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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.08.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-08-01
- Erscheinungsdatum
- 01.08.1935
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- Deutsch
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MsmdMEMDeMlM VnäikaM Nr. 178 (N. 81). Leipzig, Donnerstag den 1. August 1S3S. 1Ü2. Jahrgang. Bekanntmachung der Geschäftsstelle Neuordnung des Beitragswesens Der Aufforderung um Ausfüllung und Zurücksendung der Fragebogen, die dem Börsenblatt Nr. 164 vom 18. Juli 1935 beilagen, sind bis zum angegebenen Tag viele Mitglieder noch nicht nachgekommen. Es handelt sich um Material, das für die Regelung der Mitgliedschaft von außerordentlicher Bedeutung ist. Die sorgfältige Ausfüllung der Bogen ist Mitgliedspflicht, deren Erfüllung von der Reichsschrifttums kammer gegenüber säumigen Mitgliedern erzwungen werden wird. Wir fordern deshalb nochmals zur alsbaldigen Einsendung der Fragebogen auf. Wir bitten um ge naue Ausfüllung aller drei Bogen. Leipzig, den 29. Juli 1935 vr. Heß Kreisverein Rheinland und Westfalen Bericht über die Sitzung der Ortsobmänner am 16. Juli 1935 in Mülheim/Ruhr Der Kreisverein Rheinland und Westfalen hatte am 16. Juli die Ortsobmänner der sechs westdeutschen Gaue zu einer Aus sprache nach Mülhcim/Ruhr in den schön gelegenen Wasserbahn- hof eingeladen. Anwesend waren außerdem die Gauobmänner und eine Anzahl Gaufachschaftsberater. Sinn der Besprechung war, den Ortsobmännern im ganzen Gebiet ihren Aufgabenbereich noch einmal klar vor Augen zu führen und ihnen aus dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch Anregungen für ihre Arbeit zu geben. Grundlage für die Aussprache war ein Referat des Geschäfts führers vr. Hopfs über die Organisation des Bundes und die sich daraus für die Ortsobmänner ergebenden Aufgaben organi satorischer Art. Bezug genommen wurde hierbei auf die vom Kreisverein herausgebrachten Arbeitsrichtlinien und auf das Ar beitsprogramm, das der Bund als Auszug aus dem Protokoll über die Gauausschußsitzung in Leipzig versandt hatte. Die Ortsgruppe Essen hat für ihre Gründungsversammlung ein vorbildliches Programm ausgestellt (s. nächste Seite), das Herr Haake in der Versammlung bekanntgab und erläuterte. Mehrere Ortsobmänner verwiesen darauf, daß naturgemäß in kleineren Orten derartige Programme nicht aufgestellt werden können, sondern daß dort einfacher und im kleinen Rahmen ge arbeitet werden muß. Ihnen wurde gesagt, daß es auf die Größe und die äußere Ausmachung der Tagesordnung für die Grün- dungsvcrsammlung gar nicht ankommt, sondern darauf, daß vor allem durch die Gründungsversammlung die Ortsgruppe auf die Beine gestellt wird, und die Bundesmitglieder einmal zusammen geführt werden. Die Besprechung der Ortsobmänner wurde durch die Ver sammlung der Buchhändlervereinigung des Rheinisch-Westfäli schen Industriegebietes fortgesetzt. Hier berichteten in der Aus sprache noch weitere Obmänner über ihre Erfahrungen und die Schwierigkeiten, die sich der Arbeit entgegenstellen. Im weiteren Verlauf wurden einige Tagesfragen erörtert. Über die neue Ver kehrsordnung wurde von dem Geschäftsführer kurz referiert und die gegenüber der alten Fassung der Verkehrsordnung für das Sortiment in günstigem Sinne geänderten 88 2 und 6 besprochen. Den Ortsobmännern wurden durch die Aussprache mancher lei Anregungen gegeben, so daß sie nunmehr mit ihrer Arbeit be ginnen können. An ihnen liegt es nun, daß die Organisation des Bundes in den untersten Zellen mit Leben erfüllt wird und die Buchhändler selbst in den kleinen Orten das Gefühl der Zu sammengehörigkeit aller am Buch Schaffenden bekommen und Mitarbeit leisten. Hammerschmidt, Obmann des Kreisvereins der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler. Reichsschrifttumskammer Sechste Anordnung zum Schutze des Leihbüchereigewerbes In Abänderung der Ziffer 1 der Fünften Anordnung zum Schutze des Leihbüchereigewerbes vom 7. Februar 1935 »Völ kischer Beobachter» Nr. 50, Rcichsanzeiger Nr. 82*) ordne ich auf Grund des 8 25 der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammergesetz sRGBl. I S. 797) vom 1. 11. 1933 folgendes an: Die Neueröfsnung und Wiedereröffnung von Leihbüchereien ist bis zum 31. März 1936 untersagt. Berlin, den 10. Juli 1935. Ter Präsident der Rcichsschristtumskammcr. I. V.: Wismann. Preisangabe in Buchbesprechungen Im Börsenblatt vom 30. Juni 1935 teilten wir mit, daß laut einer Verfügung des Präsidenten der Reichspressekammer von nun an auch in Tageszeitungen bei Buchbesprechun gen die Nennung des Preises zulässig ist. Dazu ist nachzutragen, daß die Aufhebung der früheren Be schränkung auf Ersuchen des Börsenvereins hin er folgt ist. Dem deutschen Verlag wird anheim gegeben, bei Versendung von Bcsprechungsstücken die Schriftlcitungen auf die jetzt unein geschränkte Zulässigkeit der Preisangabe in Buchbesprechungen hinzuweisen. *> Börsenblatt Nr. 14 vom 21. Februar 1WS. D. Schristl.
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