Nr. 155 (R. 83) Leipzig, Dienstag den 7, Juli 1938 183. Jahrgang Bekanntmachung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler Gebührenmarken für Auskünfte aus der Deutschen Bücherei Die Auskunftsstelle der Deutschen Bücherei erteilt, wie allgemein bekannt ist, bibliographische, literarische, wissenschaftliche und wirtschaftliche Auskünfte auf alle Fragen, die aus dem Inhalt der allein bei ihr vorhan denen geschlossenen Sammlung des deutschsprachigen Schrifttums beantwortet werden können. Die Auskunftsstelle wird von allen Volkskreisen des Ine und Auslandes, darunter auch den verschiedenen Zweigen des Buchhandels, in Anspruch genommen. Auf Anweisung der Vorgesetzten Ministerien müssen vom i. April igzö an sämtliche Auskünfte berechnet werden. Die ein facheren Auskünfte, die durch bloßes Nachschlagen in den Katalogen oder Bibliographien gewonnen werden, kosten io Rpf. je Titel; die schwierigeren Auskünfte, deren Bearbeitung längere Zeit erfordert, ebenso größere Literaturzusammen stellungen und eingehende Nachforschungen über einen bestimmten Gegenstand werden nach Maßgabe der aufgewendeten Zeit berechnet. Um dem Buchhandel, der sich für seine Anfragen meist der üblichen Bücherzettel bedient, eine umständliche und zeit raubende Abrechnung zu ersparen, hat die Deutsche Bücherei io Rpf.-Gebührenmarken nach dem obenstehenden Muster geschaffen, die auf Bestellzettel und Briefbogen aufgeklebt werden können; für jeden nachgefragten Titel ist eine io Rpft- Gebührenmarke zu verwenden. Anfragen, die ohne Gebührenmarken oder mit nicht ausreichenden Gebührenmarken eingehen, werden nicht erledigt. Ich weise noch darauf hin, baß nach den allgemeinen Bestimmungen nichtpostalische Wertmarken auf offenen Postsendungen, insbesondere auf Postkarten, nicht verwendet werden dürfen, weil die Gefahr ihrer Verwechslung mit Postwertzeichen besteht. Die io Rpf.-Gebührenmarken der Auskunstssielle der Deutschen Bücherei können in beliebiger Zahl (io, 50, 100, 500 Stück usw.) von der Deutschen Bücherei bezogen werden. Leipzig, den i. Juli iyz6 Baur, Vorsteher des Börsenvereins als Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Deutschen Bücherei Der Buchhändler aus der Sonnenseite Die begehrte Sonnenseite ist für manchen Buchhändler ein Problem, das ihm viel Kopfzerbrechen verursacht. Mit dem Her- unterlasscn des Rollvorhangs oder der Markise ist es nicht immer getan, ja, genau betrachtet, fangen die Schwierigkeiten damit erst richtig an. Vor allen Dingen hat man nicht immer und überall die Frei heit, sich für Rollvorhänge oder Markise zu entscheiden. Ist die Straße eng, dann läßt sich eine Markise vielleicht gerade noch, aber nur ohne Seitenlappen, anbringen. Eine Markise ohne Seiten lappen erzielt aber gerade das, was man vermeiden wollte, näm lich Spiegelung. Da eine solche Spiegelung sich praktisch aber auch nicht anders auswirkt als eine völlige Verhüllung des Fensters, wird man sich in solchen Fällen wohl oder übel mit dem altmodischen Rollvorhang begnügen. Damit ist aber nicht gesagt, daß man auch auf jede Werbe wirkung des Fensters verzichten muß. Wenn sich der Vorhang hinter der Scheibe befindet — und das ist die Regel —, kann man mit Hilfe der bekannten Gummiringe Plakate oder Pro spekte an der Scheibe befestigen oder auch der Situation entspre chende Großphotos zwischen Scheibe und Vorhang stellen. Da man im Laufe des Sommers öfters zu diesem Auskunftsmittel greisen muß, lohnt sich eine sorgfältige und launige Gestaltung. Befindet sich der Vorhang aber vor der Scheibe, dann darf er vor allem nicht aus einem verwitterten grauen Fetzen bestehen. Gerade weil er den Vorübergehenden den Schaufensterinhalt vor enthält, muß er diese -negative Funktion» wieder wettmachen da durch, daß er selbst durch Sauberkeit und einladendes Wesen die Rolle des -verhinderten« Schaufensters so gut wie eben möglich spielt. Er braucht also nicht unbedingt eintönig weiß oder grau zu sein, er kann ruhig eine lustige Aufschrift oder Zeichnung tragen. Bund Reichsdeutscher Buchhändler e. V. tWi-d-rh°»> Fachschaft der Angestellten Unser Berliner Postscheckkonto wurde aufgelöst. Wir bitten daher, alle für uns bestimmten Zahlungen unserer Mit glieder mit sofortiger Wirkung nur noch aus unser Postscheckkonto Leipzig Nr. 84633 zu überweisen. Leipzig, am 27. Juni 1936 i. A.: St 0 fsregen 605