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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.10.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-10-17
- Erscheinungsdatum
- 17.10.1935
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1935
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X: 242, 17. Oktober 1935. Redaktioneller Teil. Buchwoche im Gau Sachsen 2 (Leipzig) Nach Besprechung in einem großen Gremium wurde eine Arbeitsgemeinschaft gebildet, die nachstehendes Programm fest gelegt hat. In geradezu hervorragender Weise stellt sich derRundfunk in den Dienst der Buchwerbung. Der Reichssender Leipzig hat nach stehendes Programm aufgestellt: Freitag, 25. Oktober, 10.15—10.45 Uhr: (Schul- und Jugend funk) Das Bücherregal Deutschlands: Die Deutsche Bücherei. Funkbericht von 2r. G. Niese. Sonntag, 27. Oktober, 15.40—16.00 Uhr: Börries, Freiherr von Münchhausen spricht über »Dichterpflichten» (oder 22.20—22.40 Uhr). Montag, 28. Oktober, 18.30—18.50 Uhr: Ruse in das Reich. Wolfram Brockmeier liest für die HI. 20.40—21.00 Uhr: Hans Christoph Kaergel spricht über »Buch und Auslanddcutsche«. Dienstag, 2g. Oktober, 18.40—19.00 Uhr: Buchhändler Focken spricht über »Freuden und Leiden des Buchhändlers». Mittwoch, 30. Oktober, 18.00—18.30 Uhr: Wir Arbeiter jungen. Eine halbe Stunde in einer Bücherei. Mehr gespräch von Siegfried Gabler. 22.20—22.40 Uhr: Johannes Linke: »Dichter und Buch». Donnerstag, 31. Oktober, 18.50—19.50 Uhr: Vom Dichter zum Leser. Die Odyssee eines Buches. Von Otto Görner. Freitag, I. November, 15.00—15.20 Uhr: Leipzigs Ent wickelung zur Stadt des Buches. Di. Eickel. 16.30—16.50: FrauundBuch. Eva Büttner-Wolle. Sonnabend, 2. November, 18.30—18.50 Uhr: Paul Münch spricht über »Bücher und Kinder«. Buchausstellungen veranstaltet der Deutsche Buch- gewerbevcrein nach dem Leitmotiv »Der schöne Buchumschlag als Werber für das Buch- vom 26. Oktober bis 24. November 1935 bei freiem Eintritt, die Stadtbibliothek mit dem Titel »Wehr und Waffen im Bild des Buches», Illustrierte Handschriften und Drucke vom späten Mittelalter bis zur Gegenwart, und im Gohliser Schlößchen findet eine Ausstellung »Das deutsche Kunstbuch- statt. Der Schaufensterwettbewerb findet eine rege Beteiligung. Mit der DAF. sind die Vereinbarungen getroffen, die den Ver trieb von »Buch und Volk», Plakaten und Klebcmarken sicher- steilen. In den Theatern wird vor der Vorstellung ein Vorspruch von Künstlern gesprochen. Verfasser dieser Vorsprüch« sind die Buch händler Hayno Focken und Georg Merseburger. Die Kinos haben sich ebenfalls in den Dienst der Buchwochc gestellt und soweit sie nicht den Kulturfilm bringen, werden sie Bilder zu den Sprüchen der Buchhändler Hayno Focken und Georg Merseburger bringen. Die Industrie- und Handelskammer hat in einem Aufsatz der Mitteldeutschen Rundschau auf die Bedeutung der »Woche des Deutschen Buches» hingewiesen und besonders darauf aufmerksam gemacht, daß diese Woche ein besonderer Anlaß sei, an eine Auf füllung der Wcrkbüchereien heranzugehen. An den Litfaßsäulen wird acht Tage das Plakat »Das Buch ein Schwert des Geistes» den Passanten anschauen und ihn mah neu, sich gute Bücher anzuschassen. Mit der Tagespresse ist der Verkehr ausgenommen. Auch sic wird in dieser Zeit sich tatbereit in besonderer Weise in den Dienst des Buches stellen. Die Arbeitsgauleitung Nr. 16 