Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.08.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-08-24
- Erscheinungsdatum
- 24.08.1935
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19350824
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193508243
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19350824
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1935
- Monat1935-08
- Tag1935-08-24
- Monat1935-08
- Jahr1935
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
X- 1S6, 24. August 1S3S. Redaktioneller Teil Börsenblatt s. d. Tlschn Buchhandel. Zeitschriften- und Zeitungswesen Die 9. Anordnung der Neichspressekammer über Bezieherwerbung tritt am 1. September in Kraft In der 9. Anordnung des Präsidenten der Neichspressekammer über Fragen des Vertriebes und der Bezicherwerbung zur Befrie dung der wirtschaftlichen Verhältnisse im deutschen Zeitungs- und Zcitschriftcnwcsen (vollständig abgedruckt im Börsenblatt Nr. 30 vom 12. Februar 1995) wird die Werbung von Beziehern für Zeitungen und Zeitschriften durch Werber genau geregelt. Von den Fach- verbändeu wird darauf hiugcwiesen, das; mit einer Hinausschiebung des Inkrafttretens dieser außerordentlich wichtigen Anordnung nicht gerechnet werden kann. Eine wesentliche Bestimmung dieser Anordnung besagt, daß die Be trauung mit der Bezicherwerbung ein unmittelbares A n st e l l u n g s- verhältnis voraussetzt. Es war vorgesehen, eine Klärung dieses Be griffes durch Bekanntgabe eines Normalvertrages herbeiznführen. Nach dem derzeitigen Stand der Verhandlungen in der Neichspresfe- kammer in dieser Hinsicht kann aber voraussichtlich nicht damit ge rechnet werden, daß bis zum Inkrafttreten der Anordnung der Normal- vcrtrag bckanntgegeben wird. Es sind also die von den Firmen be schäftigten Bezieherwerber in ein Anftellungsverhältnis überzusühren. Es bleibt, ihnen vorerst überlassen, ob im Nahmen dieses Anstel lungsverhältnisses ein Garantieeinkommcn oder nur Provision gezahlt wird. Auf jeden Fall aber hat eine Anmeldung zur Krankenkasse, An gestellten- und Arbeitsloscnversicherunng zu erfolgen, wie auch Steuern und soziale Lasten einzubehalten sind. Ab 1. September neuer Ausweis für Bezieherwerber Tie Neichspressekammer weist wiederholt darauf hin, daß sämt liche Bezieherwerber für Zeitungen und Zeitschriften am 1. September 1935 im Besitz des neuen Lichtbildausweiscs sein müssen^ Der alte Ausweis wird durch Bekanntmachung im »Völkischen Beobachter« Ende August 1935 für ungültig erklärt. Anträgen auf Fristverlänge rung wird nicht entsprochen. Honorar-Zahlungen an Mitarbeiter im Auslande Nach einer »Anordnung zur Sicherstellung der Einkommen der im Ausland lebenden Korrespondenten und Mitarbeiter der deutschen Presse« des Präsidenten der Neichspressekammer vom 19. Juli 1935 sind sämtliche Zeitungs-, Zeitschriften- und Korrespondenzverlage ab 1. August 1935 verpflichtet, die für ihre im Ausland lobenden Mit arbeiter beantragten Summen gleichzeitig auf das bei der Reichsbank geführte Konto der Neichspressekammer einzuzahlen. Die Reichspresse kammer übernimmt wie bisher im Rahmen der ihr zuteil werdenden Zuteilungen an Devisen die Transferierung nach dem Ausland und außerdem die treuhänderische Verwaltung des verbleibenden Rückstan des. Es ist beabsichtigt, die so entstehenden Guthaben, die 29V.— NM übersteigen, zu verzinsen. Von dieser Regelung bleiben lediglich die Zahlungen ausgenom men, die von den Verlagen durch Verfügung über eigene Devise» ge leistet werden. In diesem Fall bleibt es bei der bisherigen Regelung, das heißt, der Verlag beantragt bei der Neichspressekammer die Ver fügungsgenehmigung und erhält durch die Devisenstelle Berlin die Ge nehmigung. Im übrigen gibt der Verlag selbst nach Einholung der Freigabecrklärung der Neichsbank den Auftrag zur Ausführung. In allen anderen Fällen beauftragt der Verlag die Neichspressekammer mit der Ausführung der Zahlungen, gleichgültig, ob es sich um eine Schcckauszahlung, eine Zahlung an Inländer oder eine Zahlung über die bestehenden Verrcchnungsabkommcn handelt. „Das deutsche Wort der Woche" Der Präsident der Neichspressekammer macht es allen Verlegern und Schriftleitern znr Pflicht, die Arbeit des ncngcschaffenen Sprach pflegeamts (s. Börsenblatt Nr. 194) aufs tatkräftigste zu unterstützen. Alle deutschen Zeitschriften und Zeitungen werden