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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.03.1936
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- 1936-03-03
- Erscheinungsdatum
- 03.03.1936
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- Deutsch
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leiten —, durch Film, durch Presse — in besonderem Maße durch die Fach- und Organisationsblätter der DAF nnd durch die Tätigkeit der örtlichen Werbcgemeinschaften. Diesen stehen die Propagandisten der DAF geschlossen zur Verfügung, wie sich diese überhaupt um die Werbung verdient machte. Der Berliner Buch handel wird neben dieser Arbeit auch seine Schaufenster in der nächsten Zeit im Hinblick auf die Fachbuchwerbung ausgestalten, er hat weiter die Möglichkeit, Fachbuchausstellungen in den Be trieben zu veranstalten, die gemeinsame Schenkung innerhalb eines Betriebes im Rahmen einer Kameradschaftsstunde vorzu- berciten u. a. m. G. v. Kommerstedt gab wertvolle Hinweise für die Pressearbeit und die Unterstützung der deutschen Presse, die sich auch dieser zweiten Werbung in selbstloser Weise zur Ver fügung stellt. Nach diesen Referaten, die durch Gauobmaun Langenscheidt in Einzelheiten ergänzt wurden, bleibt der Eindruck, daß in der Vorbereitung nichts versäumt wurde, es wird uun am einzelnen liegen, alle Möglichkeiten zu nützen. elg. Richtlinien zur einheitlichen Ausbildung der Lehrlinge des Einzelhandels Gemeinsam mit der Deutschen Arbeitsfront, der Reichsjugend führung und der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handels kammern hat die Wirtschaftsgruppc Einzelhandel im Einvernehmen mit der Rcichswirtschaftskammer und der Reichsgruppc Handel Richtlinien für die Ausbildung der Lehrlinge hcrausgegcben. Die Richtlinien sollen den Kausleuten des Einzelhandels Anhalts punkte für die Ausbildung ihrer Lehrlinge geben und damit der Leistungssteigerung des Berufsnachwuchses dienen. Ziel der Lehre im Einzelhandel ist die Heranbildung eines fachlich durchgebildeten Einzelhandelskausmanns, der sich einen Grundstock allgemeinen kaufmännischen Wissens und Könnens ungeeignet hat und nach entsprechender Einarbeitungszeit befähigt ist, auch auf anderen kaufmännischen Gebieten tätig zu sein. Eingehend behandeln die AusbildungSrichtlinien die Anforderungen, die an die Lehr herren und Lehrbetriebe gestellt werden müssen. Denn von der richtigen Auswahl der Ausbildungsstättcn hängt der Er folg der Nachwuchserziehung ab. Bei der Bemessung des Aus bildungsinhaltes ist man von dem guten Durchschnitt der in den Mittel- und Kleinbetrieben anzutresfenden Ausbildungsmöglich- kciten ausgegangen. Der Lehrling soll die Ware kcnnenlernen, im Verkauf, in der Beratung und Betreuung der Kunden unterrichtet und schliesslich auch in den wichtigsten Büro- und Lagerarbeiten de? Einzelhandels ausgebildet werden. In einem den Richtlinien beigefügten Merkblatt wird den Lehrherren eine zweckmäßige Ver teilung des Wissensstoffs auf die einzelnen Lehrjahre empfohlen. Die in den Ausbildungsrichtlinien niedergelegten Leitgedanken für die inhaltliche Gestaltung der Lehre gelten auch als Grundrichtlinien für die Kaufmannsgehil fe n p r ü f n n g, der sich jeder Einzelhandelslehrling am Schluß seiner Lehrzeit unterziehen muß. Als Beleg für die Ausbildung in den einzelnen Gebieten ist mit Genehmigung des Herrn Reichs- nnd Preußischen ArbcitSministers ein Lehrheft geschaffen wor den, in das der Lehrling laufend genaue Eintragungen über den Gang seiner Ausbildung zu machen hat. Für diese Ausbildungs richtlinien setzen sich die an ihrer Bearbeitung beteiligten oben ge nannten Organisationen voll ein. Im einzelnen sei aus den Richtlinien auszugsweise noch folgendes mitgcteilt: Bezüglich des Lehrzieles heißt es u. a.: »Es kommt bei der Ausbildung vor allem darauf an, daß der Lehrling am Ende seiner Lehrzeit sein Wissen und seine Fähig keiten in der täglichen Berufsarbeit anzuwcnden versteht. Es ist daher besonderer Wert auf die praktische Erziehung in den Be trieben zu legen. Darüber hinaus ist in dem Lehrling Verständnis zu wecken für die Zusammenhänge seines Geschäftes und seines Geschäftszweiges mit der Gesamtwirtschaft.