Sachsen West hat ihre freudige Mithilfe besonders im Vertrieb der Werbeschriften zugesagt. Die Betriebsgenieinschaft Druck hat den Vertrieb von »Buch und Volk» nach den Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft für Deutsche Buchwerbung begonnen. Die Deutsche Arbeitsfront wird den Höhepunkt der Veranstal tungen bieten. Am 27. Oktober 1935 findet der große Wcrbc- umzug statt, der auf dem Markt enden wird, um die Über tragung aus Weimar mit der Rede des Herrn Reichsminister vr. Goebbels mit zu erleben. Am Montag-Abend, dem 28. Oktober wird im Buchhändler haus der Dichter Ern st Wiechert aus seinen Werken lesen. Bund Reichsdeutscher Buchhändler e.V. Mitteilung der Geschäftsstelle Herr Joachim Gold st ein, Berli n-Niederschöneweide, Hainstraße ll, ist vom Herrn Präsidenten der Reichsschrifttums kammer am 27. September 1935 aus dem Bund Reichsdeutscher Buchhändler und damit aus der Reichsschrifttumskammer gemäß tz 10 der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichskultur- kammergesetz vom 1. November 1933 ausgeschlossen worden. Zur Abwicklung der verlegerischen Tätigkeit bzw. zur Veräußerung des Unternehmens ist Frist bis zum 30. September 1936 gesetzt. Sächsisch-Thüringischer Buchhändler--Verbcmd E.V. Einladung zur 49. Verbands-Versammlung am Sonnabend, dem 26. Oktober, 15 Uhr, in Weimar, Gesell schaftshaus »Erholung«. Tagesordnung: 1. Begrüßungsansprache und Bericht des Vorsitzenden. 2. I>r. A. Heß, Leipzig: Die neue Verkaufs- und Berkehrs ordnung. 3. Prof. Di. Suchenwirth (Präsidialratsmitglied der Reichs- schristtumskammer): Der Buchhändler und die Nation. 4. Aussprache. Unsere Versammlung findet im Rahmen der großen Kund gebung der Reichsjchristllmskammer zur Eröffnung der »Woche des Deutschen Buches» statt. Da der Ort dieser bedeutenden Veranstaltung in unserem Vereinsbezirk liegt, so ist es Pflicht für unseren Verband, mit größter Teilnehmerzahl vertreten zu sein. Um allen die Reise nach Weimar zu ermöglichen, vergütet unser Verband den teilnehmenden Mitgliedern das Fahrgeld 3. Klasse Personenzug bis zum Höchstbetrage von RM 10.—. Anmeldungen zwecks Erlangung der Fahrgeldvergütung, wegen Quartierbeschaffung ufw. haben auf dem diesem Börsenblatt beiliegenden Bestellzettel an den Bund Reichsdeutscher Buchhänd ler, Leipzig, zu erfolgen. Halle (Saale), den 15. Oktober 1935. Der Vorsitzende: Hans Knapp. Anordnung der Reichsmusikkammer über Verlag und Vertrieb von Emigrantenwerken Gemäß Paragraph 25 der I. Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammergesetz vom I. November 1933 (RGBl. I — S. 797) ordnet der Präsident der Reichsmusikkammer unterm 10. Oktober 1935 an: Die im Deutschen Musikalien-Vcrleger-Berein und in. Reichs verband der deutschen Musikalienhändler zusammengeschlossencn Verleger und Händler sind verpflichtet, den Verlag, die Übernahme der Auslieferung und den Verkauf der Werke von Personen, die nach der Machtübernahme durch den Nationalsozialismus das Deutsche Reich verlassen haben, der Reichsmusikkammer anzuzeigen. Ein Verstoß gegen diese Anordnung kann als Unzuverlässig keit im Sinne des Paragraphen 10 der I. Durchführungsverord nung zum Reichskulturkammergesetz gewertet werden und zieht den Ausschluß aus der Reichsmusikkammer nach sich. Der Ausge schlossene verliert das Recht zur Berufsausübung. 867
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