrung der Unabhängigkeit des Zeilschristenverlags- wcsens vom 30. April ist übrigens schon darin enthalten), sondern das; diese Anordnungen auch in einem systematischen Teil bearbeitet sind. Unter einzelnen Stichivorten ist also der Inhalt der bisherigen Pressekammergesetzgebung zusammengesaßt. Daraus seien nur einige erwähnt: Abgrenzung der Zeitschriften gegenüber Zeitungen, Zu gehörigkeit zu den Organisationen der gewerblichen Wirtschaft, Doppel milgliedschaft, Ausbildung von Lehrlingen in Zeitschristenverlagen, Ausbildung von Schriftleitern, Schriftsteller, Wiederherausgabe von Zeitschriften, Kostenlose Lieferung von Zeitschriften, Bezieherwerbung. Verlängerung von Neugründungsverboten Der Präsident der Reichspressekammer hat durch Anordnung vom 26. Juni sein durch Anordnung vom 19. September 1934 aus gesprochenes und durch Anordnungen vom 27. Februar, 6. September und 31. Dezember 1935 verlängertes Verbot der Neugründung von Zeitungs- und Zeitschriften-Großvertrieben weiterhin bis znm 31. Dezember 1936 verlängert. Durch Anordnung vom gleichen Tage hat der Präsident der Neichspressekammer das in seiner Anordnung vom 28. Juni 1935 ausgesprochene und durch Anordnung vom 31. Dezember 1935 ver längerte Verbot der Neugründung von Zeitungs- und Zeit- schriften-Einzelhandels st eilen weiterhin bis zum 31. De zember 1936 verlängert. Namensänderung Tie N e i ch s fachschaft des deutschen Zeitungs- und Zeitschriften- Einzelhandels (in der Reichspressekammer), Berlin W 35, Kluckstr. 5, führt jetz: die Bezeichnung Fachschaft des deutschen Zeilungs- und Zeitschriften-Einzelhandels. Ausweise für Bezieherwerber Der Präsident der Neichspressekammer gibt bekannt: 1. Vom 1. September 1936 ab werden Ausweise für Bczieher- werber für Zeitungen und Zeitschriften von meiner Dienst stelle nur noch gegen eine Gebühr von NM —.25 pro Ausweis ausgestellt. 2. Die Bezahlung dieser Gebühr erfolgt in Form von Gebühren marken, die zu diesem Zweck ausgegeben werden. Diese können ab 1. Augnst 1936 von dem jeweils zuständigen Fachverband gegen Bezahlung angcfordert werden. 3. Tie Gebührenmarke ist vor Einsendung des Ausweises zur Abstempelung durch meine Dienststelle dicht neben dem Licht bild auf der rechten unteren Seite auszukleben und wird vor Rückgabe des Ausweises an die Firma in meiner Dienststelle entwertet. 4. Die Ausstellung von Ausweisen, die von einer Firma lediglich zum Zwecke des Umtausches (wegen Adressenänderungen, Zu sätzen usw.) eingereicht werden, erfolgt geblihrenfrei. Für den Ersatz eines verloren gegangenen Ausweises ist die Gebühr zu entrichten. Zur Neugestaltung des Buchbesprechungswesens Tie »Deutsche Presse« vom 11. Juli teilt mit: Bei der Neichs- schrifttumskammer sind zahlreiche Beschwerden darüber eingelaufen, das; die gemäß § 3 der »Gemeinsamen Anordnung der Präsidenten der Reichsschrifttumskammer und der Reichspressekammer zur Neu gestaltung des Buchbesprechungswesens im Bereich der Deutschen Presse« vom 5. Juni 1935 jedem Besprechungsstück beizufügende, frei gemachte Karte nicht an die empfangsberechtigten Buchverleger zurück- gclangt ist. Die Nichtbeachtung der entsprechenden Vorschriften hemmt die Neugestaltung des Buchbesprechungswesens und kann von seiten des Ncichsvcrbandes der Deutschen Presse nicht gebilligt werden. Etwaige Weiterungen, die sich aus einer solchen Nichtbeachtung ergeben, fallen einzig und allein demjenigen zur Last, der sie verschuldet hat Weiterführung der juristischen Briefkästen Wie der Reichsverband der deutschen Zeitschristenverleger mit teilt, ist in der Frage der juristischen Briefkästen und Sprechstunden (s. Börsenblatt Nr. 88, S. 343) eine Ubergangsregelung getroffen worden. Nach dieser ist in jedem Fall ein Antrag auf Genehmigung vom zuständigen Landesgerichtspräsidenten einzuholen. Diesem wird ohne Prüfung der Bedürfnisfrage bis zum 30. August 1936 statt gegeben werden. Hochstand der Werbe-Umsätze Wie die Wirtschaftswerbung, das Mitteilungsblatt des Werbe rates mitteilt, erreichten die Werbe-Umsätze im Mai einen Hochstand, wie er in den letzten Jahren noch nicht zu verzeichnen war. Der Werbe-Jndex ist für Mai auf 122,7 gestiegen. Im Monat Mai des Vorjahres stand er auf 110,7, im Mai 1934 auf 105,7. Die jeweils im Mai zu beobachtende Zunahme der Umsätze war in diesem Jahre bei säst allen Werbemitteln stärker als 1934 und 1935. Als be sonders bemerkenswert erwähnt die »Wirlschaftswerbung«, das; nicht nur Zeitungen und Zeitschriften, sondern auch der Papicranschlag und die Verkehrsmittelwerbung mit nennenswerten Umsätzen aufwarten konnten. Die Werbung in Adreßbüchern und Kalendern und die Werbung durch Film und Diapositive verhielt sich entsprechend dem saisonüblichen Geschäftsverlauf. Die gesteigerte Werbung in Zei tungen dürfte in ursächlichem Zusammenhang stehen mit dem Auf trieb, den die Einzelhandelsumsätze in den Monaten April und Mai erhalten haben. Tie Werbung durch Anzeigen in Zeitschriften dagegen verrät, daß sie infolge der bei ihr vorherrschenden Industrie- Werbung in wechselseitiger Beziehung zum Jndustrieabsatz steht. Der Großteil der Zeitschriftenanzeigen umfaßt wegen der nicht lokal ge bundenen Werbung vorwiegend Industrie und Großhandel. Daraus erklärt sich auch, daß die Zeitschriftenanzeige infolge des starken Auf schwunges der gewerblichen Wirtschaft selbst eine verhältnismäßig hohe Beanspruchung erfahren hat. Die Anzeigenumsätze der Zeit schriften übertrafen im Durchschnitt der Monate Januar.Mai die der gleichen Zeit des Vorjahres um rund 13,3 vom Hundert. Werbung aus Lesezirkclmappcn Der Neichsverband der Deutschen Lesezirkelbesitzer macht aus gegebener Veranlassung darauf aufmerksam, daß »lediglich diejenigen Lesezirkel, die eine Genehmigung zur Wirtschaftswerbung durch An zeigen (wozu auch Beilagen gehören) besitzen, berechtigt sind, in den Mappen oder Umschlägen Werbung für andere durchzuführcn. Tie Genehmigung liegt vor, wenn entweder die für eine Jnsgcsamtgeneh- migung erforderlichen, in Ziffer 9 a der Zweiten Bekanntmachung des Werberats bestimmten Voraussetzungen zutresfcn, oder nach dem 1. November 1933 eine Einzelgenehmigung erteilt ist. Lesezirkelunter- 685
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