« Daraus ergeben sich bestimmte Anforderungen an den Lehrherrn und den Lehrbetrieb. »Die Ausbildung von Lehrlingen hat zur Voraussetzung, daß sowohl nach der Person des Lehrherrn als auch nach der Art des Lehrbetriebes die Gewähr gegeben ist, das aufgestellte Lehrziel zu erreichen.« »Der Lehrbetrieb muß dem Lehrling im Rahmen seines üblichen Ausbildungsganges in seiner praktischen Arbeit eine hinreichende Übersicht über die Waren (Artikel und Qualitäten) eines bestimmten Fachgebietes übermitteln können. Der Lehrbetrieb muß dem Lehrling ferner im Rahmen des Ausbildungsganges die Grundbegriffe kaufmännischer Betriebsführung unmittelbar vermitteln. Betriebe, die sich in wirtschaftlichen oder finanziellen Schwierigkeiten befinden, dürfen während dieser Zeit keine Lehrlinge neu einstellen. Um eine ge ordnete Ausbildung des Berufsnachwuchses sicherzustellen, muß die Zahl der in einem Betrieb tätigen Lehrlinge zum Umfang und der Art des Betriebes in einein gesunden Verhältnis stehen. - Regelung dieser Frage durch gesetzliche oder Tarifordnung ist in allen Fällen zu beachten. »Die gesamte Lehrlingsausbildung muß so gestaltet sein, daß durch die praktische Arbeit sowie durch zusätzliche Schulung die Er reichung des Lehrziels gewährleistet ist. Dabei sind besonders die nachstehenden Leitgedanken zu beachten, die auch als Grund richtlinien für die kaufmännische Gehilfenprüfung, der sich der Lehrling beim Abschluß seiner Lehrzeit unterziehen muß, gelten: a) Warenkenntnisse sind die Grundlage der Arbeit des Einzelhändlers. Der Lehrling muß erfahren: Beachtens wertes beim Verkauf der Ware, — Verwendungsmöglichkeiten der Ware, — Pflege und Lagerung der Ware, — technische Handgriffe oder chemische Vorgänge bei Bearbeitung, — Ver arbeitung und Gebrauch der Ware, — gesetzliche Vorschriften über Beschaffenheit, Preis und Verkehr mit der Ware, — Warenprüfung, — überblick über die Warensortimente, unter besonderer Berücksichtigung des Qualitätsgedankens, — Her kunft, Herstellungsweise und Einkauf der Ware, — Waren- lälkulation und Kostenrechnung, — richtige Werbung und Deko ration. b) Verkaufstätigkeit, Beratung und Be treuung der Kunden sind für den Einzelhändler beson der? wichtig. Der Lehrling muß daher darüber unterrichtet werden, daß der Erfolg jeder kaufmännischen Tätigkeit ins besondere auch von der richtigen Behandlung des Kunden ab- hängt. Neben der Beherrschung der Warenkunde und des kauf männischen Wissens sind daher gute Umgangsformcn im Ver kehr mit der Kundschaft erforderlich. Der Lehrling muß in der Lage sein, Verkausshandlungen zu einem den Kunden wie das eigene Geschäft befriedigenden Abschluß zu bringen. o) Die richtige B etr i eb s o r g an i s a t i o n ist für den Erfolg der Arbeit des Einzelhändlers entscheidend. Hier soll der Lehrling kennenlernen: Wareneingang und Versand, — Lagerhaltung, — Geld- und Kreditwesen (mit den Grundsätzen der laufenden Finanzierung des Geschäfts), — Rechnungswesen (mit den Grundsätzen der Buchführung und Statistik), - Steuerwesen, — Sozialversicherung (Berussgenossenschast für den Einzelhandel), — Lohnabrechnung, — Bricsablage, - Briefwechsel, — Grundsätze des kaufmännischen Rechts, des Sozialrechts, Wettbewerbsrechts, fachliche Sondergesetze nnd die Grundsätze des Versicherungswesens, — Behördenzuständigkeit in Rechtsfragen. Wünschenswert ist weiter die Ausbildung in Kurzschrift und Maschineschreiben. Durch den Besuch der Bcrufs- oder Fortbildungsschule, der jedem Einzclhandels- lehrling, gleich welchen Alters und welcher Vorbildung, zur Pflicht gemacht wird, soll er sein kaufmännisches Wissen er weitern und seine berufliche Ausbildung ergänzen. Außerdem wird die Teilnahme des Lehrlings an der Berufsschulungsarbcit der Deutschen Arbeitsfront dringend empfohlen.« »Als Beleg für die Ausbildung in den einzelnen Aufgaben gebieten ist das Lehrheft geschaffen worden. In dieses Lehr heft, das von dem Lehrherrn aufzubewahren ist, hat der Lehrling nach vorheriger Aussprache mit dem Lehrherrn lausend genaue Eintragungen über den Gang seiner Ausbildung zu machen. Diese Eintragungen sind von dem Lehrherrn zu über prüfen, unter Umständen zu ergänzen und von ihm und dem Er ziehungsberechtigten halbjährlich zu unterzeichnen. Das Lehrheft dient als wichtige Unterlage für die Gehilsenprüsung. Die Ein- lS9
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