VMmbMMwDttMmMälluuW. Nc. 85 (R. 33t Leipzig, Dienstag den 17. März 1S38 183. Jahrgang Bund Reichsdeutscher Buchhändler e. V. Gesunde Arbeitsplätze im Buchhandel Die von mir in der letzten Zeit wiederholt vorgenommenen Besichtigungen von Firmen, die dem Bund Reichsdeutscher Buchhändler angehören, veranlassen mich, ein Amt zu gründen, das für den Buchhandel dieselbe Aufgabe haben soll wie das Amt „Schönheit der Arbeit" bei der DAF. Es führt die Bezeichnung Amt zur Pflege der Arbeitsstätte. Zum Leiter berufe ich Herrn Verlagsbuchhändler Herbert Hoffmann, Stuttgart, Paulinenstrasze 44. Er ist berechtigt, zu seiner Mitarbeit Angehörige des Bundes aus allen Fachschaften heranzuziehen und mit Sonderausgaben im Einvernehmen mit den Gauobmännern zu beauftragen, in deren Gebieten sie tätig sind. Herr Hoffmann und seine Beauftragten haben das Recht, alle dem Bund angeschlossenen Betriebe nach Ver ständigung des Betriebsführers zu besichtigen und über zweckmäßige Verbesserung der Arbeitsräume und Arbeitsplätze für die Gefolgschaften zu verhandeln. Soweit ungesunde oder gar schädliche Arbeitsplätze für die Gefolgschaften festgestellt werden, sind Herr Hoffmann und seine Beauftragten verpflichtet, Meldung zu erstatten. In seiner Eigenschaft als Leiter des neu gegründeten Amtes handelt Herr Hoffmann in meinem unmittel baren Auftrag. Leipzig, den 29. Februar 1936 Baur, Vorsteher Wirtschaftsverband Leipziger Buch-, Kunst- und Musikalienhändler An alle ordentlichen Mitglieder! Einladung zu der ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, dein 27. März 1836, 16 Uhr, im kleinen Saal des Buchhändlerhauses, Tür III. Tagesordnung: 1. Jahresbericht über das Jahr 1835. 2. Kassenbericht des Jahres 1935. 3. Haushaltplan für das Jahr 1838. Festsetzung der Beiträge für die Buchhändler-Lehranstalt, des Mitgliedsbeitrages und des Eintrittsgeldes. 4. Wahlen. Es scheiden aus der Vorsteher Herr Anton Hierse- mann, der wieder wählbar ist, und Herr Karl Voerster, der wieder berufen werden kann. 5. Verschiedenes. Etwa noch zu stellende Anträge von Mitgliedern können nur dann zur Verhandlung kommen, wenn mindestens zwölf stimm berechtigte Mitglieder sic unterstützen (8 26 der Satzung). Nach 8 23 der Satzung sind alle ordentlichen Mitglieder des Verbandes verpflichtet, den Hauptversammlungen beizuwohnen, wenn sie nicht durch Krankheit oder Ausübung öffentlicher Ämter verhindert sind. Entschuldigungsgründe sind der Geschäftsstelle des Verban des schriftlich vor der Hauptversammlung anzuzeigen. Geschäfte braucht der Vorsteher nicht als Entschuldigungsgrund gelten zu lassen. Wer ohne triftige Entschuldigung fehlt, hat den vom Vor steher festgesetzten Betrag von RM 3.— zu zahlen. Die Entschei dung darüber, ob eine Entschuldigung als ausreichend anzusehen ist, trifft der Vorsteher nach billigem Ermessen endgültig ohne Angabe von Gründen. Der Geschäftsbericht wird vom Vorsteher vorgetragen. Die zugcsandten Drucksachen bitten wir in die Hauptversamm lung mitzubringen. L e i p z i g, am 17. März 1936. Anton Hiersemann, Vorsteher. Verlegung von Gehilfenprüfungen Gau Baden Aus Anglist der Reichstapswahl findet die Gehilfenprüfnng im Gau Baden nicht am 29. März sondern bereits am 22. März statt. Gau Groß-Berlin Die Gehilfenprüfung findet nicht, wie im Börsenblatt vom 16. Januar 1930 angekündigt, am 28. und 29. März 1936 statt, sondern ist für die V e r la g s l e h r l i n g e auf Sonnabend, den 4. April 1936, 15 Uhr, und für die S o r t i m e n t s l e h r l i n g e auf Sonntag, den 5. April 1936, 8.30 Uhr verlegt worden. Gau Schleswig-Holstein Infolge der Reichslagswahlen wird die für den Gau Schleswig- Holstein angesetzte Gehilsenprüsung vom 2S. März ans den 5. April ILM verlegt. 245