in Zukunft »D a s d e u t s ch e W o r t d e r W o ch e« veröffentlichen, mit, dv4n die richtung weisenden Bestrebungen des Sprachpflegcamtes sinnfällige Unter stützung finden sollen. Die bisherigen Veröffentlichungen des Deutschen Sprachpflegcamtes finden unsere Leser in den Börsenblättern Nrn. 180, 181 und 190 unter der Überschrift »Im Dienst der Sprache«. Veröffentlichung von Rundfunk-Programmen Nach den Vereinbarungen über die Veröffentlichung von Nund- funk-Programmen (Anordnung des Präsidenten der Ncichsprcssc- kammer, s. Börsenblatt Nr. 80 vom 4. April 1935) werden die Rund funk-Programme der deutschen Sender nur an solche Programm-Zeit schriften geliefert, die dem Fachvcrband der Nundsunkpresse e. V., Ber lin W 35, Potsdamer Straße 123b, angehören. Programm-Zeitschrif ten, die aus dem Fachvcrband ausgeschlossen werden, verlieren zugleich das Recht auf Verwertung der Programme. Anzeigen von Büchern über Hypnose, Magnetismus usw. Der Neichsminister für Volksaufklärung und Propaganda weist darauf hin, daß verschiedentlich Bücher über Hypnose, Magnetismus und ähnliche Gebiete in Zeitungen, Zeitschriften und Kalendern angc- boten werden, deren Inhalt keinerlei ernsthafter Kritik standhält. Es handelt sich in vielen solchen Fällen um Schriften, die lediglich ge eignet sind, dem unwissenden Teil der Bevölkerung Geld aus der Tasche zu ziehen. Teilweise werden die Anzeigen von Verlegern auf gegeben, die im Auslande ansässig sind. Die Veröffentlichung solcher Anzeigen soll unterbleiben. Ausschluß aus der Reichspreffekammer Der Fachverband der Nundsunkpresse e. V. gibt bekannt: »Wegen wiederholter Verstöße gegen die Anordnungen der Neichspressekammer hat der Herr Präsident der Neichspressekammer den Verlag der Zeit schrift »Das Publikum«, A. Janiszewski, G. m. b. H., Berlin SO 36, auf Grund des § 10 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Neichskulturkammergcsetzes vom 1. November 1933 mit sofortiger Wir kung aus der Neichspressekammer ausgeschlossen. Der Gründer der amerikanischen Zeitungswissenschaft ^ Der Präsident der Universität von Missouri, vr. Walter Williams, starb in Eolumbia im Alter von 71 Jahren. Sein Name hat im amerikanischen Zeitungswesen und weit darüber hinaus auch in anderen Ländern einen besonderen Klang. Er gründete an der Uni versität seines Heimatlandes die »Sckool ok .IournaIi8m«, die erste zeitungswissenschaftliche Einrichtung in Amerika. NSV-Hilfsaktion: „Feierschichten-Ausgleich für Bergarbeiter" »Hilfe ward Dir aus Opferu des schaffenden Volkes! Nimm sie mit Stolz entgegen als Be kenntnis zur Volksgemeinschaft — gib sie dem Volke zurück zu Deinem Nutzen und dem der Dir anver- trauten Familie!« Auch heute sind die Auswirkungen jener, von unverantwort lichen Drahtziehern ins Leben gerufenen, an Wahnsinn grenzenden Streikwellen in allen Gebieten der deutschen Kohlenförderung noch nicht überwunden. Wenn wir bedenken, daß nur der unmittelbare Lohnausfall während des Streikes im Monat April 1919 im rheinisch- westfälischen Kohlenrevier aus rund 100 Millionen Mark veran schlagt werden mußte und die nie wieder eingeholte Mindersörde- rund 3>4 Millionen Tonnen im Werte von rund 150 Millionen Mark betrug — dann kann man sich den unberechenbaren Schaden und die verheerenden Wirkungen ausmalen, den die Streikenden nicht nur dem gesamten Wirtschaftsleben, sondern insbesondere auch allen 688 deutschen Volksgenossen zufügten — nicht zu vergessen die eigenen Familien. Wer heute durch die deutschen Kohlenreviere fährt — mag er in das Jnde-Wurmbecken bei Aachen kommen, die Verhältnisse im rheinisch-westfälischen Kohlenbecken an der Ruhr studieren, die Koh lenreviere von Zwickau, Olsnitz und Petschappel in Sachsen, das Waldenburger oder oberschlesische Kohlengebiet bereisen — immer wird er in den Bergarbeiterfamilien die verheerenden Folgen jener hinter uns liegenden Jahre beobachten können, Jahre, in denen die Kräfte von Männern und Frauen verbraucht wurden in einem Maße, daß es besonderer Anstrengungen und der ganzen kamerad schaftlichen Einsatzbereitschaft aller Volksgenossen bedarf, um die Wiedergesundung dieser deutschen Brüder und Schwestern zu ermög lichen. Das neue Deutschland hat an die Stelle der unsozialen individu ellen Menschenrechtsidee das starke Bewußtsein der großen hei-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder