240, 1b. Oktober 1935. Fertige und Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt f. L.Dtschn.Buchhandel. 4787 Soeben erschien und wird auSgeliefert: «Mitörttrakrechi i.T«» Militärstrafgesetzbuch - Militärstrafgerichtsordnung T-ztausgabe in neuester Fassung mit Verweisungen, Inhaltsverzeichnis, Paragraphen Überschriften und Sachregister, herausgegeben von Hanns Dombrowski, Kriegsgerichtsrat, kommandiert zum Reichskriegsministerium nebst einer Einführung von Dr. jur. Walter Xehdans, Ministerialrat im Reichskriegsministerium Umfang XXII u. roi Selten. Preis In Leinen gebunden RM r.40 Das Büchlein ist nicht allein für die mit der Militärstrafrechtspflege befaßten Personen und für die Wehrmacht, sondern für aste am Rechts leben beteiligten Kreise bestimmt. Vom gleichen Verfasser erscheint demnächst: MiMSLftvarreGi 2 r-» Disziplinarstrafordnung - Beschwerdeordnung - Strafvollstreckungsvorschrift für die Wehrmacht - Militärrichterdienststrafordnung Testausgabe in neuester Fassung mit Verweisungen, Inhaltsverzeichnis, Überschriften und ausführlichem Sachverzeichnis von Hanns Dombrowski, Kriegsgerichtsrat, kommandiert zum Reichskriegsministerium Umfang etwa ILO Seiten. prel« ln Leinen gebunden etwa RM r.— Von der besonderen Bedeutung abgesehen, die das Milttärstrafrecht nach Einführung der allgemeinen Wehrpflicht erlangt hat, ist die Heraus gabe der weiteren Vorschriften in neuester Fassung auch in Anbetracht der zahlreichen Abänderungen dringend notwendig geworden. Weiterhin erscheint in Kürze: Wehrrechiliche Abhandlungen Herausgegeben von OberkriegSgerichtSrat Dr. Dieh Heft I: Nie Rechtsstellung der Kriegsgerichtsräte im Militärstrafverfahren von Dr. Sichler 1SZZ Umfang etwa ;o Seiten Preis etwa RM 1.80 Rach einer kurzen geschichtlichen Einleitung gibt bas Heft eine Darstellung der Rechtsstellung des KriegSgerichtSrat« im MililärstrafgerichtS- versahren ln den einzelnen ihm übertragenen Funktionen und eine Übersicht über seine Rechtsstellung als Untersuchungsführer, erkennender Richter, Vertreter der Anklage, Verteidiger, Urkundsperson und als Gutachter im BestätigungSverfahren unter Berücksichtigung der gesamten einschlägigen Literatur. Ferner sind sämtliche bis heute ergangenen militärrechtlichen Gesetze und Verordnungen berücksichtigt. T Verlas Svaur Vahle« / Vertt« WH Soeben ersckieuen: Verlsx von VVillielm Znselmsnn In l-elprlps kMltsibel: prokmorKM 6eopsvcks Llllv ^rt XrlmIllLlAEkivdts vis Wiecierdsledunx cis8 Os6Sck1ni8868 üsr l'otsnl — Osr 8ekS6Iins unci cisr 0bsrklü88igs MÜ886N 2UM Nutzen llsr Oems!n8ckskt vsrbruuckt ^vsrclsn! —. von vr. msä. et pkii. Wlttzk vsllpaok Xr. 3 cisr dlovsilenrsiks. Out Kart. — 48 8. — prel» 1 Lvl vsr kranr Ns»,«» Vsrlsg / «kslmsr V^el-Ipliilosopkie ?08t8cdsck Xrkurt 24776 / ?08tkacLr 64 ^Veimsr ^U8iisksrun8: X. Xo ekler Xomm.-Oe8cd., l^eipri^ von 6vd.-L»t krokv88or vr. meä. et pkii. 6. ktürrlll^ 150 5. 8°. krsi, XlVl 4.50