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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.05.1936
- Strukturtyp
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- 1936-05-23
- Erscheinungsdatum
- 23.05.1936
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- Deutsch
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Bund Reichsdeutscher Buchhändler e. V. Betrifft: Generalvertrieb Gelegentlich wird noch immer mit dem Hinweise auf das Alleinvertriebsrccht auf ein Werk geworben. Das Publikum muß natürlich bei einer solchen Werbung annehmen, daß nur die anbietende Firma, nicht aber der sonstige Buchhandel zur Lieferung des Werkes in der Lage ist. Ich mache daher darauf aufmerksam, daß nach § 2 Abschnitt k> der buchhändlerischen Verkehrsordnung auch im Falle der Vergebung des Alleinvertriebes eines Werkes dem Sortiment nicht die Möglichkeit genommen werden darf, grundsätzlich jedes Werk zu liefern. Aus diesem Grunde ist die Verwendung des Wortes „Alleinvertrieb" bei der Kundenwerbung nicht zulässig; wohl aber kann die Bezeichnung „Generalvertrieb" verwendet werden. Leipzig, den 18. Mai igzS Baur, Vorsteher Gau Lalle-Merseburg >111 Bund Reichsdeutscher Buchhändler Am Sonnabend, dem 18. Juni 1936 findet im Stadt- schützenhaus zu Halle a. S., Frankcstraße, um 20 Uhr eine Sitzung der Ortsgruppenobmänncr, Gaufachschaftsberater sowie der bis dahin ernannten Mitglieder des Gauehrenratcs des Gaues Halls-Merseburg im Bund Reichsdeutscher Buchhändler statt. Tagesordung: 1. Bericht über Kantate 1986, 2. Berichte der Gaufachschastsberatcr, 3. Gcmeinschastsarbeitcn, 4. Gchilfenprüfung im Herbst, 5. Gauchrenrat, 6. Sonstiges. Ich erwarte in Anbetracht der Wichtigkeit dieser Versamm lung vollzähliges Erscheinen. Halle a. S., den 20. Mai 1936. Ernst Hein icke, Gauobmann Urheberrechtseintragsrolle In der hier geführten Eintragsrolle ist heute folgender Ein trag bewirkt worden: Nr. 707 Die Firma Deutsches Verlagshaus Bong K Co. in Ber lin meldet an, daß Frau Geheiinrat Felicitas Rose-Mocrsberger geb. Schliewen, wohnhaft in Müden a. d. Örtzc, geboren am 31. Juli 1862 auf Schloß Obcreimer b. Arnsberg/Wcstsalcn, Urheberin des im Jahre 1933 als Vorabdruck in der Berliner Morgen- Post (Verlag Ullstein) und im Jahre 1934 als Buch ausgabe in ihrem Verlage unter dem Pseudonym Feli citas Rose erschienenen Werkes »Wien Slecf, der Knecht« sei. Tag der Anmeldung: S. Februar 1936. Leipzig, am 12. Mai 1936. Der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig als Kurator der Eintragsrolle. Die Wahrung der Anabhängigkeit des Zeitschriftenverlagswesens Der Präsident der Reichspressekammer Max Amann hat unterm 30. April 1936 eine »Anordnung zur Wahrung der Unab hängigkeit des Zeitschriftenvcrlagswesens« veröffentlicht, die die im Zeitungsverlagswesen seit Verkündung einer ähnlichen Anordnung vor einem Jahr gewonnenen Erfahrungen nun auch auf das Z c i t sch r i s t en wesen überträgt. Der »Anordnung« geht eine Bekanntmachung des Präsidenten der Reichspressekammer eben falls vom 30. April 1936 voraus, die kurz ihren Sinn erläutert. Sie lautet: Die nachstehende Anordnung will die Unabhängigkeit der deutschen Zeitschristenpressc sichern. Die Zeitschriften sollen aus rein sachlichen, allgemein gültigen Gesichtspunkten ihre Arbeit am deutschen Volke und für das deutsche Volk erfüllen und nicht irgendwie durch Sonderinteressen von der aufrechten Jnne- haltung dieser Linie bewußt oder unbewußt abgezogen werden. Das Verantwortungsgefühl der an den Zeitschriften Mit- wirkenden muß aufs höchste gesteigert werden. Wer mitwirkt, muß mit seinem Namen und seiner ganzen Person für sein Wirken einsteheu. Namenlose Einflüsse geistiger oder auch wirt schaftlicher Natur können in der Presse keinen Raum haben. Deshalb müssen die Gesellschaftsgcbilde aus der Mitwirkung an der Zeitschrift ausscheiden, die eine unmittelbare verantwor tungsbewußte Mitwirkung des einzelnen — wenn auch nur in begrenztem Rahmen — nicht erwarten lassen. Damit soll jedoch die Kapitalstärkung der Zeitschriftenverlage zum Besten ihrer 482 Leistung für Kultur und Wirtschaft nicht unmöglich gemacht werden. Wer Geld gibt und damit Einfluß geivinnt — sei es auch nur durch Mitabstimmung in einer Gesellschafterversamm lung —, muß mit seiner Person bekannt sein. Es muß geprüft werden können, ob seine Entschlüsse nicht — aus Sondcrinter- essen bestimmt — die klare Arbeitslinie einer Zeitschrift zu ver wischen geeignet sind. Jeder aus Sondcrintercssen geborene Einfluß muß bei der Gestaltung einer Zeitschrift seinen verpflichtenden Ausdruck fin den. Klares Erkennenlassen eines solchen Einflusses oder auch die Unmöglichkeit seiner pressemäßigen Äußerung können je nach der Ausgabe der einzelnen Zeitschrift die Auswirkung dieser Verpflichtung sein. Übergangsbestimmungen sehen für bestimmte Gebiete, auf denen ein zu plötzlicher Wandel ernstere Erschütterungen wirt schaftlicher Art befürchten lassen müßte, ausreichende Fristen für eine sorgsame Überleitung gegebener in die durch die Anord nung gewollten Verhältnisse vor. Bei dem nachstehenden Abdruck der »Anordnung zur Wah rung der Unabhängigkeit des Zeitschriftenvcrlagswesens« lassen wir die in einer besonderen Bekanntmachung veröffentlichten »Er läuterungen« des Präsidenten der Reichspressekammer zu den ein zelnen Artikeln gleich folgen.
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