Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.06.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-06-16
- Erscheinungsdatum
- 16.06.1936
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19360616
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193606165
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19360616
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1936
- Monat1936-06
- Tag1936-06-16
- Monat1936-06
- Jahr1936
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 137 (R. 74) Leipzig, Dienstag den 16. Juni 1936 103. Jahrgang Buchhandel und Feuerversicherung Wirtschaft und Versicherung sind heute so eng miteinander verbunden, daß eines ohne das andere gar nicht denkbar wäre. Zu den ältesten und auch wichtigsten Zweigen der Versicherung ge hört die Feuerversicherung. Sie hat heute in allen Bevölkerungs- kreisen sehr starke Verbreitung gefunden, sodaß es Wohl nicht not wendig ist, ihre Zweckmäßigkeit noch weiter zu erörtern. Erwähnt sei nur, daß es zu der Sorgfalt eines jeden verantwortungs bewußten Volksgenossen gehört, nicht nur sein privates, sondern auch das geschäftliche Eigentum gegen Brandschaden zu versichern. Es dürfte wohl nur wenige Buchhändler geben, die die Not wendigkeit einer Feuerversicherung noch nicht erkannt und deshalb auch noch nicht versichert haben. Dagegen werden schon sehr häufig Zweifel über den richtigen Abschluß der Feuerversicherung ent standen sein. Mit den nachfolgenden Zeilen sollen deshalb einige der wichtigsten Versicherungsfragcn kurz erläutert werden. Die Feuerversicherung ersetzt den durch Brand, Blitzschlag und teilweise auch durch Explosion entstandenen Schaden. Auf Wunsch können auch Explosionsschäden aller Art in die Ver sicherung eingeschlossen werden. Im Schadensfälle wird nun nicht nur der reine Brandschaden ersetzt, sondern auch der Schaden ver gütet, der durch Rauch, Löschwasser oder durch Verschmutzen der versicherten Gegenstände cintritt, wobei es keine Rolle spielt, ob das Schadenfeuer auf dem eigenen oder aus dem Nachbargrund stück gewütet hat. Ferner gelten auch die Schäden mitversichert, die beim Niederreißcn eines Gebäudes oder beim Retten und Aus räumen entstehen. Nicht selten bereitet die Festsetzung der Versicherungssumme einiges Kopfzerbrechen. Es ist unbedingt notwendig, den vollen Wert der zu versichernden Sachen als Versicherungssumme anzu- gebcn, weil sonst im Schadensfälle Schwierigkeiten entstehen. Wird die Versicherungssumme zu niedrig genommen, so liegt eine Unterversicherung vor. Man spart dann wohl etwas Versicherungs beitrag, setzt sich dafür aber der Gefahr aus, im Schadensfälle nur eine Tcilentschädigung zu erhalten. Wird nämlich eine Unter versicherung sestgestcllt, so ist die Versicherungsgesellschaft berech tigt, den Schaden nur in dem Verhältnis zu vergüten, in dem die Versicherungssumme zu dem wirklichen Wert der versicherten Sachen steht. Eine zu große Versicherungssumme ist aber auch zwecklos, da sie nur die Kosten der Versicherung erhöht, ohne daß im Schadensfälle Nutzen daraus gezogen werden kann. Nach den gesetzlichen Bestimmungen darf nämlich nur der wirkliche Wert der versicherten Sachen als Entschädigung gezahlt werden, auch wenn die Versicherungssumme höher genommen worden ist. Wie kommt man nun zu einer richtigen Versicherungssumme? Vorweg sei betont, daß der Buchwert mit dem Versicherungswert nichts zu tun hat. Beide werden nach verschiedenen Grundsätzen ermittelt, wobei in der Regel der Versicherungswert höher ist als der Buchwert. Für die Geschäftseinrichtungen, Büromaschinen, Arbeitsgeräte und Mobilien gilt als Versicherungswert der Neu preis am Tage des Brandes abzüglich der durch Alter und Ge brauch eingetretenen Wertminderung. Als Unterschied zwischen alt und neu darf also nur der wirkliche Verschleiß, nicht etwa die kaufmännische Abschreibung abgezogen werden, wobei noch zu be rücksichtigen ist, daß die Abnutzungsquote nicht schematisch, sondern von Fall zu Fall sestgelegt wird. Dadurch kann es Vorkommen, daß ältere, aber gut erhaltene und voll gebrauchsfähige Sachen noch einen verhältnismäßig hohen Versicherungswert besitzen. Bei der Festsetzung des Versicherungswertes der Warenvor räte tauchen ebenfalls verschiedene Fragen aus. Für den Ver leger kommen nicht nur die fertigen Bücher in Betracht, sondern er muß auch die in Buchdruckcreicn und Buchbindereien lagern den Rohdrucke und Papiervorräte mit berücksichtigen. Ferner dürfen Stehsatz, Druckplatten, Matern, Klischees und sonstige Druckstöcke nicht vergessen werden. Für alle diese Sachen gelten als Versicherungswert die Gestehungs- oder Wiederherstellungs kosten. Handelt es sich um Lagervorräte mit großer Auflage, so setzen sich die Gestehungs- bzw. Wiederherstellungskosten aus den Kosten für Satz, Druck, Papier und Buchbinderarbeit zusammen. Steht der Satz oder sind Matern vorhanden, dann ermäßigen sich die Wiederherstellungskosten in entsprechender Weise. Kleinere Restposten, bei denen eine Wiederherstellung unrentabel wäre, können, sofern sie voll vcrkausssähig sind, zum Verkaufspreise ab züglich etwa ersparter Geschäftsunkosten versichert werden. In ähnlicher Weise sind Rohdruckc oder halbfertige Bücher zu be werten. — Schließlich sei noch erwähnt, daß auch Manuskripte, Entwürfe und sonstige Originale versichert werden können. Als Versicherungssumme nimmt man den mit den Autoren verein barten Preis oder, falls eine solche Vereinbarung nicht vorliegt, den Betrag, mit dem der Verleger im Verlustfalle zu hasten hat. Der Sortimenter und Antiquarhat bei der Ermitt lung der Versicherungssummen für sein Warenlager zwei Gruppen zn unterscheiden, den auf feste Rechnung gekauften Lagerbestand und die Kommissionsware. Die eigenen Vorräte sind zum Ein kaufspreis zuzüglich Spesen und die fremden Vorräte mit dein Betrage, mit welchem gegenüber dem Eigentümer im Verlust salle zu haften ist, zu versichern. Dieser Grundsatz findet nicht nur auf Bücher und sonstige Verlagsobjekte, sondern auch auf Kunst- gegenstände, Musikalien und andere handelsübliche Ware An wendung. Die vorstehenden Ausführungen beziehen sich auf Waren bestände, die voll verkaussfähig sind. Leider gibt es aber in jeder Buchhandlung auch Vorräte, deren Absatzmöglichkeit mehr oder weniger beschränkt ist. Oft sind diese Bestände schon ganz abge- schriebcn, obwohl sie immer noch einen gewissen geschäftlichen Wert besitzen. In solchen Fällen läßt sich der Versicherungswert nur gefühlsmäßig bestimmen und es empfiehlt sich, als Versiche rungssumme den voraussichtlichen Verkaufserlös anzunehmen. Besteht keine Verkaufsmöglichkeit mehr, so können diese Posten, da sie wertlos sind, bei der Errechnung der Versicherungssumme unberücksichtigt bleiben. Schließlich sei noch bemerkt, daß nach einem Brande der ein- gctrctenc Verlust durch Bücher oder auf sonst glaubhafte Art nach gewiesen werden muß. Es empfiehlt sich deshalb, ein Warenbuch oder eine entsprechende Kartei zu führen, weil auf diese Weise ein genauer Nachweis über den Lagerbestand leicht erbracht werden kann. Damit dürften wohl die wesentlichsten Punkte, die beim Ab schluß einer Feuerversicherung zu beachten sind, behandelt worden sein. Es bleiben natürlich noch viele Nebenfragen offen, die aber im Rahmen dieses kleinen Aufsatzes nicht weiter besprochen werden können. Ho. S37
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder