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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.07.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-07-02
- Erscheinungsdatum
- 02.07.1936
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- Deutsch
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Nummer 151, 2. Juli 1986 Börsenblatt für -en Deutschen Buchhandel Verordnung über die Verbuchung des Warenausgangs In der am 1. Oktober 1936 in Kraft tretenden Verordnung über die Verbuchung des Warenausgangs vom 20. Juni 1936 (RGBl. I Nr. 58 vom 24. Juni 1936 S. 697/08) wird bestimmt, daß Großhändler (Unternehmer, die an andere gewerbliche Unternehmer Waren zur gewerblichen Weiterveräußerung liefern) verpflichtet sind, für steuer liche Zwecke den Warenausgang zu verbuchen. Die Waren müssen als Warenausgänge verbucht werden, wenn die Lieferung erfolgt 1. auf Rechnung, durch Tausch oder unentgeltlich, oder 2. gegen Zahlung, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist: a) der Groß- ändler gewährt dem Erwerber einen Preisnachlaß oder einen Preis, er niedriger ist als der Preis für Verbraucher: d) der Großhändler überbringt oder übersendet die Ware dem Erwerber in dessen Betrieb. Der Übersendung steht es gleich, wenn der Erwerber die Ware außer halb seiner Betriebsstätte von dem Großhändler erwirbt. Die Ver buchung des Warenausgangs ist vorzunehmen, einerlei ob die zur Weiterveräußerung bestimmten Waren beim Erwerber unverändert bleiben oder bearbeitet werden; der Erwerber Eigentümer der Waren wird oder ob er an den Waren weder Eigentum noch unmittelbaren Besitz erlangt; der Erwerber die Waren auf eigene oder fremde Rechnung erwirbt. Uber die Grundgedanken der neuen Warenausgangsverordnung führt Staatssekretär Reinhardt in der Deutschen Steuer-Zeitung aus, daß die Verordnung den Zweck habe, Umgehungsmöglichkeiten der Dresdner Verordnung über die Kontrolle des Wareneingangs auszuschließen. Infolge der Verbuchung des Warenausgangs durch den Lieferer müsse der Empfänger stets damit rechnen, daß die Finanz behörden aus den Buchungen des Lieferers Kenntnis von dem Ge schäftsvorgang erlangen. Der gewerbliche Unternehmer, der es unter lasse, einen Wareneingang in das Wareneingangsbuch einzutragen, be finde sich demnach ständig in Gefahr, daß diese Unterlassung ausge deckt und er dafür in schwere Strafe genommen werde. Das neue,Jahrbuch der Deutschen Bibliotheken^ Rechtzeitig zum diesjährigen Bibliothekartag erschien das be kannte »Jahrbuch der Deutschen Bibliotheken« (Hrsg, vom Vere'in Deutscher Bibliothekare. Jg. 26/27. Leipzig: Otto Harrassowitz 1936. VIII, 372 S. 8° Lw. 10.—) diesmal in einem Doppeljahrgang, nach dem das letzte 1934 ausgegeben worden war. Ein Vergleich mit diesem zeigt die Fülle von Veränderungen bei den berücksichtigten 527 (davon 80 österreichischen und 14 auslanddeutschen) Bibliotheken, vor allem aber in den Personalangaben. In der Anlage des wohl jedem Buch händler bekannten Nachschlagebuches hat sich nichts geändert, nur die noch verzeichnet gewesenen wenigen Volksbibliotheken sind fortgelassen und nunmehr in dem eigenen »Jahrbuch der Deutschen Volksbüche reien« zu sünden. Die Totenliste weist 34 Namen auf; von ihren Trägern befanden sich 28 bereits im Ruhestand. Benötigen Verleger und Sortimenter die Verzeichnisse der Bibliotheken und der Beamten vor allem zu Werbezwecken, so gibt ihnen die Betriebsstatistik für die Elatsjahre 1933/34 und 1934/35 (S. 295—354), bearbeitet von W. von Both, mannigfache Aufschlüsse über die Anschaffungs politik. Für 61 der wichtigsten Bibliotheken sind die Gesamtausgaben für Bücherkauf angegeben, die zusammengezählt sich in beiden Etats jahren auf je rund 2,4 Millionen Mark belaufen. Sie sind aber auch in zwei weiteren Tabellen nach neuen Büchern, Fortsetzungen, Zeit schriften, Antiquaria und Handschriften sowie nach 14 Fachgebieten ge gliedert. Auch die Vermehrungsstatistik (Erwerbungsart durch Kauf, Tausch, Pslichtlieferung, Geschenk usw.) ist für den Buchhändler von Interesse. Auf dem letzten Bibliolhekartag in Dresden (vgl. Börsen blatt Nr. 139 vom 18. Juni 1936) ist angeregt worden, das Jahrbuch, dessen Inhalt nun schon seit Jg. 16, 1925 von W. Krabb e-Berlin bestens betreut wird, nunmehr wieder alljährlich, wenn auch in ver kürzter Form, erscheinen zu lassen, was sehr zu begrüßen wäre. vr. H. Praesent. Eine neunzigjährige Buchhandlung W. Deiters nationale Buchhandlung G. m. b. H. in Düsseldorf vollendete am 1. Juli das neunzigste Jahr ihres Bestehens. Seit 1846 bis zum 1. Januar 1934 hatte die Buchhand lung nur drei Besitzer, dann nahm Herr Pontzen zwecks Erweite rung einen Teilhaber, den Buchhändler Claus L>cke auf. Das Ge schäft zählt heute zu den größten Sortimentsbuchhandlungen West deutschlands. Als unentwegte Vorkämpferin für das Dritte Reich hat sie besonders seit 1933 einen starken Aufschwung genommen. Beitritt Lettlands znr Berner Übereinkunft Die Regierung von Lettland hat lt. DNB. den Beitritt Lett lands zur Berner Übereinkunft über den Schutz von Werken der Lite ratur und Kunst beschlossen. Als Zeitpunkt des Beitritts wurde der 15. Mai 1937 bestimmt, an dem das neue Lettische Bürgerliche Ge setzbuch in Kraft tritt. Reichssteuerzahlungen im Juli 1936 1. Inkrafttreten des Urkundenfteuergesetzes. (5.) 6. Abführung der Lohnsteuer für Lohnzahlungen in der Zeit vom 16. bis 30. Juni (bzw. vom 1. bis 30. Juni, wenn die für die Zeit vom 1. bis 15. Juni einbehaltene Lohnsteuer weniger als 200 RM betrug) und Abgabe der Lohnsteueranmeldungen für den Monat Juni. Abführung der Lohnsteuer und Abgabe der Lohnsteueranmel dungen durch die Kleinbetriebe für das letzte Kalendervierteljahr, wenn die in diesem Vierteljahr einbehaltene Lohnsteuer bisher nicht mehr als 50 NM betragen hatte. (5.) 6. Abführung der Bürgersteuer für Lohnzahlungen im Monat Juni, soweit sie nicht bereits am 20. Juni abzuführen war. 10. Fälligkeit der von den Lohnsteucrpflichtigen durch Einbehalten eines Lohnteils zu erhebenden Bürgersteuer in Höhe von einem Zwölftel des auf der Steuerkartc angeforderten Bllrgersteuer- jahresbetrags, wenn der Arbeitslohn für einen Zeitraum von mehr als einer Woche gezahlt wird, bzw. von einem Vierund- zwanzigstel des Jahresbetrags, wenn der Arbeitslohn für einen Zeitraum von nicht mehr als einer Woche gezahlt wird. 10. Abführung des Steuerabzugs von beschränkt steuerpflichtigen Ein künften aus literarischer oder künstlerischer Tätigkeit und der Überlassung von literarischen oder künstlerischen Urheberrechten für das zweite Kalendervierteljahr. 10. Voranmeldung und Vorauszahlung der Umsatzsteuer für Monats zahler auf Grund der Umsätze des Monats Juni und der Viertel jahreszahler auf Grund der Umsätze im zweiten Kalenderviertel jahr 1936. 14. Entrichtung der Werbeabgabe für Werbeeinnahmen im Juni. 20. Abführung der Lohnsteuer für Lohnzahlungen in der Zeit vom 1. bis 15. Juli, wenn sie mehr als 200 RM beträgt. 20. Abführung der Bürgersteuer, wenn sie die Betriebsgemeinöe an gefordert hat für Lohnzahlungen in der Zeit vom 1. bis 15. Juli und die für diese Zeit abzuführendc Bürgersteuer mehr als 200 NM beträgt. 24. Fälligkeit der von den Lohnsteuerpflichtigen durch Einbehalten eines Lohnteils zu erhebenden Bürgersteuer in Höhe von einem Vierundzwanzigstel des auf der Steuerkarte angeforderten Bürgersteuerjahresbetrags, wenn der Arbeitslohn für nicht mehr als eine Woche gezahlt wird. Personalnachrichten Der im Buchhandel wohlbekannte frühere Geschäftsführer des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungsgehilfen-Verbandes in Leip zig, Herr Otto Krüger, feiert am 2. Juli seinen 60. Geburtstag. Am 1. Juli konnte Herr Arthur Kühl e, Inhaber der Uppen- bornschen Buchhandlung in Clausthal-Zellerfeld sein sünfundzwanzigjähriges Jnhaberjubiläum feiern. Er hat die 1868 als Fachbuchhandlung für Bergbau- und Hüttenkundeliteratur ge gründete Buchhandlung in unermüdlicher nur durch die Kriegsjahre unterbrochener Tätigkeit weiter ausgebaut. Durch die Herausgabe von Führern, Wander- und Ansichtskarten hat er zur Hebung des Fremdenverkehrs wesentlich beigetragen. Am 1. Juli beging Prokurist Johannes Schmidt das seltene Jubiläum fünfzigjähriger ununterbrochener Tätigkeit im Hause Carl Fr. Fleischer in Leipzig. Der Jubilar hat in dieser langen Zeit treuen Dienst am deutschen Buch geleistet. Aus kleinen Anfängen heraus stieg er zu verantwortlicher Tätigkeit auf, in deren Verlauf er vielen Geschäftsfreunden des Hauses gut bekannt wurde. Im Leipziger Buchhandel ist er eine beliebte Persönlichkeit, und alle Be rufskollegen, die ihn kennen, wünschen ihm noch eine lange Reihe schafsensfreudiger Jahre. Am 26. Juni starb der Buchhändler Gustav Brockmeyer in Bochum im Alter von 57 Jahren. Er war Inhaber der seit 1907 bestehenden Buch- und Kunsthandlung Gustav Brockmeyer in Bochum. Hauptschriftleitcr: vr. Hellmuth Langenbucher. — Stellvertreter des Hauptschriftlcitcrs: Franz Wagner. - Verantw.Anzctgcnlciter: Walter Herfurth, Leipzig. Verlag: Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. — Anschrift der Schristleitung u. Expedition: Leipzig 01, Gerichtsweg 2«. Postschlteß- sach 274/75. — Druck: Ernst Heürtch Nachf., Leipzig 0 1. Sospttalstrasie 11»—18. - DA. 8118/V. Davon 6655 d. mit Angebotene und Gesuchte Bücher. Zur Zeit ist Preisliste Nr. 8 gültig! 596
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