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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.08.1935
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- 1935-08-24
- Erscheinungsdatum
- 24.08.1935
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ISS, 24. August 193S. Redaktioneller Teil. Einzelhandelsbetriebe und Llnfallgefahr Nach dem letzten Jahresbericht des technischen Aufsichtsdienstes der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel nahm die in Wort und Bild vorgetragene Aufklärung und Belehrung der Versicherten über die Unfallgefahren im Betriebe und Straßenverkehr im Ge schäftsjahr 1934 einen besonders breiten Raum der berufsgenossen schaftlichen Arbeit ein. Welche großen Aufgaben die Unfallverhü tungspropaganda aber auch weiterhin zu lösen hat, zeigt die uner freuliche Verlustbilanz des Einzelhandels: In den 107 896 versicherten Betrieben mit 618 914 Vollarbeitern fl Vorarbeiter ^ 300 Tagesleistungen) geschahen im Jahre 1934 22 208 Unfälle, die eine länger als drei Tage dauernde völlige oder teilweise Erwerbsunfähigkeit verursachten. 31 davon waren tödlich. An diesen Unfällen waren überraschenderweise gerade sogenannte »harmlose« Betriebseinrichtungen und »nnfallsichere« und »unge fährliche« Arbeiten maßgebend beteiligt. Es ist kaum glaublich, daß sich allein in einem Jahre 3444 Per sonen durch Fall von Leitern, Treppen, in Luken und Vertiefungen verletzten, auf ebener Erde 2667 Personen fielen und dabei ernstlich Schaden nahmen, beim Tragen, Auf- und Ablaöen und Heben 2002 Menschen Unfälle erlitten, das Herab- und Umfallen von einzelnen Gegenständen 1223mal für Gesundheitsschäöigungen verantwortlich zu machen war, der Zusammenbruch, der Einsturz und das Umfallen von Leitern und Gestellen an weiteren 218 Unfällen Schuld batte und Kraft-, Arbeits- und Fördermaschinen 1316 Personen Schaden zufügten. Einen besonderen Platz nehmen die leidigen Verkehrs unfälle ein. 6164 Arbeitskameraden machten mit der Tücke der Straße ungewollte und schmerzhafte Bekanntschaft. Die tatsächlichen Zahlen im gesamten Einzelhandel liegen noch weit höher, weil nur ein Achtel aller Einzelhandelsbetriebe bei der Berufsgenossenschaft versicherungspflichtig ist. Recht bedenklich erscheint, daß die U n f a l l h ä u f i g k e i t gegen über den Vorjahren st a r k z u g e n o m m e n Kat und daran vor noch 1931 auf je 1000 Vollarbeiter 38,76 Unfallmeldungen entfielen, stieg diese Ziffer im nächsten Jahre auf 41,09, 1933 auf 43,24 und erreichte im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Höchststand von fast 46. 1934 ereigneten sich im versicherten Einzelhandel über 2000 Un fälle mehr als 1933. Die Ursache der Unfälle und somit auch der Zunahme der Un fallhäufigkeit ist zum größten Teile in vermeidbaren Fehlern und Unterlassungssünden der Beteiligten zu suchen. Obwohl allgemein bekannt ist, daß der glatte Fußboden eine große Gefahrenquelle für Leben und Gesundheit ist, haben viele Unternehmer immer noch das falsche Bestreben, auch durch auf Hoch glanz polierte Gehflächen und Treppen der Öffentlichkeit gegenüber die Sauberkeit des Betriebes und die Güte der Ware in besseres Licht zu rücken. Kommt noch hinzu, daß Warnungsschilder fehlen, und jemand im Geschwindschritt die gefährliche Glätte überquert, so wird der »gefahrenarme« Fußboden häufig neue Opfer fordern. Andererseits wird oft die »unsichtbare« Strom an läge arg vernachlässigt. Allen Vorschriften hohnsprechendc Installationen, die vielfach von Unkundigen zusammengepfuscht wurden, und museums reife Einrichtungen sind in den Betrieben leider keine Seltenheit. Ein Kapitel für sich sind nach wie vor die Leitern. Trotz der zahlreichen schweren Gesundheitsschädigungen, die durch Zusammcn- brechen, Wegrutschen und Kippen alter und wackliger Leitern ent standen, wird auf den ordnungsmäßigen Zustand dieser unentbehr lichen Helfer allgemein noch immer zu wenig Wert gelegt. Die Ein führung der vorschriftsmäßigen, unfallsicheren Geschäftsleitern nach Güte-Vorschrift muß unbedingt beschleunigt werden. Natürlich gewährt auch eine vorschriftsmäßige Leiter nur bei richtiger Handhabung Unfallschutz. Vor allem sollten die Dekora teure im ureigensten Interesse bei der Arbeit die Leitern sachgemäß gebrauchen. Überhaupt läßt das Verhalten vieler Versicherten leider noch sehr zu wünschen übrig. Die Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel (Berlin NW 7, Neue Wilhelmstraße 2) ist gern bereit, versicherten Unternehmern den vollständigen Jahresbericht auf Anfordern k o st e n l o s zu über senden und besonders alle Auskünfte über die vorschriftsmäßige 0M- U.