4994 X- 247, 23. Oktober 1S3S. Künftig ei Das 8 ta n c/a rc/rn e r/k c/er l^er ^V1. von Lraucliitseli Deutsche «Preutzls, Dr. Rill Dre^vs Staatsminister, Präsident des Oberverwaltungsgerichts, Lonorarprofeffor a. d. Lniversitäl Von „Brauchiffch", dem altbewährten Führer durch die preußische Verwaltung, sind in del gestaltung des gesamten Verwaltungsrechts zunächst zu sehr im Fluß war. Nunmehr ist die Vs recht wird fortan Reichsrecht sein. Die Regierung hat bereits eine Reihe „Brauchitsch" seine traditionelle Aufgabe, für alle Behörden, Beamten und Angestellten us! rechtes zu sein, weiter erfüllen kann, wird er künftig als eine Sammlung und Erls Aus Gründen der Zweckmäßigkeit wird der gefal 1. Allgemeine Verwaltung 41 2. Polizeiverwaltung 3. Kommunale Verwaltung Im Rahmen jeder Abteilung werden dann die Kommentare zu den neuen ReichsverwaltunI Die bewährte Form der Kommentierung wird die alte bleiben. Erste Sachkenner, insl und Referenten der zuständigen Ministerien, übernehmen die Bearbel Werkes möglichst niedrig geschehen! In einigen Wochen wird an dieser Stelle eine libersicht über die in Kürze erscheinen! seiner intensiven Werbung einsetzen kann. Es ist aber zweckmäßig, schon jetzt die in Jahren zu den Brotartikeln des Sortiments zählen wird. Heymanns Äerlag in Merlin Ä) 8 >e Bücher. Börsenblatt f. b.Dtschn.Buchhandel. 4995 /tun§ in neuer Lear5eitun§ Verwaltungsgesetze ^usgegeben von I^ucl^viß Orauert Staatssekretär des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern, Preußischer StaatSrat !i Zeit keine neuen Auflagen mehr erschienen, weil die durch die nationalsozialistische Revolution bedingte Neu- mgshoheit endgültig und einheitlich von den Ländern auf das Reich übergegangen; das neue Verwaltungs- rutsamer Verwaltungsgesetze erlassen; weitere Reichsverwaltungsgesetze stehen in naher Aussicht. Damit der r zuverlässige Wegweiser durch die wichtigsten Normen des gellenden Verwaltungs- ung nicht nur preußischer, sondern deutscher Verwaltungsgesetze an die Öffentlichkeit treten. Behandlung kommende Stoff in folgende 6 Abteilungen gegliedert: dwirtschaftsverwaltung u. Verkehrsverwaltung Werbeverwaltung !»mtenrecht len in einzelnen Bänden erscheinen. Kleinere Gesetze werden nach Möglichkeit in einem Band zusammengefaßt, sere die an den Vorarbeiten für die einzelnen Gesetze beteiligten leitenden Beamten I Die Festsetzung der Preise für die Bände wird stets unter dem Gesichtspunkt einer weiten Verbreitung des Id über die sich in Vorbereitung befindenden Werke gegeben, damit der Sortimentsbuchhandel sofort mit kommenden Kunden auf die Neubearbeitung des „Brauchitsch" htnzuweisen, der wie in früheren Earl Heymanns Äerlag in Merlin Ä) 8