^h,-Leiter zu erteilen. Freizeit der Kaue Pommern und Kurmark in Ahlbeck Die für die Zeit vom 1. bis 8. September 1935 angekündigte Freizeit ist bereits derart überfüllt, daß weitere Meldungen nicht mehr entgegengenommen werden können. I. A.: vr. W. Stra u ß, Greifswald. Abschaffung veralteter Adreßbücher Der Reichs- und Preußische Minister des Innern bat unterm 19. Juli 1936 an die Obersten Neichsbebörden. die dem Reichs- und Preußischen Ministerium des Innern Nachgeordneten Neichsbebörden, die Reichsstatthalter, die Landesregierungen, für Preußen an die Be hörden sämtlicher Zweige der Preußischen Staatsverwaltung. Ge meinden. Gcmeiudeverbände und sonstigen Köruerschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts einen Nunderlaß betr. Ab schaffung veralteter Adreßbücher gerichtet. Das darin Gesagte gilt natürlich auch für die freie Wirtschaft und sollte dort zur Nachahmung empfohlen werden. Der Buchhandel kann seinen Teil dazu beitragen, daß überall die veralteten Adreßbücher durch die neuesten Ausgaben ersetzt werden. Der Erlaß hat folgenden Wortlaut: Die Behörden benutzen vielfach noch veraltete Adreßbücher, oft noch solche aus dem Jabre 1932. Das führt bei der inzwischen weit gehend durchgesührten Umbildung und Neubildung amtlicher und halbamtlicher Dienststellen zu Feblzustcllungen amtlicher Briefe und damit zu erheblichen Störungen des amtlichen Schriftverkehrs. Ver altete Adreßbücher sind daher zum Dienstgebrauch unaeeianeü Als veraltet müssen obnc weiteres alle Adreßbücher gelten, die älter sind als zwei Jabre und ferner alle Adreßbücher, von denen eine Neu- ausgabc vorliegt. Wo es die zur Verfügung stehenden Mittel irgendwie gestatten, sollten daber veraltete Adreßbücher durch nene erseht werden. Damit die bisherigen Fehlerquellen auch restlos beseitigt werden, empfiehlt es sich, entbehrlich gewordene Adreßbücher nur als Altpapier zu ver werten und von einer sonstigen Verwertung oder einer Abgabe au andere Stellen abzusehen. Regelung des Leihbttchereigewerbes in Danzig Die Landeskulturkammer der: Freien Stadt Danzig hat unterm 5. Juli 1936 eine »Anordnung für den Betrieb von Leihbüchereien« erlassen, die sich den Bestimmungen der Reichsschrifttumskammer für die deutschen Leihbüchereien eng anpaßt. Die Anordnung ist am 690 1. August 1935 in Kraft getreten und ersetzt die Verordnung vom 18. Juni 1934. Sie besteht aus »Allgemeinen Bestimmungen« und der »Gebührenordnung«. In den »Allgemeinen Bestimmungen« heißt es u. a.: Die im Gebiet der Freien Stadt Danzig betriebenen Leih büchereien werden zum »Fachverband der Danziger Leihbüchereien« zusammcngeschlossen und in die Abteilung »Schrifttum« der Landes kulturkammer eingegliedert. Die Mitgliedschaft ist au die Persou. nicht an das Geschäft oder die Firma gebunden. Sie kann auch von einem verantwortlichen Geschäftsführer erworben werden. Dem Fachverband müssen alle natürlichen und juristischen Personen auge- bören. die Bücher gewerbsmäßig gegen Entgelt ausleibeu. Die Vorschrift findet auch auf Körperschaften öffentlichen Rechts An wendung mit Ausnahme der vom Staat oder einer Gemeinde bzw. dürfen nur mit Genehmigung der Lanöeskulturkammer neu er öffnet werden. Sie sind als Einzelgewerbe zu betreiben. Ausnahmen können von der Laudcskulturkammer auf besonderen Antrag zuge- lasscn werden. Kongreß für Technik in der Landwirtschaft in Madrid In der Zeit vom 26. September bis 3. Oktober d. I. findet in Madrid der »2. Oon^rö8 International clu Osnie stural« statt, in dessen Nahmen der Buchhändler Rudolf K a d u e r, Madrid (Spanien), Benito Gutierrez 9, mit Erlaubnis der Kongreßleitung eine Ausstellung der einschlägigen deutschen Literatur veranstalten wird. Es kommen vor allem die ab 1931 erschienenen Bücher über die Technik in der Landwirtschaft in Frage. Die Bedingungen für die Teilnahme au der Ausstellung sind die gleichen wje bei den früheren Veranstaltungen des Herrn Kadner: 1. Die Zusendung der Bücher (möglichst gebunden) hätte sofort portofrei an Herrn Kadner zu erfolgen. 2. Seine Forderung nach günstigem Ausstellungsrabatt und längerem Abrechnungsziel befürworten wir. 3. Erwünscht ist nur Literatur, die unbedingt dem Thema des Kongresses entspricht. Herr Kadner verpflichtet sich, die ihm in Kommission über lassenen Werke günstig auszustellen, die Abrechnung bzw. Rücksendung (in gutem Zustand) pünktlich vorzunehmen und ferner einen kleinen Katalog ans seine Kosten herzustellen. Wir bitten die interessierten Verleger, die Verbindung mit Herrn Kadner schnellstens aufzunehmen.
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